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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0193-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss vom 29.07.2009 hat der Stadtrat festgelegt, dass bei neuen Baumaßnahmen ab einer Größenordnung von 100.000 € zusätzlich zu den angeforderten Haushaltsmitteln in Abhängigkeit von der Genauigkeit der Kostenermittlung ein Zuschlag im Haushalt anzusetzen ist. Dieser Zuschlag beträgt 30% auf der Grundlage einer Kostenschätzung, 20% bei der Kostenberechnung und 10% bei einem Kostenanschlag.

 

Haushaltstechnisch hat das Kämmereiamt dafür die Haushaltsstelle 60000.94990 „Globalbetrag Investitionsmaßnahmen“ geschaffen, auf der die einzelnen Beträge gesammelt veranschlagt werden und im Bedarfsfall auf die Haushaltsstelle der konkreten Baumaßnahme transferiert werden können. Für diese Freigabe der zusätzlichen Mittel ist nach aktueller Beschlusslage der Finanzsenat zuständig.

 

Wie die Praxis im Falle des Wilhelmsplatzes gezeigt hat (Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten, Sitzungsvorlage VO/2011/0155-65 des Bau- und Werksenates vom 06.04.2011), führt diese Verfahrensregelung in der Praxis zu Terminproblemen. So musste mangels eines zeitnahen Finanzsenates eine Eilverfügung des Herrn Oberbürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung erwirkt werden.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung vor, die Ermächtigung zur Freigabe der zusätzlichen Haushaltsmittel auf das Finanzreferat zu delegieren. Die weiteren Berichtspflichten des Stadtratsbeschlusses vom 29.07.2009 bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Die Zuständigkeit für die Freigabe von Haushaltsmitteln aus den Zuschlägen für Baumaßnahmen (Haushaltsstelle 60000.94990 „Globalbetrag Investitionsmaßnahmen“) wird auf das Finanzreferat delegiert.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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