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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1266-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.                   Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen für 2009/2010

(Quelle: Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 10.03.2010, Az.: IB4-1512.5-9, zu Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen)

 

Der Finanzplanungsrat hat in seiner 111. Sitzung am 10.12.2009 die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2010 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert und stellt einvernehmlich u. a. Folgendes fest:

 

1.1)            „Die deutsche Wirtschaft erlitt im Winterhalbjahr 2008/2009 den stärksten Konjunktureinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Danach setzte eine leichte konjunkturelle Erholung ein, die sich im dritten Quartal 2009 etwas beschleunigte. Die Gesamtheit der aktuellen Wirtschaftsdaten zeigt, dass die Belebung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität voraussichtlich anhalten wird. Gleichwohl ist angesichts der Schärfe des konjunkturellen Einbruchs für den Jahresdurchschnitt 2009 noch mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 5 % zu rechnen.“ (Anmerkung: Dies traf exakt so ein, vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden Nr. 012 vom 13.01.2010). „Auf dem Arbeitsmarkt sind zwar die Folgen der Rezession erkennbar. Der bisherige Beschäftigungsrückgang sowie die Zunahme der Arbeitslosigkeit im bisherigen Jahresverlauf sind jedoch noch als moderat einzustufen. In Anbetracht der starken Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt 2010 verschlechtert. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist – trotz der positiven Signale – noch nicht überstanden.“

 

1.2)            „Die öffentlichen Haushalte befinden sich infolge der dramatischen Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in einer äußerst angespannten Situation. Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts wird für 2009 auf – 97,5 Mrd. € und für 2010 auf – 144,5 Mrd. € geschätzt.

In der Maastricht-Abgrenzung ist 2009 mit einem Defizit von - 3 % und 2010 von - 6 % des Bruttoinlandsproduktes zu rechnen.“

 

1.3)            „Die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist für eine nachhaltige Finanzpolitik und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Bund, Länder und Kommunen werden daher mittelfristig ihre Konsolidierungsanstrengungen deutlich verstärken (müssen). … Das strukturelle Finanzierungsdefizit wird ab dem Jahr 2011 kontinuierlich abgebaut und das 3-%-Defizit-Kriterium ab 2013 eingehalten.“

 

1.4)            „Die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin, die sich aus den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften ergeben, betreffen die Länder einschließlich ihrer Kommunen, verbunden mit einer möglichen finanziellen Inanspruchnahme im Fall von Verstößen. Daher muss jedes Land dafür Sorge tragen, dass auch seine Kommunen in der Summe keine Überschreitungen der Verschuldungsgrenzen verursachen.“

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik weiterhin dringend geboten.

 

 

2.                   Einnahmen

 

2.1)              Inhalt und Wirkung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

 

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) wurde im Dezember 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist mit Wirkung zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit ihm wurden die zwischen den Koalitionspartnern beschlossenen steuerlichen Sofortmaßnahmen umgesetzt. Es handelte sich dabei um das 3. Konjunkturpaket, das deutsche Bundesregierungen innerhalb eines Jahres gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise auflegten.

 

Eckpunkte des Gesetzes:

 

§                Die Steuerfreibeträge für jedes Kind werden von insgesamt 6.024 € auf insgesamt 7.008 € angehoben, indem der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) um 504 € auf 4.368 € und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 € auf 2.640 € erhöht wird. Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld um 20 Euro, so dass die Familien nun für das erste und zweite Kind je 184 € monatlich, für das dritte Kind 190 € und für jedes weitere Kind je 215 € erhalten. Insgesamt werden die Familien mit Kindern um jährlich 4,6 Mrd. € entlastet.

 

§                Für die Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Campingplätzen fallen auf das Entgelt für kurzfristige Übernachtungen (ohne Frühstück und sonstige nicht der Beherbergung dienende Leistungen) statt 19 % nur noch 7 % Umsatzsteuer an.

 

§                Grunderwerbstatbestände, die durch Umstrukturierungen von Konzernen durch Verschmelzungen, Spaltungen oder Vermögensübertragungen entstehen, werden bei der Grunderwerbsteuer begünstigt.

 

§                „Krisenverschärfende Elemente” der Unternehmensteuerreform werden abgemildert, so dass Firmen wieder die Möglichkeit haben, Verluste in größerem Umfang steuermindernd geltend zu machen. Auch die sog. Zinsschranke wird nach Inkrafttreten des Gesetzes weniger streng gehandhabt. Gelockert werden dadurch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen.

 

§                Das Gesetz ermöglicht die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis zu einem Betrag von 410 €.

 

§                Der Ausbau erneuerbarer Energien wird unterstützt, indem die Vergütung für die Stromeinspeisung der vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommenen modular aufgebauten Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhöht wird. Gleichzeitig wurde die Förderung von Biokraftstoffen nicht wie ursprünglich geplant vermindert.

 

Von den Einnahmeeinbußen entfallen 4,63 Mrd. € auf den Bund, 2,28 Mrd. € auf die Länder und 1,57 Mrd. € auf die Kommunen.

Die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf die städtischen Finanzen hat das Kämmereiamt auf Grundlage eigenen Zahlenmaterials sowie der vom Deutschen Städtetag veröffentlichten Prognosen erhoben.

 

Ausweislich der als Anlage 5 beigefügten Tabelle hat der Haushalt der Stadt Bamberg Mindereinnahmen in Höhe von

§                ca. 0,8 Mio. € allein im Haushaltsjahr 2010 und

§                durchschnittlich ca. 1,5 Mio. € in den kommenden Haushaltsjahren

zu verkraften. Die Verteilung der Einnahmeausfälle auf die jew. Steuerarten ist der Anlage zu entnehmen.

Die für das Jahr 2010 zu erwartenden Mindereinnahmen sind in den Prognosen aus Anlage 1 sowie im vorliegenden Bericht (Ziffer 2.2 ff.) berücksichtigt.

 

 

2.2)              Gewerbesteuer (vgl. Anlage 1 – HSt. 90000.00300 – sowie Anlage 2)

 

Unter dem Eindruck des sich weiter eintrübenden Wirtschaftsklimas sowie der Finanzkrise war es im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 unvermeidbar, den Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 33 Mio. € im Haushaltsjahr 2009 auf 25 Mio. € zurückzufahren.

Trotz der negativen wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten Jahr 2009 mit rezessiven Wachstumseinbrüchen, für die sich in der jüngeren Geschichte kein Beispiel finden lässt, ist das Anordnungssoll bis zum 10.09.2010 (letzte Aktualisierung der Zahlen für diesen Bericht) auf 34.748.524,40 € gestiegen. Dieser hohe Sollstand darf jedoch keinesfalls als realistische Zielmarke für das Gesamtjahr angesehen werden.

Vielmehr handelt es sich um eine Momentaufnahme, die u. a. folgende relevanten Entwicklungen noch nicht widerspiegelt und vor diesem Hintergrund bis 31.12.2010 massiven Korrekturbedarf im siebenstelligen Bereich erfahren wird:

§                Die bisherigen Sollstellungen der Stadt Bamberg in 2010 sind unmittelbarer Ausfluss einer von der Finanzverwaltung vorgenommenen Fortschreibung der Gewinnsituation der Unternehmen aus jenem Kalenderjahr, für das ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt (z. B. für das Jahr 2008). Sollten bereits erlassene oder in den kommenden Monaten zu erlassende Steuerbescheide für das Jahr 2009 drastische Gewinneinbrüche ausweisen, wovon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, so passen die Finanzämter ihre Mitteilungen an die Gemeinde der aktuellen Situation an (Steuerbescheid 2009), was zu erheblichen Rückzahlungen erhaltener Gewerbesteuervorauszahlungen führen wird.

§                Als Beispiel für die Schwankungsbreite sowie für einen auf Jahressicht schmerzlichen Einbruch bei der Gewerbesteuer darf an dieser Stelle auf das Haushaltsjahr 2009 bzw. die Anlage 2 zu dieser Berichtsvorlage verwiesen werden.

Schwankungsbreite:

§           Anordnungssoll März 2009              ca. 36,3 Mio. €

§           Anordnungssoll April 2009              ca. 34,0 Mio. € (./. 2,3 Mio. €)

Einbruch auf Jahressicht:

§           Anordnungssoll Januar 2009              ca. 40,7 Mio. €

§           Anordnungssoll Dezember 2009              ca. 29,2 Mio. € (./. 11,5 Mio. €)

§                Ein weiterer Korrekturbedarf nach unten resultiert schlicht aus Doppelerfassungen von größeren Steuerzahlern bei Änderungen der Rechtsform des Unternehmens (z. B. als Folge von Fusionen, Umfirmierungen etc.). Hier sind der Verwaltung zwei konkrete Fälle bekannt; i. Ü. wird auf die Ausführungen des Referates 2 in der Juli-Sitzung des Finanzsenates verwiesen.

