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ALLRIS - Auszug

02.12.2009 - 7 Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2010 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,

 

a)   die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA“ gekennzeichnet sind und

 

b)   die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.

 

2.         Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

 

a)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

 

b)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen

              aa)              93161.5030 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-

                                          gebäude:              Freigabe 100 %             

              bb)              9325.5031   Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und in
                    der Kirche:              Freigabe    50 %

              cc)              9386.7180   Förderung alter und kranker Personen sowie

                                          Jugendlicher:              Freigabe 100 %

              dd)              9416.7181   Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke:              Freigabe 100 %

              ee)              9416.7182   Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke                                   

                                          (Verzehrgeld Handwerksburschen):              Freigabe 100 %

              ff)              9436.7180   Förderung Bedürftiger:              Freigabe 100 %

 

3.              Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushalts-ansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher freigeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: