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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0138-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg ist als zuständiger Leistungsträger für die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verantwortlich. Es handelt sich hierbei um keine freiwillige Leistung sondern um eine Pflichtleistung. Eckpunkte des Teilhabe – und Bildungspaketes sind folgende:

 

1.       Der anspruchsberechtigte Personenkreis umfasst:

 

e     Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten

e     Personen, die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII erhalten

e     Wohngeldempfänger

e     Empfänger des Kinderzuschlags

 

 

2.       Art und Umfang der Leistungen:

 

Die Art und der Umfang der Leistungen muss von Seiten des Ref. 5 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für den Jobcenter, Amt 50 und Amt 51 bestimmt werden. In der Anlage 1 sind die Leistungen aufgeführt und die angedachten Zuständigkeiten innerhalb der Stadt Bamberg. Überlegungen dies bzgl. waren, dass der Bürger bei seinem bisherigen Ansprechpartner die Leistungen beantragt. Allein die Mittagessen für die KiTAs verbleiben beim Jugendamt, da dies dort bereits angesiedelt ist und die Eltern wegen der Beitragsbefreiung ebenfalls dort vorsprechen müssen.

 

 

3.       Personal:

 

Ø      Amt 50:

Im Bereich Wohngeld/KiZ werden aktuell 369 + 117 = nahezu 500 „Kinder“ betreut, die in den anspruchsberechtigten Personenkreis fallen. Eine 100%ige Inanspruchnahme aller Bedarfe ist nicht anzunehmen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass wiederum die verschiedenen Bedarfe (z.B. Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, gemeinschaftliches Schulmittagessen, Teilhabe am sozialen Leben etc. ) mehrfach pro Person beansprucht werden. Bei der angedachten Organisation wird vorläufig der Personalbedarf auf 2 Arbeitskräfte geschätzt.

 

Ø      Amt 51:

Es entsteht ein höherer Umstellungsaufwand, der aber mittels Überstunden versucht würde abzufangen; nach der Umstellung würde das Jugendamt versuchen mit der bisherigen Stelleninhaberin im Umfang von 19,5 Wochenstunden die Arbeit abzuwickeln. Je nach Inanspruchnahme müsste die Stundenzahl allerdings evtl. auch erhöht werden.

 

 

4.       Räumlichkeiten:

 

Ø      Amt 50:

Bedarf für 2 Arbeitsplätze im Rathaus Geyerswörth

 

Ø      Amt 51:

Kein zusätzlicher Raumbedarf

 

 

 

 

5.       Sachkosten:

 

Ø       Amt 50:

2 PC-Arbeitsplätze, ggf. Lizenzgebühren für Software von Prosoz und OS.

 

Ø       Amt 51:

Keine zusätzlichen Sachkosten bei Amt 51

 

 

6.       Haushaltsmittel:

 

Ausgaben:

Da bei verschiedenen Leistungen die Ausgabenhöhe nicht begrenzt ist (z.B. Lernförderung/Nachhilfe, Klassenfahrten), ist eine Abschätzung schwer möglich. Betroffen sind derzeit ca. 1200 Kinder (700 SGB II und 500 Wohngeld/KiZ). Eine sehr vorsichtige Schätzung wurde in Anlage 2 beigefügt.

 

Kostenerstattung: - siehe Anlage 3-

 

Des Weiteren beteiligt sich der Bund in seiner Kostenerstattung mit 2,8 % an der Schulsozialarbeit und Mittagessen im Hort.

Durch die Kostenerstattung können die Personalkosten und die finanziellen Leistungen für das Teilhabe – und Bildungspaket voraussichtlich gedeckt werden.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Stadtrat nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis.

 

2.       Der GAL - Antrag vom 07.03.11 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: à Siehe Anlagen 2 und 3, sowie Sitzungsvortrag Nr. 6 „Haushaltsmittel“

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Die notwendigen Haushaltsmittel können weit überwiegend im Rahmen des bestehenden Deckungskreises 500 abgewickelt werden. Soweit die Finanzierung des Bundes nicht abschließend gesichert ist, erfolgt ggf. vorzeitige weitere Mittelfreigabe des Deckungskreises. Die Abstimmung hierzu erfolgt direkt zwischen den Ämtern 20, 50 und 51.

 

Mit dem Personalmehrbedarf besteht bis auf weiteres kein Einverständnis seitens des Finanzreferates, bis der Bedarf konkret nachgewiesen wird.

 

 

 

Bamberg, 21.03.2011

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

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Anlagen

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