 

Vor dem Hintergrund einer recht moderaten Wachstumsprognose von ca. 1,4 % für 2010 und den Auswirkungen der Auftragsrückgänge im 2. Halbjahr 2008 sowie insbes. im Jahr 2009 muss mit Unwägbarkeiten gerechnet werden, die – wie oben ausgeführt – eine gravierende Korrektur dieser Einnahmeposition nach unten nach sich ziehen werden.

 

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage geht die Verwaltung - bezogen auf das Gesamtjahr - von Gewerbesteuereinnahmen im städtischen Haushalt in Höhe von ca. 29,77 Mio. € aus. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 4,98 Mio. € gegenüber dem aktuellen Anordnungssoll zum 10.09.2010; die momentan ausgewiesenen Mehreinnahmen werden nach hiesiger Einschätzung noch deutlich einbrechen und zum 31.12.2010 allenfalls eine Größenordnung von ca. 4,77 Mio. € erreichen. Positiv ist allenfalls hervorzuheben, dass der Einnahmehaushaltsansatz, auf dessen Basis der Haushalt 2010 aufgestellt (und ausgeglichen) wurde, nach derzeitigen Prognosen wohl erwirtschaftet werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass die Institute insoweit recht behalten und es auf Jahressicht keiner weiteren Korrektur dieser für die Gemeinden so wichtigen Einnahmeposition nach unten bedarf.

 

 

2.3)              Einkommensteuer (vgl. Anlage 1 – HSt. 90000.01000)

 

Im Haushaltsplan 2010 wurde der „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ mit 23,990 Mio. € und damit um 3,982 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt.

 

2.3.1.              Rückblick auf den Zwischenbericht II/2009:

 

Zu der Entwicklung des Einkommensteueranteils und den Ursachen für absehbare Mindereinnahmen führte das Referat 2 im Oktober 2009 folgende Überlegungen an:

 

Den konjunkturschädlichen Auswirkungen der internationalen Banken-, Wirtschafts- und Finanzkrise setzte die Bundesregierung die Konjunkturpakete I und II entgegen. Durch das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsförderung“, durch Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) und durch die fiskalischen Auswirkungen des Familienleistungsgesetzes sollten positive Auswirkungen auf die konjunkturelle Lage erzielt werden. Gleichfalls brachte das Urteil zur Entfernungspauschale Entlastung für die privaten Haushalte. Diese konjunkturunterstützenden Maßnahmen sind zwangsläufig mit Steuermindereinnahmen verbunden, die bereits für das Haushaltsjahr 2009 erwartet werden, leider aber auch nicht annähernd beziffert werden können. … …

Die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II für den städtischen Haushalt zu erwartenden Steuermindereinnahmen sind durch folgende gesetzliche Neuregelungen bedingt:

§                Sonderabschreibungen, die kleineren Unternehmen die Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen ermöglichen und somit steuerreduzierend wirken.

§                Die verbesserte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, durch Anhebung des Höchstbetrages von 600 € auf 1.200 € wird sich erst mit Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen im Jahr 2010 auswirken.

§                Mit der Umsetzung des Urteils zur Entfernungspauschale im Haushaltsjahr 2009 sind für die Kommunen Mindereinnahmen in Höhe von 950 Mio. € oder 3,3 % des prognostizierten Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer zu erwarten. Für Bamberg könnten damit Einnahmeverluste in einer Größenordnung von 900.000 € entstehen.

§                Steuermindernd wirken auch die Neuregelungen des Familienleistungsgesetzes, z. B. durch die Anhebung der Kinderfreibeträge oder die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.

§                Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 € und Absenkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommenssteuer auf 14 %.

Diese Steuerkürzungen wirken sich auf den Anteil der Kommunen an den Bundessteuern und damit auch auf die anteiligen Einkommensteuereinnahmen der Stadt Bamberg negativ aus. In welchem Umfang das geschehen wird, lässt sich leider mangels zuverlässiger Hochrechnungen im Einzelnen nicht prognostizieren.

