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ALLRIS - Auszug

02.12.2009 - 8 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2010 bleiben die im Vermögens-haushalt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93.., 94.., 95.. und 96..) der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen gesperrt.

 

2.        Die bei verschiedenen Stiftungen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitions-fördermaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98..) sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – bis zum 30.09.2010 gesperrt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt gesonderte Entscheidung.

 

3.        Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind

a)      die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2009 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2009 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungs-bescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;

b)     die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Haushaltsansätze;

c)      die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;

d)     die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: