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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0140-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Schneider Petra

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing.(FH) Michael Weigel

 

Kurzbeschreibung:             

Die Bauherrin beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus mit Unter-, Erd- sowie Obergeschoss zu errichten. Das Obergeschoss wird als sogenanntes Staffelgeschoss ausgebildet, d.h. es springt teilweise gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurück und weist eine kleinere Grundfläche auf. Das Wohnhaus sowie die Garage erhalten Flächdächer.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Wohnhaus Unter- und Erdgeschoss:

                            Breite:  11,36 m                                 Länge:  15,99 m

-              Wohnhaus Obergeschoss:

              Breite:   6,56 m bis 7,73 m                   Länge:    7,21 m

-              Wohnhaus Gesamthöhe:

              ca. 3,60 m bis ca. 6,90 m

- Garage:

              Breite:  3,88 m bis 7,24 m                    Länge:  6,25 m bis 8,99 m              Höhe: im Mittel 3,00 m

 

                           bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               06.12.2010

                            vollständig:                    15.03 2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 42 B / 43 D / 45 B

                            rechtsverbindlich seit: 08.02.1963

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Reines Wohngebiet (§  3 BauNVO)

 

 

 

 

 

              vorgesehene Abweichungen:

a)      Ausnahme für das Flachdach, d.h. Dachneigung unter 10 Grad

b)      Befreiungen:

-  Überschreitung der Baugrenzen

-              Abweichung von der Geschossigkeit (zulässig Erdgeschoss; beantragt Erd-, Unter- und Obergeschoss als Vollgeschosse)

              Begründung:

     Das Baugrundstück sowie das im Norden angrenzende Nachbargrundstück Fl.Nr. 3708/1

     bildeten ursprünglich ein Grundstück, das mit einem Wohnhaus bebaut war. Dieses

     Gebäude wurde zwischenzeitlich abgebrochen. 2009 wurden zwei Vorbescheide, die die

     Errichtung von jeweils einem Einfamilienwohnhaus beinhalteten, positiv verbeschieden.

     Die vorliegende Planung weicht jedoch vom Vorbescheid bezüglich des zusätzlichen

     Obergeschosses sowie der überbauten Fläche ab, sodass eine neue Beurteilung

     erforderlich ist.

                                Durch die Abweichungen werden die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt,

                    sie sind daher städtebaulich vertretbar. Weiterhin werden die Obergrenzen für die

                                Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eingehalten (Grundflächenzahl: zulässig

                     0,4 geplant 0,3; Geschossflächenzahl: zulässig 1,2, geplant 0,5). Zudem handelt es

                                sich hier zusammen mit dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 3708/1 um ein relativ großes

                                Grundstück, das, wie bereits im Vorbescheid befürwortet, für zwei durchschnittlich große

                                Einfamilienhäuser ausreichend groß bemessen ist.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:

                   ja:     3 x (Fl.Nrn. 3710/13,  3710/14, 3710/15,)

                   nein: 4 x (Fl.Nrn. 3705/7, 3708/1, 3710/16, 3710/53)

                        Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme nicht

                        verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten daher eine

                        Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              1

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              1               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

              Es müssen 7 Bäume gefällt werden. Das Umweltamt – Naturschutz – hat der Fällung bereits

              zugestimmt. Als Ersatz sind 7 heimische Laubbäume zu pflanzen.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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