 

2.3.2              Tatsächliche Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2009

 

§                Prognose aus dem 2. Zwischenbericht              ./. ca. 2,31 Mio. €

§                Rechnungsergebnis (RE) 2009              ./. ca. 1,96 Mio. €

§                Abweichung RE/Prognose              +  ca. 0,35 Mio. €

Die Abweichung von der Prognose aus dem Zwischenbericht II/2009 beträgt vor diesem Hintergrund lediglich knapp 350.000 €.

 

2.3.3              Aktueller Stand sowie Prognose für das Gesamtjahr

 

Zum 10.09.2010 beträgt das Anordnungssoll 12.518.219,00 €. Aktuelle Steuerschätzungen geben Anlass zu der Befürchtung, dass der Haushaltseinnahmeansatz von 23,990 Mio. € auch in 2010 unterschritten wird.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Zahlungen und der konjunkturellen Lage rechnet die Verwaltung – bezogen auf das Gesamtjahr 2010 – mit einem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ca. 23,679 Mio. € und folglich mit Mindereinnahmen von rd. 311.000 € gegenüber dem Planansatz des Haushaltsjahres 2010.

 

 

2.4)              Umsatzsteuer (vgl. Anlage 1 – HSt. 90000.01200)

 

Nahezu alle beschäftigungsintensiven Betriebe, v. a. die der Automobil-Zulieferer-Industrie, haben nach massiven Auftragseinbrüchen in den Jahren 2008 und 2009 entweder Kurzarbeit angeordnet oder Entlassungen angedroht, was zu Mindereinnahmen der privaten Haushalte führt und sich auf die Konsumgüternachfrage und das Investivverhalten der Unternehmen negativ auswirkt.

Das Anordnungssoll zum 10.09.2010 beläuft sich auf 2.590.813,00 €. Damit erscheint der Haushaltseinnahmeansatz i. H. v. 5,123 Mio. € erreichbar. Gestützt auf die Veröffentlichungen der Institute kalkuliert die Kämmerei derzeit mit Steuereinnahmen aus der Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen des Bundes i. H. v. etwa 5,128 Mio. € bzw. mit geringfügigen Mehreinnahmen von ca. 5.000 €.

 

 

2.5)              Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der Bezieher von ALG II

(vgl. Anlage 1 – HSt. 48200.19100)

 

Gemäß § 46 Abs. 6 Satz 4 SGB II hat der Bund seine Beteiligungsquote an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (gemäß der Anpassungsformel in § 46 Abs. 7 SGB II) mit Wirkung ab dem Jahr 2009 für den Freistaat Bayern und für 13 weitere Bundesländer von 28,6 % auf 25,4 % gekürzt.

Laut Mitteilung des Amtes für soziale Angelegenheiten und ausweislich einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 07.10.2009 (Nr. 98) ist der betr. Erstattungssatz u. a. für den Freistaat Bayern erneut reduziert worden und beträgt ab 2010 nur noch 23,0 %.

Ausschlaggebend für die beiden Absenkungen der Bundesbeteiligung ist die rückläufige Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, welche jedoch nicht mit einer Verringerung der tatsächlichen Ausgaben gleichzusetzen ist.

Die finanziellen Folgen für künftige Haushaltsjahre hängen davon ab, wie sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften entwickelt und sind naturgemäß schwer prognostizierbar.

 

Auf der Grundlage des Planansatzes für Kosten der „Unterkunft und Heizung“ von ALG-II-Empfänger/-innen bei HSt. 48200.69010 in Höhe von 9 Mio. € hat das Kämmereiamt i. R. der Haushaltsaufstellung eine Bundeserstattung für 2010 von ca. 2,070 Mio. € einkalkuliert und den Einnahmeansatz bei HSt. 48200.19100 dementsprechend veranschlagt (= 23 % von 9 Mio. €).

Nach jetzigem Kenntnisstand dürften die veranschlagten Einnahmen kassenwirksam werden.

 

 

2.6)              Sonstige Einnahmepositionen (vgl. Anlage 1)

 

§                Zum 10.09.2010 beträgt das Anordnungssoll bei Haushaltsstelle 90000.06100 (Anteil am Familienleistungsausgleich) 1.264.101 €.

