"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0196-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.                   Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

 

Das Anordnungssoll zum 02.05.2011 beträgt 34.382.935,00 €. Dieser Stand ist in erster Linie auf eine höhere Gewerbesteuerabrechnung eines einzigen Steuerpflichtigen für das Jahr 2009 zurückzuführen. Grundsätzlich werden bei Abrechnungen für Vorjahre automatisch die Vorauszahlungen für die Folgejahre angepasst. Dabei ist jedoch noch nicht abschätzbar, ob tatsächlich mit höheren Vorauszahlungen gerechnet werden kann oder ob evtl. das Finanzamt (in der Regel auf Antrag des Steuerpflichtigen) eine Herabsetzung festsetzt. Zudem muss bei einem weiteren Steuerpflichtigen noch mit einer Minderung von ca. 0,5 Mio. € für das Veranlagungsjahr 2008 gerechnet werden.

 

 

1.2              Einkommensteuer

 

Zum 02.05.2011 beträgt das Anordnungssoll 6.328.484,00 €, welches aus den Abrechnungen IV/2010 und I/2011 resultiert. Da sich bei der Einkommensteuer die steuerlichen Änderungen - v. a. des Bürgerentlastungsgesetzes - deutlich bemerkbar machen, geht die Verwaltung auf Jahressicht davon aus, dass bestenfalls der Haushaltsansatz erreicht werden kann.

 

 

1.3              Umsatzsteuer

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 02.05.2011 auf 1.468.060,00 €. Hier wurden ebenfalls die Abrechnungen IV/2010 und I/2011 gebucht. Auch hier könnte der Haushaltsansatz erreicht werden.

 

1.4              Leistungsbeteiligung (Bund) an den Unterkunftskosten der Bezieher von ALG II

 

Die Verwaltung rechnet hier mit Erstattungen des Bundes in Höhe des Haushaltsansatzes. Die Auswirkungen des Vermittlungsverfahrens zur Reform der Leistungen im SGB II und SGB XII auf den Haushalt der Stadt können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Die Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes trägt der Bund. Angaben zur Höhe der Erstattungen liegen aber noch nicht vor.

 

 

1.5              Sonstige Einnahmepositionen

 

§                Zum 02.05.2011 beträgt das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich 590.590,00 €. Dieser Betrag resultiert aus den Abrechnungen IV/2010 und I/2011. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass hier der Haushaltsansatz leicht überschritten werden kann.

 

§                Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 3,08 Mio. €. Diese werden voraussichtlich als Ausgleich für die zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und die Mehrausgaben im Jugendhilfebereich und bei den Dienstleistungsentgelten benötigt.

§                Bei der Grunderwerbsteuer kann der Haushaltsansatz auf Jahressicht wohl nicht ganz erwirtschaftet werden. Die Verwaltung geht hier von Mindereinnahmen in Höhe von etwa 30.000,00 € aus.

§                Der Haushaltsansatz für den Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat kann nach Bekanntgabe einer vorläufigen Hochrechnung wohl erreicht werden. Der Bescheid zum Belastungsausgleich wird jedoch erst im November 2011 erwartet. Bisher wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 856.814 € gebucht.

 

§                Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

 

2.                   Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

 

Bisher wurde die Abrechnung aus dem 4. Quartal 2010 mit einem Betrag von 790.148,00 € und die Abrechnung aus dem 1. Quartal 2011 mit einem Betrag von 1.614.985,00 € gebucht. Das aktuelle Anordnungssoll zum 02.05.2011 beläuft sich somit auf 2.405.133,00 €. Hier wird mit Mehrausgaben von etwa 0,5 Mio. € gerechnet.

 

 

2.2              Personalkosten

 

Das Anordnungssoll beträgt aktuell 26.081.320,53 €. Aus einer durch das Kämmereiamt erstellten Hochrechnung ergeben sich auf Jahressicht Mehrausgaben von etwa 0,23 Mio. €, die in erster Linie auf hohe Ausgaben für die Beihilfe zurückzuführen sind. Durch den technischen Fortschritt in der Medizin steigen die Beihilfekosten weiter und liegen höher als im langjährigen Vergleich.

 

 

2.3              „Budget“ der Jugendhilfe

 

Das städtische Jugendamt benötigt im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich 10,6 Mio. €. Nach einer Hochrechnung des Fachamtes besteht somit im Bereich der Jugendhilfe auf Jahressicht aktuell ein Mehrbedarf von rund 1,3 Mio. €.

