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Inhalt
ALLRIS - Auszug

02.12.2009 - 9 Haushaltsberatungen 2010 Bereitstellung von Hau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion und der FW-Stadtratsfraktion

„UA. 0200 – Personal Pressestelle –

Einsparung von einer Stelle, d.h. Reduzierung des Haushaltsansatzes  um 60.000,-- €“

werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:      9

Nein-Stimmen:   4

 

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion

„HSt. 7910/7185 – Zuschuss Stadtmarketing –

Haushaltsansatz um 100% kürzen:  -61.000,-- €“

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:      11

Nein-Stimmen:    2

 

 

Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion

„HSt. 7910/7185 0 – Sonst.Förd. v. Wirtschaft und Verkehr – Betriebszuschuss an Stadtmarketing Verein –

Mehrung um 10.000,-- €“

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:      11

Nein-Stimmen:    2

 

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion

„HSt. 8450/2110 – Stadtwerke Gewinnabführung a.d. Vorjahr –

Ansatz der voraussichtlichen Gewinnabführung: + 1.500.000,-- €“

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:      11

Nein-Stimmen:    2

 

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion

„UA. 6151 – Soziale – Stadt – Projekte –

Erhöhung der Haushaltsansätze um insgesamt + 30.000,-- € (netto, also Eigenanteil der Stadt)

Viele Projekte erhalten 60% Förderung, manche sogar 90%. Deren Fortbestand kann nicht aufrecht erhalten werden.“

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:       9

Nein-Stimmen:    4

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Zuschüsse

 

a)              Die in der Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2010 der Ausgabengruppen 70 und 71 werden mit folgenden Änderungen genehmigt:

 

Zusätzlich ist ein Zuschuss an das Bamberger Freiwilligenzentrum CariThek in Höhe von 10.000 € bei der Haushaltsstelle 47010.70350 mit der Maßgabe zu veranschlagen, dass

·         der Projektträger ein Konzept erarbeitet und der Stadt Bamberg vorlegt,

·         ein entsprechender Förderverein gegründet wird und

·         die freiwillige Förderung auf das Haushaltsjahr 2010 beschränkt bleibt
(Befristung auf ein Jahr).

Damit ist der Antrag der FW-Fraktion vom 30.03.2009 (Anlage 1) geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

Die freiwillige Förderung von Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte – HSt. 46400.-, 46420.- sowie 46440.70020) „Bambergs spezifischer Basiswert“ wird zum 31.08.2010 aufgehoben. Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 365.000 € im Haushaltsjahr 2011 sind für Investitionsmaßnahmen bei Kinderkrippen zu verwenden. Das Referat 5 wird beauftragt, neue Regelungen für die freiwillige Förderung von Kindertagesstätten mit den Trägern zu finden und nach Absprache mit dem Referat 2 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

b)              Die in der Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2010 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

 

c)              Die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 19.11.2009 (Anlage 2) wird mit der Maßgabe zum Beschluss erhoben, dass der Stadt Bamberg ein jährliches Kündigungsrecht hinsichtlich der Aufgabenübertragung eingeräumt wird.

 

d)              Soweit darüber hinaus für Zuschussleistungen weitergehende Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht erfolgen.

 

e)              Die Sonderrücklage „Mittagsbetreuung an Volksschulen“ wird in eine Sonderrücklage „Mittagessen an Volksschulen“ zur Bezuschussung des Mittagessens für bedürftige Kinder an Ganztagsschulen und Grundschulen umgewandelt.

              Das Kultur- und Schulreferat wird beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept über dieses Projekt vorzulegen.

 

 


2.              Verfahrensregelungen

 

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß folgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Ansätze können der Beilage 1 entnommen werden.

 

Haushalts-

stelle

Globalansatz

für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger

Fachsenat

0300.7000

allgemeine

freiwillige

Leistungen

Amt 20/200

Senat für Finanzen,

Wirtschaft, Stiftungen und
städtische Beteiligungen

4070.7000

4070.7020

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

4701.7000

soziale Zwecke

Amt 50

Ordnungs-, Sozial- und

Umweltreferat – Referat 5 –

(Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009

5510.7000

Sportförderung

Amt 40

Senat für Bildung,
Kultur und Sport

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat. Die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch gesonderte Beschlussfassung des Stadtrates.

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: