01.07.2014 - 6 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. K 10 für den Flugpl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Konversionssenates
- Gremium:
- Konversions- und Sicherheitssenat
- Datum:
- Di., 01.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Konversionssenat aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, folgende Satzung:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße:
§ 1 Verlängerung
Die am 10.08.2012 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.
K 10 - für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 10.08.2015 verlängert.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil
dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 04.07.2012).
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von
der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 10.08.2014 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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605 kB
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