"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.07.2014 - 6 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. K 10 für den Flugpl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              Baudirektor Lang

 

Reduzieren

Beschluss

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.               Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Konversionssenat aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, folgende Satzung:

 

 

 

 

Satzung

 

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße:

 

 

§ 1 Verlängerung

 

Die am 10.08.2012 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.

K 10 - für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 10.08.2015 verlängert.

 

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil

dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 04.07.2012).

 

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von

der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 10.08.2014 in Kraft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage