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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0045-R5

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Beratungsfolge

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Tischvorlage:

 

I.              Aufgrund eines Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2010, die Lange Straße am dritten Adventssamstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den MIV zu sperren und einen Einkaufsbus einzurichten, hat die Verwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.11.2010 entsprechend berichtet.

 

Der Stadtrat hat folgenden Beschluss gefasst:

 

1.                  Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.                  Die Lange Straße wird im kommenden Jahr 2011 an vier Samstagen (möglichst in jedem Quartal einmal) gesperrt.

 

3.                  Der Busverkehr wird an diesen Tagen ebenso abgewickelt, wie bei dem schon traditionellen Lange Straße Fest

 

Im Zuge der Diskussion vor der Beschlussfassung hat der Stadtrat klargestellt, dass die vier Samstage nicht im Zusammenhang mit den Samstagen an „Bamberg zaubert im Juli“ bzw. dem „Lange Straße Fest“ im September stehen, sondern zusätzliche, von den festen Veranstaltungsterminen unabhängige, Termine gewählt werden sollen.

 

Zur Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte hat die Verwaltung zu einer gemeinsamen Besprechung aller Beteiligten am 21.12.2010 eingeladen. Nachdem zwischenzeitlich ein Antrag der FW-Fraktion vom 04.12.2010 (vgl. Anlage 1) vorlag, wonach die Vollzugsfähigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2010 dahingehend überprüft werden solle, ob nicht doch die Buslinien die Lange Straße während der Sperrung passieren könnten, wurde dies in die Diskussion eingeführt.

 

Die Vertreter des Einzelhandels und des Industrie- und Handelsgremiums verwiesen auf den unmissverständlichen Wortlaut des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2010 und machten deutlich, dass aus ihrer Sicht eine solche Aktion nur Sinn mache, wenn die Lange Straße völlig gesperrt sei und mit entsprechenden Veranstaltungen, die durchaus durch die Geschäftsinhaber geleistet werden könnten, begleitet würde. Grundlage der weiteren Diskussion war daher der Wortlaut des Stadtratsbeschluss vom 24.11.2010. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass bis Mitte Januar seitens der Geschäftsinhaber, des Industrie- und Handelsgremiums sowie des Stadtmarketings die am günstigsten gelegenen Termine für die Sperrung - idealerweise einmal im Quartal – der Verwaltung benannt würden.

 

Die Rolle der Stadt Bamberg in der Begleitung der geplanten Veranstaltungen ist zu definieren. Seitens der Verwaltung wird diese insbesondere in der Durchführung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sperrung der Langen Straße an den vier Terminen sowie bei begleitenden Maßnahmen, insbesondere bei der Zählung der Verkehrsströme, gesehen. Eine von Seiten des Einzelhandels gewünschte „Kundenbefragung“ kann durch die Verwaltung nicht geleistet werden.

 

Eine wesentliche Aufgabe der Verwaltung wird auch in der Information der Öffentlichkeit zum einen über die Führung der Verkehrsströme während der Sperrung und zum anderen über die Führung der Buslinien gesehen. Ein entsprechendes Verkehrskonzept wäre daher rechtzeitig zu erstellen, abzustimmen und zu veröffentlichen.

 

Mit Schreiben vom 11. Januar 2011 stellte die CSU-Stadtratsfraktion Bamberg den in Anlage 2 beigefügten Änderungsantrag. Ziffer 2 des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2010 soll wie folgt geändert werden:

 

„Die Lange Straße wird im Jahr 2011 an vier Samstagen (möglichst in jedem Quartal einmal) zwischen 10.30 Uhr und 18.00 Uhr für den motorisierten Individualverkehr gesperrt“.

 

Die bisherige Ziffer 3 des ursprünglichen Beschlusses „der Busverkehr wird an diesen Tagen ebenso abgewickelt wie bei dem schon traditionellen Lange Straße Fest“ wird ersatzlos aufgehoben.

 

Hinsichtlich der Begründung darf auf die Anlage 2 Bezug genommen werden.

 

Am 18.01.2011 hat das Industrie- und Handelsgremium die näheren Vorstellungen aus dortiger Sicht präzisiert. Insbesondere wurden die Wunschtermine:

 

19.02.2011

21.05.2011

16.07.2011

10.09.2011

 

für die Sperrung genannt, wobei der 16.07. in Verknüpfung mit „Bamberg zaubert“ und der 10.09. mit dem „Lange Straße Fest“, als bereits feststehende Termine, gesehen wurde.

 

Ein entsprechendes Schreiben vom 17.01.2011 hat Herr Heribert Trunk, Vorsitzender des Industrie- und Handelsgremium, an die Damen und Herren Stadträte übersandt. Es liegt der Tischvorlage als Anlage 3 bei.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, um einen angemessenen Ausgleich der Wünsche nach einer vollständigen Sperrung ohne jegliche Verkehrsbeeinträchtigung und der Aufrechterhaltung der ÖPNV-Funktion durch die Lange Straße, zu schaffen, dem Vorschlag der CSU-Fraktion vom 11.01.2011 zu folgen, und bis 10.30 Uhr und nach 18.00 Uhr den motorisierten Individualverkehr zuzulassen – die Sperrzeit reduzierte sich damit auf 7 ½ Stunden. Anlieferungen in der Langen Straße wären damit auch bis 10.30 möglich. Der ÖPNV – Linienverkehr wird auch während der MIV – Sperrung aufrecht erhalten.

 

Die MIV - Sperrung von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr sollte mit einem Zeichen 242.1 (Beginn eines Fußgängerbereichs = Fußgängerzone) beschildert werden. Regelungsinhalt ist, dass andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger den Fußgängerbereich nicht benutzen dürfen, ausgenommen jene, die durch Zusatzzeichen angezeigt sind, nämlich Fahrräder und der Linienverkehr. Fahrzeugführer müssen sich innerhalb der Fußgängerzone in ihrer Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.

 

Durch diese Regelung wird auch eine erhöhte Aufenthaltsqualität hinsichtlich der Fahrbahn sichergestellt, was bei einer normalen „Sperrung“ mit einem Zeichen 250 nicht der Fall wäre.

 

Ein entsprechender Beschilderungsplan ist als Anlage 4 beigefügt.

Mit dieser Regelung würde auch erreicht, dass für begleitende Aktionen der Geschäfte insbesondere auf den Gehwegen ausreichend Raum vorahnden wäre. Die Regelung soll zunächst am 19. Februar 2011 und 21. Mai 2011 gelten. Damit wird auch das Anliegen der FW-Fraktion berücksichtigt, weil die Vollzugsfähigkeit sichergestellt ist.

 

Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, mit den Vertretern der Geschäfte und dem Industrie- und Handelsgremium sowie Stadtmarketing zusätzlich zu den genannten Samstagen 16. Juli 2011 (Verknüpfung mit „Bamberg zaubert“) sowie 10.09.2011 (Verknüpfung mit „Lange Straße-Fest“) noch zwei weitere Samstage im 3. und 4. Quartal 2011 festlegen, an denen die beiden weiteren – veranstaltungsunabhängigen - Sperrungen erfolgen sollen.

 

Für den 31.01.2011 ist seitens der Verwaltung ein weiterer Gesprächstermin mit den Handelsvertretern vorgesehen.

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der Beschluss des Stadtrats vom 24.11.2010 wird wie folgt geändert:

 

              a)              an den Samstagen 19.02.2011 und 21.05.2011 wird die Lange Straße nach der                                           Einmündung Promenadestraße in der Zeit von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr mit dem Zei-                            chen 242.1 mit Ausnahme des Linienverkehrs und der Radfahrer als Fußgängerzone                             ausgewiesen,

 

              b)              die Ziffer 3 des Beschlusses vom 24.11.2010 wird aufgehoben.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrungen der Langen Straße durch entsprechende Maßnahmen insbesondere zur Verkehrserfassung (Verkehrszählung) zu begleiten und die gewonnenen Daten auszuwerten. Die Öffentlichkeit ist durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig über die geänderte Verkehrsführung zu informieren.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt im Benehmen mit den Beteiligten zwei weitere Termine für Veranstaltungen mit Sperrung im 3. und 4. Quartal 2011 festzulegen.

 

5.      Der Antrag der FW - Fraktion vom 04.12.2010 und der Änderungsantrag der CSU - Stadtratsfraktion vom 11.01.2010 sind damit geschäftsmäßig erledigt.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten durch die Beschilderung, die aus dem laufenden Etat des EBB abzudecken sind.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Anlage/n:

 

Antrag der FW-Fraktion vom 04.12.2010

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.01.2011

Schreiben des Industrie- und Handelsgremium vom 17.01.2011

Beschilderungsplan

 

Verteiler:

 

Herrn Oberbürgermeister

Mitglieder des Stadtrates

Sitzungsdienst

 

 

 

Referat 5

 

Ralf Haupt                                                                                                                gez. Towstoles

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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