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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0226-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Die UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

 

1.1               Rechtliche Einordnung der Konvention

 

„Das [UN-]Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als völkerrechtlicher Vertrag konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich“.[1]

Seit seiner Ratifikation in nationales Recht hat die UN-BRK den Rang eines Bundesgesetzes. Die Verpflichtungen, die aus der UN-BRK erwachsen, richten sich primär an die Träger staatlicher Gewalt. Die Adressaten in Deutschland sind die Parlamente auf der Ebene von Bund und Ländern, welche die Konvention im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung umzusetzen haben. Neben den Parlamenten sind Behörden und Gerichte sowie die Körperschaften öffentlichen Rechts ebenfalls Adressaten der Normen, da diese an Gesetz und Recht gebunden sind. Die Bundesländer sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Umsetzung der Konvention verantwortlich.

 

Die staatliche Anlaufstelle, die für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des Übereinkommens zuständig (vgl. Art. 33 UN-BRK) und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt ist, ist derzeit federführend mit der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens befasst. Im Mai 2011 soll dieser Aktionsplan dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden.


 

1.2              Bedeutung der BRK allgemein und für die Stadt Bamberg

 

Die Konvention schafft einen Rechtsrahmen für die Behindertenpolitik in Deutschland. Sie stärkt die anerkannten Ziele der deutschen Behindertenpolitik und unterstützt bereits eingeleitete Rechtsentwicklungen zu mehr gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung. Einiges ist auch in der Praxis bereits erreicht. Neu ist, dass die Konvention dazu anhält, die Gesellschaft aus den Perspektiven von Menschen mit Behinderungen zu sehen, weswegen auch von einem Paradigmenwechsel die Rede ist. Dieser Paradigmenwechsel wird wie folgt beschrieben:

„Das medizinische Modell von Behinderung, bei dem sich der Blick einseitig auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen als individuelles Problem richtet, wurde durch das menschenrechtliche Modell von Behinderung ersetzt. Danach hindern nicht die Beeinträchtigungen die behinderten Menschen an der Teilhabe an der Gesellschaft, sondern die gesellschaftlichen Strukturen und Bedingungen.

„Nicht die Tatsache, dass jemand einen Rollstuhl benutzt oder langsamer und anders denkt oder fühlt, verursacht die Aussonderung aus der Gesellschaft, sondern Diskriminierungen und die Vorenthaltung von Menschenrechten (…)“.[2](Theresa Degener)

 

Art. 4 Absatz 2 der UN-Konvention enthält den Vorbehalt der progressiven Realisierung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die volle Verwirklichung dieser Rechte nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums erreicht werden kann. Der Vertragsstaat ist dennoch verpflichtet, so schnell und wirksam wie möglich Schritte zur Verwirklichung der Rechte einzuleiten. Davon unberührt bleiben die Diskriminierungsvorschriften und die Pflicht zur rechtlichen Gleichbehandlung, diese bestehen unmittelbar und gelten auch in Anbetracht der Tatsache, dass die tatsächliche Gleichbehandlung nur nach und nach zu verwirklichen sein wird.

 

Im Hinblick auf den (nicht zu letzt auch finanziellen) Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention spielt die in Art. 2 vorgenommene Begriffsbestimmung von „angemessene Vorkehrungen“ eine zentrale Rolle.

Darunter versteht man „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“.[3] Es geht dabei um Änderungen an bestehende Situationen, die behinderte Menschen von der Wahrnehmung ihrer Rechte abhalten, also diskriminierend wirken. Und sie müssen in einem bestimmten Fall erforderlich sein. Man wird also im Einzelfall abwägen müssen: Welcher Vorteil bringt die Maßnahme behinderten Menschen auf der einen Seite und welchen Aufwand bedeutet sie auf der anderen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass eine solche Abwägung überhaupt getroffen werden kann. Es besteht damit die Verpflichtung, durch angemessene Vorkehrungen die Diskriminierung behinderter Menschen zu bekämpfen.[4]

 

Die Stadt Bamberg hat die weitreichende Bedeutung der UN-BRK für sich im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechtes und ihrer verfügbaren Ressourcen erkannt. Schon frühzeitig hat sich der Stadtrat der Stadt Bamberg in der Sitzung am 19.05.2010 (Sitzungsvorlage: VO/2010/0990-5, s. Anlage) zu der UN-BRK bekannt. Er hat sich umfassend über das Regelwerk der UN-Behindertenrechtskonvention in einer Fachtagung am 14.10.2010 informieren lassen und hat auch beschlossen, die UN- Behindertenrechtskonvention in der Stadt Bamberg umzusetzen. Zu diesem Zweck wurden auch alle Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung in einem Workshop zur UN-Konvention informiert und geschult. Mit Stadtratsbeschluss vom 19.05.2010 wurden die Referate der Stadtverwaltung vom Stadtrat beauftragt, notwendige und konkrete Schritte (zunächst kurz- und mittelfristig) zur Umsetzung der UN-BRK darzulegen.

 

Das angestrebte Ziel ist dabei, alle Dienstleistungen der Stadt Bamberg auch langfristig barrierefrei anzubieten und damit der Forderung der UN- BRK nach Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiv nachzukommen. Die Stadt Bamberg möchte bei diesem längerfristigen Prozess zur Erreichung des Ziels der Inklusion in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und zur Anerkennung von Behinderung als Vielfalt menschlichen Lebens durch Anpassung der vorhandenen Strukturen und Bedingungen in der Stadtverwaltung und im Stadtgebiet mit gutem Beispiel voran gehen, um damit allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Stadt nach Kräften zu ermöglichen.

 

2.              Zusammenstellung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen der einzelnen Referate und Ämter

 

Die nachfolgenden Maßnahmen wurden allesamt von den benannten Multiplikatoren für die Behindertenrechtskonvention in der Stadtverwaltung selbst erarbeitet. Neben einer thematischen Gliederung in die Bereiche „Stadtverwaltung“ (s. Punkt 2.1) und „Stadtgebiet“ (s. Punkt 2.2) wurde eine zeitliche Differenzierung der Maßnahmen vorgenommen. Neben bereits umgesetzten bzw. begonnenen und kurzfristigen Maßnahmen, gibt es noch mittel- und langfristige Maßnahmen mit hoher Kostenintensität, die durch Mittel aus dem Haushalt abgedeckt werden müssen, soweit sie nicht durch Mittel der Sozialplanung durch die Behindertenbeauftragte nach und nach umgesetzt werden können. Es werden im Anschluss an die Maßnahmen konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreitet. Unter Punkt 2.4 erfolgt eine fachliche Stellungnahme und die Empfehlung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung unter Vornahme einer Priorisierung.

 

2.1              Maßnahmen im Bereich der Stadtverwaltung im Hinblick auf das Verwaltungshandeln

 

2.1.1              Maßnahmen mit grundsätzlicher Bedeutung

 

a)              Bereits umgesetzt bzw. begonnen:

1.       Fortsetzung der konstruktiven Kommunikation mit der Behindertenbeauftragten Frau Orf und den Verbänden für Menschen mit Behinderung durch Einladung zu städtischen Veranstaltungen (Vorschlag Amt 10)

2.       Seit 2010 jährliche Verleihung der Auszeichnung „Barrierefrei – Leben, Einkaufen und Genießen ohne Hindernisse“ für besonders vorbildhaftes bürgerschaftliches Engagement im Sinne der Barrierefreiheit durch die Stadt Bamberg (Referat 5 / Koordinierungsstelle)

 

b)              Kurzfristig:

1.       Berücksichtigung der Menschen mit Behinderung bei Vorschlägen für

Ehrungen und Preise (Vorschlag Amt 10)

2.       Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Rechtsvorschriften in Bezug auf Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit (Vorschlag Amt 10)

3.       Berücksichtigung bei freihändiger Vergabe von Aufträgen Unternehmen mit behinderten Beschäftigten unter Beachtung der einschlägigen Vergabebestimmungen (Vorschlag  Amt 80)

4.       Zusatz im Imagetext „Die Stadt Bamberg fühlt sich in ihrem Handeln der UN- Menschenrechtskonvention verpflichtet.“ (Vorschlag Amt 11)

 

•Umsetzungsvorschlag:

Die vorstehenden Maßnahmen betreffen die gesamte Stadtverwaltung und den grundsätzlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Die Ämter sollen per Dienstanweisung oder durch ein Leitbild auf diese Maßnahmen aufmerksam gemacht und zur Umsetzung angehalten (verpflichtet) werden.

 

2.1.2              Veranstaltungen / Kurse

 

a)              Bereits umgesetzt bzw. begonnen:

Eine Liste mit der Übersicht über barrierefreie Veranstaltungsorte ist derzeit bereits in Vorbereitung (Vorschlag Amt 41)

 

b)              Kurzfristig:

1.       Auswahl barrierefreier Veranstaltungsorte für Veranstaltungen aller Art, z.B. Inhouse- Seminare, Ehrungen (Vorschlag Amt 11/ Amt 20/ Amt 80/ Amt 38)

2.       Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung im Hinblick auf Barrierefreiheit bei der Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Gebärdensprachendolmetscher, induktive Höranlage) durch Abfrage bereits bei der Einladung (Vorschlag Amt 20/ Amt 45/ Referat 5)

3.       Bei der Ankündigung von Veranstaltungen (insbesondere VHS) auf Barrierefreiheit hinweisen (Vorschlag Amt 20)

4.       Beachtung der Barrierefreiheit von Örtlichkeiten, in denen Ausschreibungsunterlagen persönlich abgeholt werden müssen (Vorschlag FB 6A)

5.       Bei der Neueinrichtung von Büros und Verwaltungsgebäuden auf die Möglichkeit zur Umrüstung für Menschen mit Behinderung achten (Vorschlag FB 6A)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die vorstehenden Maßnahmen betreffen die gesamte Stadtverwaltung und den grundsätzlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Die Ämter sollen per Dienstanweisung oder durch ein Leitbild auf diese Maßnahmen aufmerksam gemacht und zur Umsetzung angehalten (verpflichtet) werden.

 

2.1.3              Dokumente / Informationsmaterialien / Informationsdienste

 

a)              Bereits umgesetzt bzw. begonnen:

1.       Die Mitarbeiter wurden über die UN- Behindertenrechtskonvention durch die bestellten Beauftragten informiert und werden fortlaufend Informationen erhalten (Vorschlag Amt 41/ Amt 38)

2.       In Vorbereitung ist die Ergänzung des Internetauftritts um den Bereich „barrierefreies Umbauen“ (Vorschlag Amt 62)

3.       Ausbildung von Mitarbeiten in Gebärdensprache (Vorschlag Amt 20)

 

• Verbesserungsvorschlag zu a) Pkt. 3:

Es hat sich gezeigt, dass die in Gebärdensprache ausgebildeten Mitarbeiter kaum Möglichkeiten hatten, um die Sprache zu pflegen. In amtlichen Angelegenheiten sollten bestellte Dolmetscher hinzugezogen werden (siehe b) Pkt. 4)

 

b)              Kurzfristige Maßnahmen:

1.       Gestaltung von barrierefreien Formularen und Informationsmaterialien durch größere Schrift (Vorschlag Amt 20/ Amt 31/ Amt 38/ FB 6A)

2.       Gestaltung von barrierefreien Formularen und Informationsmaterialien durch Verwendung „leichter Sprache“ (Vorschlag Amt 17/ Amt 38)

3.       Aufnahme des Textzusatzes „Die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderung ist zu gewährleisten“ in Genehmigungsbescheide (Vorschlag Amt 31)

4.       Einbeziehung von Gebärdensprachendolmetscher für gehörlose Menschen (Vorschlag Amt 20/ Amt 17)

 

• Umsetzungsvorschläge:

1. Die vorstehenden Maßnahmen betreffen die gesamte Stadtverwaltung und den grundsätzlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Die Ämter sollen per Dienstanweisung oder durch ein Leitbild auf diese Maßnahmen aufmerksam gemacht und zur Umsetzung angehalten (verpflichtet) werden.

2. Die derzeitige „corporate identity and design“ entspricht nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit (DIN 18040) durch Vernachlässigung des „Zwei Sinne“- Prinzips und der fehlenden kontrastreichen Gestaltung, sowie der zu kleinen Schriftgröße.

Die Pressestelle soll beim „corporate identity and design“ die Belange behinderter Menschen berücksichtigen. Unter der Berücksichtigung der Vorschriften zu barrierefreien Gestaltung ist das „corporate identity and design“ zu ändern.

 

c)              Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Dokumente durch Vorlesen oder die Verwendung von Tonträgern barrierefrei zugänglich machen (Vorschlag Amt 20)

2.       Anschaffung von Lesegeräten für Sehbehinderte für Formulare (Vorschlag Amt 31)

3.       Formulare in Brailleschrift anbieten, daher Anschaffung eines Brailleschrift-Druckers (Vorschlag Amt 20/ Amt 31)

4.       Anlegen eines Pools von Gebärdensprachendolmetschern und Veröffentlichung auf der Seite der Behindertenbeauftragten (Vorschlag Amt 20/ Referat 5)


• Umsetzungsvorschläge:

Für alle Maßnahmen: Dienstleistungsangebot erweitern. Das bedeutet konkret:

Für Maßnahme 1-2: Anschaffung eines Lesegeräts im Rahmen der Sozialplanung im nächsten Jahr.

Für Maßnahme 3: Um es allen Ämtern- mit geringstem Aufwand- zu ermöglichen, Schreiben an blinde Menschen in Brailleschrift zu übersetzen, werden von der Behindertenbeauftragten im nächsten Jahr ein Übersetzungsprogramm und ein Brailleschriftdrucker im Rahmen der Sozialplanung angeschafft. Ämter können ihre Briefe an die Behindertenbeauftragte mailen, diese werden übersetzt und gedruckt und umgehend an die Ämter zurückgeschickt.

 

d)              Langfristige Maßnahmen:

Den gesamten Internetauftritt barrierefrei gestalten (Vorschlag Amt 17).

 

• Umsetzungsvorschlag:

Erstellung eines Kosten- und Zeitplans zur Umsetzung durch das zuständige Amt. 

 

2.1.4              Serviceleistungen für den Bürger

 

a)              Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Anschaffung eines Stehtisches / Stehpultes, z. B. für bandscheibengeschädigte Bürger in der Kfz-Zulassungsstelle (Vorschlag Amt 31)

2.       Einsatz einer Mittelsperson zur Begleitung der Bürger im Rathaus (Vorschlag Amt 20)

3.       Erläuterung von Maßnahmen z.B. Entwässerungsgebühren durch Außendienstmitarbeiter (Vorschlag Amt 20)

4.       Virtueller Zugang für Menschen mit Behinderung im Bereich der Zulassungsstelle bzw. Sprachausgabe im Internet (Vorschlag Amt 31)

5.       Leselupen zum VHS- Programm (Vorschlag Amt 41)

 

• Umsetzungsvorschläge:

Maßnahme 1: Einholen von Angeboten zur Beschaffung eines Stehtisches/ - pultes

Maßnahme 2: Kostengünstige Umsetzung durch Mitarbeiter von Integra MENSCH (siehe 2.1.6 Förderung Integra MENSCH)

Maßnahme 3: Alle Ämter mit entsprechenden Aufgaben werden angewiesen im Bedarfsfall Gebühren u. ä. auch im Rahmen von Hausbesuchen zu erklären.

