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ALLRIS - Auszug

15.07.2014 - 12 Bebauungsplanverfahren Nr. 213 D mit integriert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              2. Bürgermeister Dr. Lange

 

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Beschluss

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung

sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

c) Der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 213 D vom 02.04.2014, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 02.04.2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: