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ALLRIS - Auszug

29.04.2014 - 7 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Frau Feldbauer

 

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Beschluss

 

1.              Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg

(Marktgebührensatzung)

 

Vom 30.04.2014

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:

 

 

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 7. Dezember 2011 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 23.12.2011 Nr.26) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:

 

„(4) Die Gebühren werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Umsatzsteuer erhoben. Die Abrechnung mit den Marktbeschickern erfolgt über Rechnungen im Sinne der §§ 14,14a Umsatzsteuergesetz."

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 17.05.2014 in Kraft.

 

 

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause dem Stadtrat eine überarbeitete Gebührensatzung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

Nr. 3 erfolgt auf Antrag von Oberbürgermeister Starke