Maßnahme 4: Die für den Internetauftritt zuständigen Mitarbeiter der Pressestelle werden gebeten zu prüfen, inwieweit der virtuelle Zugang zu den und die Sprachausgabe für die für Bürger wichtigen Dienstleistungen bereits vorhanden sind bzw. was erforderlich wäre um den Zugang und die Sprachausgabe zu ermöglichen.

Maßnahme 5: Erstellung eines Zeit- und Kostenplans durch die VHS

 

b)              Langfristige Maßnahmen

1.       In den Rathäusern Hinweistafeln in Brailleschrift installieren inkl. Leitsystem (Vorschlag Amt 20/ Amt 18/ Referat 5/ Amt 30)

2.       Imagefilme und DVDs (z.B. DVD Weltkulturerbe Bamberg) mit Möglichkeit für Untertitel und Gebärdensprache ausstatten (Vorschlag Amt 80/ Amt 17)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die jeweils zuständigen Fachämter werden beauftragt, die o.a. Maßnahmen auf ihre Umsetzung zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen.

 


2.1.5              Bereich der städtischen Schulen

 

a)              Kurzfristig:

Verbesserung der behindertengerechten Toilette in der Graf- Stauffenberg- Realschule

(Vorschlag Amt 431/ 432)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Begehung durch das zuständige Amtes und Erstellung eines Zeit- und Kostenplans.

 

b)              Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Schulung der Kollegen über den Umgang mit und die Inklusion von Schülern mit Behinderung

(Vorschlag Amt 431/ 432)

2.       Vorstellung und Teilnahme an Projekten (Vorschlag Amt 431/ 432)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Das Kulturreferat wird beauftragt, die Schulen über die Möglichkeit von Schulungen im Umgang mit Schülern mit einer Behinderung zu informieren und sich im Bedarfsfall an die Behindertenbeauftragte zu wenden. Diese könnte dann im Rahmen von einem Vortrag oder einem Workshop die Lehrer informieren und ggf. Experten hinzuziehen. Ebenso sollten die Schulen angehalten werden, Projekte mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung- hier wäre sicherlich die Lebenshilfe der geeignete Ansprechpartner- durchzuführen.

 

c)              Langfristige Maßnahmen:

1.       Barrierefreier Zugang zu allen Schulen (Vorschlag Amt 18)

2.       Verringerung der Thekenhöhe in den Schulsekretariaten für Menschen im Rollstuhl (Vorschlag

Amt 431/ 432)

3.       Anschaffung eines Rettungsrollstuhles für die Graf-Stauffenberg-Realschule (Vorschlag Amt 431/ 432)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Erstellung eines Zeit- und Kostenplans durch die betroffenen Ämter.

 

2.1.6              Förderung Integra MENSCH

 

Das Projekt Integra MENSCH

Integra MENSCH ist eine nach § 136 Sozialgesetzbuch IX gesetzlich anerkannte, gemeinnützige Einrichtung der Lebenshilfe Bamberg zur beruflichen Teilhabe von Menschen, welche von der Gesellschaft als behindert betrachtet werden. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen gemeinsam mit Bürgern, politischen Unterstützern und Unternehmen. Im Rahmen von Patenschaften arbeiten Menschen mit Behinderung wohnortnah auf individuell gestalteten und von Integrationsbegleitern gestützten Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Kosten für den Mitarbeiter sind sehr gering. Es werden oft Nischenarbeitsplätze abgedeckt, wie Hilfsarbeiten in Altenheimen und einfache Patientenbetreuung.

