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ALLRIS - Auszug

02.04.2014 - 8 Bebauungsplanverfahren Nr. 236 B für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Vedder

 

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Beschluss

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung folgende Satzung:

 

Satzung

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet „Obere Gärtnerei“ (Egelseestraße rnberger Straße):

 

§ 1 Verlängerung

Die am 01.06.2012 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 H r das Gebiet der „Oberen Gärtnerei“ zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.04.2012).

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahme

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von

der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 01.06.2014 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage