02.12.2009 - 25 Haushaltsberatungen 2010 Vollzug des Verwaltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2010 - Verwaltungshaushalt - zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
a) Ausgabengruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)
sowie der
b) Ausgabengruppen 73 78 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)
wie folgt freigegeben:
- zum 01.01.2010 in Höhe von 25 %
- zum 01.04.2010 in Höhe von 50 %
- zum 01.07.2010 in Höhe von 75 %
- zum 01.10.2010 in Höhe von 100 %
2. Die Sperre nach Ziffer 1 lit. a) gilt grundsätzlich nicht für
2.1) sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)
2.2) sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)
2.3) sämtliche Haushaltstellen der. Gr. 5550, 6420 und 6440
(= ehem. Sammelnachweises Nr. 10 Versicherungen)
2.4) sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)
2.5) sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge)
2.6) sämtliche Haushaltstellen der Gr. 661 (= Mitgliedsbeiträge)
2.7) sämtliche Haushaltstellen der Gr. 679 (= Erstattungen von Verwaltungskosten und sonst. Gemeinkosten i. S. v. § 14 Abs. 3 KommHV-Kameralistik Innere Verrechnungen)
2.8) sämtliche Haushaltstellen der Gr. 68 (= kalkulatorische Kosten)
2.9) sämtliche in dem Budgetring Nr. 180 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen, die vom Amt 18 bewirtschaftet werden (betr. v. a. Sonderbauunterhalt
Gr. 503 , diverse Wartungsverträge Gr. 5029 etc.)
2.10) sämtliche in Budgets zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen;
diese finden sich im Einzelnen in
UA 20110 | Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg |
UA 21501 - 21513 | Grund- und Hauptschulen |
UA 22000 | Graf-Stauffenberg-Realschule |
UA 24300 | Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule |
UA 26000 / 26500 | Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule |
UA 32100 | Kunstausstellungen |
UA 32110 | Sammlung Ludwig |
UA 32120 | Historisches Museum |
UA 33100 | E.T.A.-Hoffmann-Theater |
UA 33330 | Musikschule |
UA 35000 | Volkshochschule |
UA 56000 | Volkspark |
UA 56100 | BgA Fuchspark-Stadion im Volkspark |
UA 56200 | Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt |
UA 56250 | Sportplatz im Stadtteil Wildensorg |
UA 56600 | Eisbahnen |
UA 58000 | Park- und Gartenanlagen |
UA 79000 | Tourismus-& Kongress-Service |
UA 84500 | Konzert- und Kongresshalle |
2.11) sämtliche Haushaltstellen innerhalb des UA 0520 Wahlen
2.12) die Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters (HSt. 0001.6600)
2.13) folgende Einzelhaushaltsstellen:
- 21500.57510 Aufwand für Unterrichtswege (Amt 40)
- 29000.639xx Schülerbeförderung gesetzliche Kostenfreiheit (Amt 40)
- 30000.63000 Preisverleihungen (Amt 45)
- 36000.63030 Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke (Amt 80)
- 36500.50980 Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen (Amt 63)
- 55000.63000 Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung (Amt 40)
- 79150.63040 Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim (Amt 80)
3. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht
- soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher (gesetzlicher oder vertraglicher) Verpflichtungen zu leisten sind sowie
- für die Ansätze jener Haushaltsstellen, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
4. Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit EA gekennzeichnet) bleiben abweichend von Ziffer 1 bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).
5. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.