Beschlussvorlage - VO/2011/0140-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Bamberg, Auf dem Lerchenbühl 28
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.04.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Schneider Petra
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing.(FH) Michael Weigel
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus mit Unter-, Erd- sowie Obergeschoss zu errichten. Das Obergeschoss wird als sogenanntes Staffelgeschoss ausgebildet, d.h. es springt teilweise gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurück und weist eine kleinere Grundfläche auf. Das Wohnhaus sowie die Garage erhalten Flächdächer.
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus Unter- und Erdgeschoss:
Breite: 11,36 m Länge: 15,99 m
- Wohnhaus Obergeschoss:
Breite: 6,56 m bis 7,73 m Länge: 7,21 m
- Wohnhaus Gesamthöhe:
ca. 3,60 m bis ca. 6,90 m
- Garage:
Breite: 3,88 m bis 7,24 m Länge: 6,25 m bis 8,99 m Höhe: im Mittel 3,00 m
Antragseingang: 06.12.2010
vollständig: 15.03 2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 42 B / 43 D / 45 B
rechtsverbindlich seit: 08.02.1963
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)
vorgesehene Abweichungen:
a) Ausnahme für das Flachdach, d.h. Dachneigung unter 10 Grad
b) Befreiungen:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Abweichung von der Geschossigkeit (zulässig Erdgeschoss; beantragt Erd-, Unter- und Obergeschoss als Vollgeschosse)
Begründung:
Das Baugrundstück sowie das im Norden angrenzende Nachbargrundstück Fl.Nr. 3708/1
bildeten ursprünglich ein Grundstück, das mit einem Wohnhaus bebaut war. Dieses
Gebäude wurde zwischenzeitlich abgebrochen. 2009 wurden zwei Vorbescheide, die die
Errichtung von jeweils einem Einfamilienwohnhaus beinhalteten, positiv verbeschieden.
Die vorliegende Planung weicht jedoch vom Vorbescheid bezüglich des zusätzlichen
Obergeschosses sowie der überbauten Fläche ab, sodass eine neue Beurteilung
erforderlich ist.
Durch die Abweichungen werden die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt,
sie sind daher städtebaulich vertretbar. Weiterhin werden die Obergrenzen für die
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eingehalten (Grundflächenzahl: zulässig
0,4 geplant 0,3; Geschossflächenzahl: zulässig 1,2, geplant 0,5). Zudem handelt es
sich hier zusammen mit dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 3708/1 um ein relativ großes
Grundstück, das, wie bereits im Vorbescheid befürwortet, für zwei durchschnittlich große
Einfamilienhäuser ausreichend groß bemessen ist.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
ja: 3 x (Fl.Nrn. 3710/13, 3710/14, 3710/15,)
nein: 4 x (Fl.Nrn. 3705/7, 3708/1, 3710/16, 3710/53)
Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme nicht
verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten daher eine
Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 1
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 1 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Es müssen 7 Bäume gefällt werden. Das Umweltamt Naturschutz hat der Fällung bereits
zugestimmt. Als Ersatz sind 7 heimische Laubbäume zu pflanzen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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