In Anbetracht der noch ausstehenden Zahlungen erscheinen ein Rechnungsergebnis von ca. 1,978 Mio. € und folglich Mehreinnahmen von rd. 178.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz von 1,8 Mio. € durchaus realistisch.

 

§                Bei den Grundsteuern sind die Buchungen für das Gesamtjahr (abgesehen von turnusmäßig anfallenden kleineren Korrekturen) erledigt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sowohl bei der Grundsteuer A mit ca. 6.800 € als auch bei der Grundsteuer B mit ca. 89.000 € bezogen auf das Gesamtjahr 2010 Mehreinnahmen erwirtschaftet werden konnten.

 

§                Die Netto-Gewerbesteuernachzahlungszinsen (= HSt. 03400.26100 sowie -.84100) wurden mit 650.000 € veranschlagt. Vor dem Hintergrund eines Anordnungssolls von 203.858,70 € (Stand: 10.09.2010) geht die Steuerverwaltung der Stadt Bamberg davon aus, dass sich Nettoeinnahmen von ca. 240.000 € und damit Mindereinnahmen von rd. 405.000 € auf Jahressicht einstellen werden.

 

§                Über die Mehreinnahmen aus der Schlüsselzuweisung (= HSt. 90100.04100) ist der Stadtrat bereits eingehend informiert worden. Seitdem hat sich das Anordnungssoll nicht geändert. Folgende Teilbeträge der Mehreinnahmen wurden bereits zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben herangezogen oder sind fest verplant:

§           Finanzsenat am 27.04.2010, Vorlage-Nr. VO/2010/0931-20 (Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien – Spitzabrechung 2009)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. insgesamt 315.385 €;

§           Stadtrat am 28.07.2010, Vorlage-Nr. VO/2010/1193-20 (Änderung von Haushaltsansätzen zur Vermeidung von Härtefällen aufgrund von Mittelkürzungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2010)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. insgesamt 930.000 €;

§           Stadtrat am 29.09.2010, Vorlage-Nr. VO/2010/1265-20 (Aufwendungen der Stadt Bamberg für den EBB – Spitzabrechnung für die Jahre 2007 bis 2009)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. insgesamt 1.307.400 €

     (vgl. auch Ziffer 3.5 weiter unten).

 

§                Die Grunderwerbsteuereinnahmen (HSt. 90100.06120) betragen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung (Stand: 10.09.2010) exakt 1.947.955,75 €.

Die aktuelle Hochrechnung führt zu einem voraussichtlichen Jahresrechnungsergebnis in Höhe von 2,48 Mio. € (Planansatz = 2,27 Mio. €).

 

§                Der Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat (HSt. 48200.09200) wird sich nach Einschätzung des Amtes für soziale Angelegenheiten im Haushaltsjahr 2010 auf 2,5 Mio. € belaufen. Die Zahl steht zwar noch nicht fest, weil der endgültige Bescheid turnusgemäß erst im 2. Halbjahr erlassen wird. Die zum 30.03.2010 geleistete Abschlagszahlung auf den Belastungsausgleich 2010 in Höhe von ca. 1,676 Mio. € lässt erwarten, dass der Haushaltsansatz auch tatsächlich erwirtschaftet werden kann.

 

§                Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 


3.                   Ausgaben

 

3.1)              Gewerbesteuerumlage (vgl. Anlage 1 – HSt. 90000.81000)

 

Das Anordnungssoll zum 10.09.2010 in Höhe von 4.192.995 € bewegt sich nur noch rd. 0,231 Mio. € unterhalb des Planansatzes, obwohl die Zahlungen für die Quartale III und IV des Jahres 2010 noch fehlen.

Unter Zugrundelegung des o. a. Prognosewertes für die Gewerbesteuereinnahmen (= 29,77 Mio. €) ergeben sich im Vergleich zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln Mehrausgaben in Höhe von 1,112 Mio. € (denen – wie unter Nr. 2.2 dargestellt – Mehreinnahmen bei HSt. 90000.00300 von ca. 4,77 Mio. € auf Jahressicht gegenüber stehen).

 

 

3.2)              Personalkosten (vgl. Anlage 1 – Hauptgruppe 4)

 

Bei den Brutto-Personalkosten ist die Besoldungs- bzw. die tarifliche Erhöhung in 2010 – soweit im Herbst 2009 bereits bekannt – auch berücksichtigt worden. Die tatsächlich vereinbarten Anpassungen wirken sich folgendermaßen aus:

§                bei den Beamten mit              1,2 % ab dem 01.03.2010

                            (lineare Steigerung, kein Sockelbetrag)              und

§                bei den Beschäftigten mit              1,2 % rückwirkend zum 01.01.2010

                            (lineare Steigerung; Sonderzahlung erst in 2011)

 

Ausweislich einer vom Kämmereiamt erstellten Hochrechnung (Stand: 15.09.2010) werden voraussichtliche Brutto-Personalkosten im Haushaltsjahr 2010 von etwa 58,404 Mio. € erwartet. Damit ist unter Berücksichtigung von bisherigen Kürzungen bei den Budgetringen für Personal aufgrund verschiedener Notwendigkeiten in Höhe von insgesamt 138.978 € bis Ende des Haushaltsjahres mit Mehrausgaben von ca. 0,548 Mio. € zu rechnen.

 

 

3.3)              „Budget“ der Jugendhilfe (vgl. Anlage 1 – Budgetring 510)

 

Nach Rücksprache mit dem städtischen Jugendamt geht die Kämmerei für das Haushaltsjahr 2010 weiter davon aus, dass der in der Juli-Sitzung des Finanzsenates genannte Mehrbedarf von netto voraussichtlich ca. 1,5 Mio. € im Bereich der Jugendhilfe das Maximum an notwendigen überplanmäßigen Haushaltsmitteln darstellt.

 

 

3.4)              „Budget“ der Sozialhilfe (vgl. Anlage 1 – Budgetring 500)

 

Wie bereits als Ausblick am Ende der Beschlussvorlage Nr. VO/2010/1193-20 vorgetragen, kann es auch bei der Sozialhilfe auf Jahressicht zu Defiziten kommen.

Auf Grundlage eigener Berechnungen führt das Fachamt einen möglichen Fehlbetrag von ca. 300.000 € an. Über die ggf. erforderliche Mittelerhöhung sollte der Stadtrat aber erst nach Vorliegen endgültiger Zahlen in der Oktobersitzung entscheiden.

 

 

3.5)              Verpflichtungen gegenüber dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

(vgl. Anlage 1 – Budgetring 650)

 

Innerhalb des Budgetringes 650, der die finanziellen Leistungspflichten der Stadt Bamberg gegenüber dem EBB abbildet, werden folgende Ausgabearten veranschlagt:

§                Gemeindeanteile an den Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren bei Gr. 6402

§                Dienstleistungsentgelte bei Gr. 6369

 

Ausweislich der getroffenen Vereinbarungen erhält der EBB monatlich Abschlagszahlungen von der Stadt Bamberg für die auf „öffentlichen Grund“ entfallenden Straßenreinigungs- und Entwässerungsgebühren sowie u. a. für die Kosten des Winterdienstes.

 

Nach Ablauf eines Jahres (Winterdienst) bzw. nach Ablauf von 3 Jahren (Straßenreinigung, Entwässerung) erfolgt eine Spitzabrechnung der i. R. der Aufgabenerfüllung entstandenen Kosten mit den geleisteten Abschlägen; entstehende Differenzen sind zwischen dem EBB und der Stadt Bamberg auszugleichen.

 

Nach der vorliegenden Spitzabrechung des EBB mit Datum vom 24.08.2010 hat die Stadt Bamberg – v. a. aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Bereich der Stadtentwässerung in den letzten drei Jahren sowie aufgrund des strengen Winters 2009 – einen Gesamtbetrag von 1.307.393,68 € nachzuzahlen, der sich wie folgt zusammensetzt:

§                Straßenreinigungsgebühren öffentlicher Grund von 2007 mit 2009                66.137,00 €

§                Entwässerungsgebühren öffentlicher Grund von 2007 mit 2009              991.087,05 €

§                Dienstleistungsentgelt Winterdienst für 2009              250.169,63 €

 

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Mittelerhöhung zugunsten des Budgetringes 650 in der Größenordnung von 1.307.400 €. Die Einzelheiten hierzu sind der Beschlussvorlage Nr. VO/2010/1265-20 zu entnehmen, über die der Stadtrat am 29.09.2010 entscheidet.