 

 

2.4              Weitere Belastungen für den Haushalt

 

§                Die Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes stellen eine große Ungewissheit dar. Da einzelne Bedarfe nicht gedeckelt sind, ist es sogar möglich, dass höhere Kosten anfallen als vom Bund pauschal erstattet werden und damit den Haushalt belasten. Die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten ist noch nicht abschätzbar.

§                Im Rahmen der anstehenden Abrechnung der Dienstleistungsentgelte (Winterdienst/ Straßen- und Brückenbau) wird mit einer Nachzahlung der Stadt an den EBB von etwa 1,1 Mio. € gerechnet.

 

 

2.5              Auswirkungen auf den Haushalt 2011

 

Gemäß Art. 68 GO hat die Stadt Bamberg unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Da zu diesem frühen Zeitpunkt größtenteils erst Prognosen vorliegen, bleibt die weitere Entwicklung der Einnahme- und Ausgabepositionen abzuwarten. Es ist jedoch zu beachten, dass die derzeit feststehenden und bis Jahresende noch zu erwartenden Mehreinnahmen und Minderausgaben durch Deckung der Ausgabensteigerungen und der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aufgebraucht werden.

 

 

 

3.                   Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Der Grundsatzbeschluss für die Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird die Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung mit geänderter Verfahrensweise in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2010 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

§                Die festgelegte Veranschlagung bei den Personalkosten wurde mit einem Gesamtansatz der Bruttopersonalkosten von insgesamt 59,754 Mio. € eingehalten. Die weitere Entwicklung der Beihilfekosten bleibt abzuwarten.

§                Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.

§                Im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 72-79) betragen die Ansätze im Haushalt 2011 insgesamt 9,526 Mio. €. Die Festlegung in der Haushaltskonsolidierung wird damit nur leicht überschritten (0,026 Mio. €). Über die weitere Entwicklung wird im zweiten Zwischenbericht näher informiert.

§                Freiwillige Leistungen: Hier wird auf die Angaben im Sitzungsvortrag zur Haushaltsgenehmigung verwiesen (VO/2011/0192-20).

§                Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

§                Nach einer aktuellen Auswertung wird die Liegenschaftsverwaltung auf Jahressicht die Vorgabe einhalten, beim An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Ablösung von Erbbaurechten etc. einen Überschuss von 500.000 € zu erwirtschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.                   Kreditaufnahmen

 

Auf Grund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2011 bislang keine neuen Darlehen aufgenommen. Die durch die Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 2.890.200 € blieb daher noch unangetastet.

 

Eine Umschuldung von Verbindlichkeiten wurde ebenfalls noch nicht vorgenommen.

 

Im Haushalt sind 29.060 € für außerordentliche Tilgungen veranschlagt, die für die teilweise Tilgung eines variablen Darlehens verwendet werden.

 

 

 

5.                   Sonstige Kennzahlen (Anlage 2)

 

Zum 02.05.2011 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 4.254.210,85 €.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es bei den zum „Konzern Stadt Bamberg“ gehörenden Betrieben einschließlich der Unternehmensbereiche der Sozialstiftung Bamberg in den ersten Monaten diesen Jahres zu Liquiditätsengpässen gekommen ist. Das Liquiditätsmanagement des Kämmereiamtes wurde nicht in Anspruch genommen.

 

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Bamberg beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf 131.141,80 €. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2011 geplanten Entnahmen und Zuführungen stehen lediglich 131.308,80 € an freien Rücklagemitteln zur Verfügung. Es scheint daher zwingend geboten, diesen Betrag für künftige, nicht vorhersehbare und unaufschiebbare Investitionen bzw. für absehbare Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in Folgejahren möglichst bald wieder aufzustocken.

 

 

 

6.                   Fazit

 

Mit Schreiben vom 04.04.2011 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushalts­satzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2011. Die Genehmigung durch die Rechts­aufsichtsbehörde erfolgte jedoch nur unter Auflagen. Danach ist die Haushaltskonsolidierung bis auf weiteres fortzuführen, zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Weiterhin sind Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Verminderung des Kredit­bedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

In ihrer Würdigung des Gesamthaushaltes der Stadt Bamberg geht die Regierung außerdem davon aus, dass der Verwaltungshaushalt trotz Mehreinnahmen bei der Schlüsselzuweisung nur schwer in der Lage sein wird die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt zu erbringen. Daher sind die Referate und Ämter dringend angehalten, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen. Mehrausgaben sind unbedingt zu vermeiden.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Zwischenbericht für den Haushalt 2011 (Stand: 02.05.2011) wird Kenntnis genommen.

 

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...