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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1229-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:


Kurzbeschreibung:

Die Salesianer Don Boscos und die angestellten Mitarbeiter betreuen im Don Bosco Jugendwerk Bamberg ca. 350 Kinder und Jugendliche, davon 200 aus der Stadt Bamberg. Das Don Bosco Jugendwerk hat nach Vortrag des Bauherrn in den letzten Jahren viel investiert um eine angemessene Freizeitpädagogik zu realisieren und auch in der Heilpädagogik bundesweit Maßstäbe zu setzen.
Dazu gehört auch ein neues Zirkuszelt mit zwei kleinen Vorzelten, die auf Dauer stehen bleiben sollen.

Durch den Sieg in einem Bundeswettbewerb mit der Zielsetzung „innovative Kinder- und Jugendarbeit“ konnte das bisher nur bescheiden ausgebaute Zirkusprojekt wesentlich vergrößert werden und damit allen Kindern und Jugendlichen der Region zur Verfügung gestellt werden. Das Zirkusprojekt ist inzwischen überregional bekannt. Es wurden bereits ein Viermastzelt und zwei angebaute kleine Zelte auf einem Teil des Sportplatzes errichtet. Aufgrund der enormen Nachfrage von Familien mit Kindern, Schulen und Kindertagesstätten, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen wurde das Zelt winterfest gemacht und kann nun ganzjährig genutzt werden.

Jährlich finden ca. 60 Veranstaltungen statt, ca. 30 davon werden von 20 bis 40 Personen besucht. Bei ca. 20 Veranstaltungen wird eine Besucherzahl von 160 erreicht. Bei den jährlich ca. 10 größten Veranstaltungen wird aufgrund der dann im Zirkuszelt eingebauten Sitztribüne eine maximale Besucherzahl von 518 Personen erreicht.

Zur Beheizung soll 2010 eine feste Gasheizung installiert werden.

 

              Größe des Bauvorhabens:

                                                           Fläche:             

              Hauptzelt:                                          380,13m²

              Vorzelt mit Kasse:                            104,11m²

              Vorbereitungszelt:                               60,00m²

             

                              bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:   22.10.2008

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB) Fläche für Gemeinbedarf - Jugendeinrichtung

Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2. Nachdem die Zeltanlage hauptsächlich für pädagogische Zwecke genutzt wird, kann dem Vorhaben aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              nein (unbestimmter Personenkreis)

 

Die Nachbarn die den Bauantrag nicht unterschrieben haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung von der Baugenehmigung unterrichtet.

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

Es sind 32 Stellplätze auf dem Grundstück des St. Josefsheims vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen wird der Parkplatz des Ordinariats beim Antonianum am Jakobsplatz 9, mit ca. 45 Stellplätzen noch zusätzlich angemietet, dies kann jedoch für den Stellplatznachweis nicht heran gezogen werden. In analoger Anwendung der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) und unter Annahme des Mittelwertdivisors 7,5 (Ziff. 4.1.: 5 und Ziff. 4.2.: 10) errechnen sich 22 Stellplätze (160: 7,5) bzw. 69 Stellplätze (518: 7,5) Ausgehend von der maximal erforderlichen Anzahl der Stellplätze von 69 (minus 32 vorhandenen Stellplätzen auf dem Grundstück) ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 37 Stellplätzen. Diese müssen abgelöst werden. Aufgrund der gemeinnützigen Jugendarbeit der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos kann einer zinslosen Stundung des Ablösebetrages bis auf Widerruf bei Wegfall dieser Nutzung zugestimmt werden.

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

 

Es wurde ein schalltechnisches Gutachten vorgelegt. Die schalltechnische Untersuchung hat

              ergeben, dass der Betrieb des Zirkuszeltes nicht in der Nachtzeit (22.00-06.00 Uhr) stattfinde darf. Entsprechende immissionsschutzfachliche Auflagen werden in den Baubescheid übernommen.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal: (in der Nähe)              ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

Auf Grund der sozialen Hintergründe und des temporären Charakters, den die Form, das Material und die Zeltarchitektur vermitteln, werden denkmalpflegerische Bedenken gegen die Zirkuszeltanlage zurück gestellt.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung nachträglich zu.

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