 

 

3.6)              Auswirkungen auf den Haushalt 2010

 

Gemäß Art. 68 GO hat die Stadt Bamberg unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

Sowohl die bereits feststehenden als auch die bis Jahresende noch zu erwartenden Mehrausgaben und ggf. Mindereinnahmen sind (nach aktuellem Stand noch) durch Mehreinnahmen aus der Schlüsselzuweisung (HSt. 90100.04100) und der Gewerbesteuer (HSt. 90000.00300) abgedeckt, so dass derzeit keine Berichtigung der Haushaltsansätze durch eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig erscheint.

 

Es steht jedoch zu beachten, dass diese Mehreinnahmen nach Deckung der Ausgabensteigerungen im Personal- und Jugendhilfebereich (Ziffern 3.2 und 3.3) sowie bei den vom EBB übernommenen Verpflichtungen (Ziffer 3.4) nahezu vollständig aufgezehrt sein werden. Jede zusätzliche ausgabenrelevante Neumaßnahme könnte die Stadt Bamberg damit durchaus in die Verlegenheit bringen, einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, bis zu dessen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde keines der darin neu veranschlagten Projekte angegangen werden dürfte.

 

 


4.                   Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Der Grundsatzbeschluss für die Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird diese Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.

 

Für 2010 wurden gemäß Beschluss vom 28.10.2009 Verbesserungen mit einem Gesamtvolumen von 3,936 Mio. € als Zielsetzung für die Haushaltskonsolidierung festgelegt. Im Verhältnis zu dem in 2000 für das Haushaltsjahr 2003 gesteckten Ziel (= 7,137 Mio. €) fiel die Vorgabe für 2010 um 3,201 Mio. € bescheidener aus.

 

Die Anlage 3 stellt dar, dass das Ziel von 3,936 Mio. € für 2010 voraussichtlich um 3,223 Mio. € unterschritten werden dürfte. Zum 30.09. des Vorjahres hat die Stadt Bamberg die (damals um 0,584 Mio. € höher) gesteckten Ziele jedoch nur mit 2,011 Mio. € verfehlt.

 

Ursächlich für die auffallend negative Entwicklung sind insbes. folgende Positionen:

§                Neumaßnahmen und Ausweitung von Projekten im Verwaltungshaushalt (freiwillige Leistungen u. ä.), die der Konsolidierung zuwiderlaufen

(Volumen ca. 0,383 Mio. €, vgl. Anlage 3: v. a. braun hinterlegte Zeilen);

§                Mehrausgaben für Personal (Gruppe 4 – vollzogene Umschichtungen, ohne Prognose)

(Konsolidierungsvorgabe um ca. 0,318 Mio. € verfehlt);

§                Mehrausgaben im Sachkostenbereich (Gr. 5/6 – Mittelerhöhungen)

(Konsolidierungsvorgabe um ca. 2,678 Mio. € verfehlt);

§                Im Übrigen resultieren die Verschlechterungen aus Einzelmaßnahmen, die der Anlage 3 zu entnehmen sind.

 

 

 

5.                   Kreditaufnahmen

 

Auf Grund der Entwicklung des Kassenbestandes bedurfte es im Haushaltsjahr 2010 bislang keiner neuen Darlehen. Die von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 2.863.100 € wird turnusmäßig in Abhängigkeit von der aktuellen Kassenlage entweder im Dezember in Anspruch genommen (Abschluss von Darlehensverträgen) oder als Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2011 vorgetragen (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Kameralistik).

 

Im Haushaltsjahr 2009 wurden Umschuldungen in Höhe von 1,125 Mio. € (im Februar) und in Höhe weiterer 2,320 Mio. € (im August) jeweils mit der Zielsetzung veranlasst, günstigere Konditionen zu nutzen. In 2010 sind bislang keine Umschuldungen erfolgt; ggf. wird dies im Laufe des IV. Quartals nachgeholt.

Aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Haushaltslage fehlt zudem jeglicher Spielraum für Sondertilgungen zum Abbau der Schuldenlast.

 

 

 

6.                   Sonstige Kennzahlen

 

Der Kassenbestand der Stadt Bamberg belief sich zum 31.08.2010 auf 4.804.237,58 € und war damit positiv (vgl. Anlage 4 zur Sitzungsvorlage). Dies ist v. a. auf den Anlagebestand des Geldmarktkontos und der Festgelder zurückzuführen, der durch relativ niedrige Ausgaben bei den Investitionsvorhaben im 1. Halbjahr aufgebaut werden konnte.

 

Überdies liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, wonach es bei den zum „Konzern Stadt Bamberg“ gehörenden Betrieben einschl. der Unternehmensbereiche der Sozialstiftung Bamberg in den vergangenen Monaten zu Liquiditätsengpässen gekommen ist. Jedenfalls wurde das Liquiditätsmanagement des Kämmereiamtes nicht in Anspruch genommen.

 

Unter Berücksichtigung der im Haushaltsjahr 2010 geplanten Entnahmen (vgl. HSt. 91000.31000) sind nur noch freie Rücklagemittel in Höhe von 76.052,73 € vorhanden. Es erscheint somit zwingend erforderlich, diesen Betrag für zukünftige, nicht vorhersehbare und unaufschiebbare Investitionen bzw. für absehbare Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in Folgejahren möglichst bald wieder aufzustocken.

 

 

7.                   Weitere Entwicklung

 

Die aktuelle Prognose für das Gesamtjahr 2010 geht von einer sehr moderaten Steigerung des Bruttoinlandsproduktes von 1,4 % (nach einem Rückgang von 5 % im Vorjahr) aus. Auf der anderen Seite sieht sich die Stadt Bamberg im IV. Quartal 2010 sowie in den Folgejahren mit Rückzahlungsansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert, die sich auf zuviel entrichtete Gewerbesteuervorauszahlungen früherer Jahre beziehen. Auch deshalb besteht u. E. kein Spielraum für eine Anhebung von freiwilligen Leistungen.

Die Aufgabe des Haushaltskonsolidierungskurses der vergangenen Jahre wäre mit fatalen Folgen für den Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg verbunden und würde sogar die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte der Stadt Bamberg in Frage stellen.

 

Mit Schriftsatz vom 19.02.2010 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2010 unter Hinweis auf das vom Stadtrat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept, das bis auf Weiteres fortzuführen sei, und auf begonnene Konsolidierungsmaßnahmen, die „mit Nachdruck fortzusetzen“ seien.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde erwartet, „dass die Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine weiteren Dauerverpflichtungen eingeht“.

Kritisch sieht die Regierung von Oberfranken die unzureichende Finanzierung aus dem Verwaltungshaushalt, wo die Pflichtzuführung dieses Mal zwar auf Planzahlenbasis ausgewiesen werden könne, aber „doch erst nachdem ein etwa gleich hoher Betrag vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zurückgeführt worden ist“. Die Stadt Bamberg sei damit nicht mehr in der Lage, „aus laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben zu decken und darüber hinaus die Tilgungsleistungen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften.“ Bedenklich sei auch der Umstand, dass sich die strukturelle Schwäche des Verwaltungshaushaltes auch während der Finanzplanungsjahre nicht wesentlich verbessere.

 

Die Regierung beziffert die freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2010 auf 10,6 Mio. €. Wie schon im Haushaltsjahr 2009 findet sich die mit Abstand größte Ausgabeart bei Gruppierung 70/71, also bei den Zuweisungen und Zuschüssen im Verwaltungshaushalt.

Weiterhin mahnt die Regierung, doch zu bedenken, dass es äußerst schwierig sei, eingegangene Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bei einer Verschlechterung der Haushaltslage wieder zurück zu nehmen und schon deshalb keine neuen dauerhaften Belastungen mehr auf sich zu bürden.

 

Über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hinaus erscheinen spürbare Ausgabenkürzungen unerlässlich, um überhaupt einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf für 2011 erstellen zu können. Mit Blick auf absehbare drastische Einnahmeeinbrüche bei den Schlüsselzuweisungen sowie signifikante Steigerungen bei der Bezirksumlage im Haushaltsjahr 2011 sieht das Kämmereiamt schon jetzt dringenden Handlungsbedarf für zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere zur Bildung bzw. Aufstockung der (mittlerweile vollständig aufgelösten) Haushaltsausgleichsrücklage.

 

Trotz verstärkter Konsolidierungsanstrengungen werden positive Rechnungsergebnisse wie in den Vorjahren aufgrund der bekannten strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes künftig – wenn überhaupt – nur unter schwierigsten Umständen zu erwirtschaften sein.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Zwischenbericht für den Haushalt 2010 (Stand: 31.08.2010) wird Kenntnis genommen.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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