02.12.2009 - 8 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2010 bleiben die im Vermögens-haushalt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93.., 94.., 95.. und 96..) der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen gesperrt.
2. Die bei verschiedenen Stiftungen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitions-fördermaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98..) sind soweit nichts anderes bestimmt ist bis zum 30.09.2010 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2009 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungs-bescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;
b) die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft ausgewiesenen Haushaltsansätze;
c) die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;
d) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.