02.04.2014 - 8 Bebauungsplanverfahren Nr. 236 B für das Gebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 02.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung folgende Satzung:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet „Obere Gärtnerei“ (Egelseestraße – Nürnberger Straße):
§ 1 Verlängerung
Die am 01.06.2012 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 H – für das Gebiet der „Oberen Gärtnerei“ zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.04.2012).
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahme
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von
der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 01.06.2014 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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366,5 kB
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