02.12.2009 - 21 Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg für das H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Überplanmäßige Einnahmen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres 2010 bei
a) dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (HSt. 90000.01000),
b) den Schlüsselzuweisungen (HSt. 90100.04100) und
c) den sonstigen Finanzzuweisungen (insbes. Gr. 171)
gegenüber den ausgewiesenen Ansätzen ergeben, sind soweit sie nicht für über- oder außerplanmäßige Ausgaben dringend benötigt werden für eine Mehrung der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie zur Deckung eines eventuellen Fehlbetrages bei der Bezirksumlage und der Krankenhausumlage nach dem KHG zu verwenden.
2. Die Verwaltung wird mit dem haushaltsrechtlichen Vollzug nach Vorlage der Berechnungen des Statistischen Landesamtes beauftragt.