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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0180-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26.11.2010 wurde von der GAL-Fraktion ein umfangreiches Antragspaket „für ein fahrradfreundliches Bamberg“ vorgelegt.

 

Der Antrag 3 lautet:

 

1.              Für die Linien des Berggebiets werden die Stadtwerke beauftragt, nach Lösungen für eine möglichst sicher gewährleistete Fahrradmitnahme zu suchen: z. B. durch Fahrrad-Transportanhänger oder Transportständer an der Bushinterwand.“

 

2.              Die Fahrradmitnahme wird für die InhaberInnen von hierfür geeigneten Zeitkarten bereits jetzt kostenlos ermöglicht. Damit ist lediglich ein fahrradfreundliches Angebot, das sich aus der bevorstehenden Umstellung auf die VGN-Tarife in vier Jahren ohnehin ergibt, bereits heute vorweg genommen.

 

 

Mit Vermerk vom 24.02.2011 hat die Verkehrs- und Park GmbH zu den Anträgen Stellung genommen:

 

1.              Sowohl der Einsatz von Fahrradanhängern, als auch der Einsatz von Heckträgern in Bamberg bedeute ein immenses Risiko für die Verkehrssicherheit.

Beim Einsatz von Anhängern bestehe sowohl die Gefahr, dass an Haltestellen bei großem Fahrgastandrang Fahrgäste zwischen Zugfahrzeug und Anhänger geraten, als auch beim Abbiegen in den engen Bamberger Straßen andere Verkehrsteilnehmer durch den Anhänger einer höheren Gefährdung ausgesetzt seien, als dies bei Einsatz nur des Zugfahrzeuges der Fall wäre.

Bei Einsatz von Heckträgern ergäbe sich eine höhere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer insbesondere dadurch, dass der kantige Heckträger über das Fahrzeugheck hinausrage, was besonders beim Abbiegen zu einem erhöhten Unfallrisiko führe, da dieser Teil des Fahrzeugs dann ausschwenke. Hinzu komme hier außerdem, dass andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht damit rechnen, dass Busse mit Heckträger ausgestattet seien, wodurch ebenfalls das Unfallpotential (auch im Haltestellenbereich) steige.

Aus Sicht der STVP seien derartige Lösungen daher höchstens im Überlandverkehr tragbar, da dort die Fahrzeuge einerseits auf breiten, gut ausgebauten Straßen verkehren, und andererseits die Anzahl möglicher Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern deutlich geringer sei.

Für den Stadtverkehr Bamberg könne die Verkehrs- und Park GmbH Lösungen, die die Verkehrssicherheit aus ihrer Sicht deutlich reduzieren, jedoch nicht mittragen.

 

Auch aus betrieblichen und Kostengründen sei die Ausstattung der Stadtbusse „für die Linien des Berggebiets“ nicht möglich.

 

Die Busse werden in der Regel im Laufe eines Tages auf verschiedensten Linien eingesetzt. Dies habe zur Folge, dass die Schaffung von Fahrradmitnahmemöglichkeiten für die Linien des Berggebietes nur möglich wäre, wenn alle Busse der STVP mit entsprechenden Transportmöglichkeiten ausgestattet würden, was immense Kosten nach sich zöge.

 

Weiterhin würde die Haltezeit der Busse an den Haltestellen durch die Be- und Entladung von Fahrrädern deutlich zunehmen. Dies erfordere eine Anpassung der Fahrzeugumläufe und der Fahrtzeiten. Zusätzlicher Personal- und Fahrzeugaufwand seien die Konsequenz.

 

Auch technische Gründe stünden einer Verwirklichung entgegen:

 

Durch Anhänger oder Heckträger werde die Schleppkurve, die zum Abbiegen zur Verfügung stehen muss, vergrößert. Dies sei aber nicht gegeben. Bereits jetzt sei an einigen Stellen im Stadtgebiet ein Abbiegen mit Fahrzeugen mit größerer Schleppkurve nicht möglich.

Ferner habe der Einsatz der Fahrzeuge auf wechselnden Linien zur Folge, dass alle Haltestellen im Bedienungsgebiet entsprechend lang ausgebaut sein müssten, damit (durch Anhänger oder Heckträger) verlängerte Fahrzeuge ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer an diesen halten könnten. Dies sei bei vielen Haltestellen – auch bereits am ZOB – aber nicht der Fall.

 

2.              Aus Sicht der STVP sei die Einbeziehung einer kostenlosen Fahrradmitnahmemöglichkeit in die Tarifbestimmungen für Zeitkarten der STVP momentan noch nicht möglich (s. Anlage, dort 3.2).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.        Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
 

2.        Ziffer 3 des GAL-Antragspaktes vom 26.11.2010 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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