 

Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Kontakt zur Initiative Integra MENSCH zur dauerhaften Inklusion von Menschen mit Behinderung in ersten Arbeitsmarkt (Vorschlag Amt 80)

2.       Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Bereich des Friedhofswesens und im Bereich des Rathauses Maximiliansplatz, um Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu begleiten und bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. (Vorschlag Amt 20/ Amt 47)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die Ämter der Stadtverwaltung  überprüfen, inwieweit es einfache Arbeiten oder Serviceleistungen in ihrem Bereich gibt, die durch einen Beschäftigten abgedeckt werden können.


2.1.7          Maßnahmen der Schwerbehindertenvertretung

 

Im Rahmen der vorgelegten Maßnahmen wurden auch Maßnahmen vorgeschlagen, die die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SGB IX) betreffen. Diese Maßnahmen werden hier zur Vollständigkeit aufgeführt.

 

a)              Bereits umgesetzt:

1.       Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderung:

Bereits in der Vergangenheit wurde Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben- soweit dies möglich war- bei der Stadt Bamberg ein Praktikum zu absolvieren. In den seltenen Fällen, in denen es nicht möglich war den Praktikumsplatz innerhalb der Stadtverwaltung zu stellen, hat das Sachgebiet „Ausbildung“ zusammen mit der Behindertenbeauftragten nach geeigneten Stellen gesucht (Vorschlag Amt 20)

2.       Expertenumfrage unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung zur Optimierung der Unterstützung:

Jährlich findet eine Versammlung der schwerbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen statt (Vorschlag Amt 11)

 

b)              Kurzfristige Maßnahmen:

1.       Hinweis auf Multifunktionsgeräten, dass Bedienpult für Rollstuhlfahrer herausgezogen werden kann (Vorschlag Amt 20)

2.       Notwendige Vorkehrungen an Telefonen für hörgeschädigte Mitarbeiter (Vorschlag Amt 20)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze innerhalb der Stadtverwaltung wird von der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt. Entsprechende Fördergelder werden in Zusammenarbeit mit dem Personalamt und dem Vergabewesen beantragt. Im Rahmen der Jahresversammlung der schwerbehinderten Beschäftigten werden diese regelmäßig über die unterschiedlichsten Möglichkeiten informiert. Ebenso wird versucht durch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln zu gewährleisten, dass der betroffene Beschäftigte bis zum Rentenalter innerhalb der Stadtverwaltung beschäftigt werden kann.

 

2.2              Maßnahmen mit Auswirkung auf das Stadtgebiet und im Stadtgebiet

(„Öffentlicher Raum und öffentliche Einrichtungen“)

 

2.2.1              Barrierefreiheit- Maßnahmen im Bereich der Mobilität

 

a)              Bereits umgesetzt bzw. begonnen:

In Vorbereitung ist die Neuauflage des „Barrierefrei in Bamberg“- Führers, der Hinweise auf barrierefrei WCs in allen Ämtern sowie behindertengerechte Parkplätze beinhaltet (Vorschlag Amt 31)

 

b)              Kurzfristige Maßnahmen:

Überprüfung der Besuchertoilette in der Moosstraße im Hinblick auf Barrierefreiheit (Amt 31)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Überprüfung der Besuchertoilette durch das zuständige Amt.

 

c)              Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Anschaffung eines Elektromobils bzw. Gehhilfen und Rollstühlen, mit deren Hilfe gehbehinderte oder ältere Menschen z.B. die Besichtigung mehrer Grabanlagen auf dem Friedhof ermöglicht bzw. erleichtern würde (Vorschlag Amt 47)

2.       Barrierefreier Zugang zum Haupteingang Rathaus Maximiliansplatz bzw. ständiger barrierefreier Zugang zum Rathaus Maximiliansplatz am Trauungssaal (Vorschlag Amt 10/ Amt 30/ Amt 33)


• Umsetzungsvorschläge:

Maßnahme 1: In der Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen der Stadt Bamberg hat die Behindertenbeauftragte den Hinweis erhalten, dass Rollstühle aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr benötigt werden. Eventuell können so kostenneutrale Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahme 2: Bis zu einer endgültigen Lösung sofortiger Bau einer provisorischen Rampe.

 

d)              Langfristige Maßnahmen:

1.       Aufzüge in allen öffentlichen Einrichtungen (Vorschlag Amt 18)

2.       Barrierefreie WCs in allen öffentlichen Einrichtungen (insb. Friedhof und Jugendtreffs) (Vorschlag Amt 18/ Amt 45/ Amt 47/ Amt 51)

3.       Ausbau der behindertengerechten Parkplätze, insbesondere Fleischstraße (Vorschlag Amt 30)

4.       Behindertengerechte Spielplätze (Vorschlag Amt 47)

5.       Leichtere Befahrbarkeit der Waldwege durch feinere Schotterung (Vorschlag Amt 26)

6.       Barrierefreie Gestaltung der Hauptwanderwege im Stadtwald sowie Hinweisschilder auf Gefahrenquellen (Vorschlag Amt 26)

7.       Freigabe gesperrter Wege für Menschen mit Behinderung (z.B. Fußgängerzone) (Vorschlag Amt 31)

8.       Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Neugestaltung und Neueinrichtung von Verkehrswegen und öffentlichen Plätzen beachten (Vorschlag Amt 31)

9.       Barrierefreier Zugang zu

a.       allen Rathäusern und Dienststellen (Vorschlag Amt 18/ Amt 45/ Referat 5/ Amt 50/ Amt 51/ Amt 61)

b.       Rokkokosaal (Vorschlag Amt 10)

c.       Renaissancesaal (Vorschlag Amt 10)

d.       Villa Dessauer (Vorschlag Amt 44)

e.       Wahllokale (Vorschlag Amt 18)

f.        Sporteinrichtungen (Vorschlag Amt 18)

g.       Kultur- und Freizeiteinrichtungen (insbesondere Musikschule) (Vorschlag Amt 18/ Amt 401/ Amt 51)

h.       Ehrenfriedhof (Vorschlag Amt 47)

 

• Umsetzungsvorschläge:

Die jeweils zuständigen Fachämter werden beauftragt, die o.a. Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen.

 

2.2.2              Barrierefreiheit - Auditive Angebote

 

a)              Bereits umgesetzt:

1.       Ausstattung aller publikumsintensiven Ämter mit einer induktiven Höranlage (Auszeichnung „Goldene Ringsschleife“ für das besondere Engagement zur Verbesserung der Lebenssituation für schwerhörige Menschen; Vorschlag Amt 31)

2.       Anschaffung einer mobilen induktiven Höranlage

 

b)              Kurzfristige Maßnahmen:

Ausstattung der Kundentheke im Friedhofsamt und der Aussegnungshalle mit einer induktiven Höranlage (Vorschlag Amt 47)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die Ausstattung mit induktiven Höranlagen ist für Mai 2011 geplant.

 

c)              Mittelfristige Maßnahmen:

1.       Ausstattung des Historischen Museums, der Sammlung Ludwig und der Villa Dessauer mit einer induktiven Höranlage (Vorschlag Amt 44)

2.       Anschaffung zusätzlicher mobiler induktiver Höranlagen (Vorschlag Amt 431/432)


• Umsetzungsvorschlag:

Die Maßnahmen sind bei der Behindertenbeauftragen bereits vorgemerkt und werden baldmöglichst umgesetzt.

 

d)              Langfristige Maßnahmen:

1.       Ausstattung des Kolumbariums mit einer induktiven Höranlage (Vorschlag Amt 47)

2.       Mobile Induktive Höranlage für die Grabstellen (Vorschlag Amt 47)

3.       Ausstattung der Seminar- und Vortragsräume im Stadtarchiv bei geplanter Neubeschaffung mit einer induktiven Höranlage (Vorschlag Amt 46)

4.       Ausstattung der Lichtsignalanlagen bei Neu-/ Umbau mit akustischen Signal

5.       Audioguides für alle Museen (Vorschlag Amt 44)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die jeweils zuständigen Fachämter werden beauftragt, die o.a. Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen.

 

2.2.3              Barrierefreiheit - Taktile Angebote

 

a)              Bereits umgesetzt:

Inhouse- Schulungen für städtische Bedienste des Entsorgungs- und Baubetriebs und des Baureferates durch die Behindertenbeauftragte zum Thema Bodenindikatoren

 

b)              Mittelfristige Maßnahmen:

Erstellung einheitlicher DIN- Normen für Bodenindikatoren (Vorschlag Amt 61)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die DIN- Normen werden derzeit überarbeitet. Nach und nach werden in Bamberg für alle Bereiche Standardlösungen festgelegt, die in den allgemeinen Plänen des Planungsbüros festgehalten werden. Es soll in Kürze eine Broschüre erstellt werden, die dann allgemein für Architekten zur Verfügung steht.

 

c)              Langfristige Maßnahmen:

Einheitliches Blindenleitsystem sowie Hinweisschilder in Brailleschrift im gesamten Stadtgebiet, auch im Hain (Vorschlag Amt 47/ Amt 61)

 

• Umsetzungsvorschlag:

Die jeweils zuständigen Fachämter werden beauftragt, die o.a. Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen.

 

2.3              Sozialplan für Menschen mit Behinderung (SPMB)

 

Durch die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen werden zugleich auch Maßnahmen aus dem „Sozialplan für Menschen mit Behinderung“ umgesetzt. Diese sind:

 

1.       Durch die Barrierefreie Gestaltung der Schulen wird ein Großteil der Maßnahmen, die die gleichberechtigte und nicht ausgrenzende Teilhabe von Jungen und Mädchen mit Behinderung an Bamberger Schulen gewährleistet (vgl. SPMB, 2008, S. 30 )

2.       Betonung der Einflussnahme des Beirates für Menschen mit Behinderung im kommunalpolitischen Bereich (vgl. SPMB, 2008, S. 42)

3.       Erleichterung des Parkens in und Befahrens von Fußgängerbereichen für Menschen mit Behinderung (vgl. SPMB, 2008, S. 60)

4.       Durch die Zusammenarbeit mit Integra MENSCH kann die Stadt Bamberg ihre Selbstverpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt erfüllen (vgl. SPMB, 2008, S. 68)

5.       Der Ratgeber für Menschen mit Behinderung (Barrierefrei in Bamberg) wird 2011 neu aufgelegt und intern durch die Liste mit barrierefreien Veranstaltungsorten ergänzt (vgl. SPMB, 2008, S. 74)

6.       Durch die barrierefreie Gestaltung des Stadtgebiets und von Freizeiteinrichtungen werden Barrieren, die die Teilhabe vom Menschen mit Behinderung hemmen, abgebaut (vgl. SPMB, 2008, S. 77)

7.       Die barrierefreie Gestaltung von Straßenbelägen (vgl. SPMB, 2008, S. 90)

8.       Informationen über Standorte von Behindertenparkplätzen (vgl. SPMB, 2008, S. 90)

9.       Große Umbaumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Neubauten der öffentlichen Hand sind gemäß den Vorschriften des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes- BayBGG, Art. 10, Abs. 1 barrierefrei zu gestalten. Bei entsprechenden Vorhaben ist die Behindertenbeauftragte beratend hinzuzuziehen (vgl. SPMB, 2008, S. 90)

10.   Ziel muss sein, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, und alle öffentlichen Veranstaltungen und Ausstellungen besucht werden können (vgl. SPMB, 2008, S. 90).

 

2.4               Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Stadt Bamberg, zusammenfassende Betrachtung der Umsetzungsvorschläge und Priorisierung (Maßnahmenkatalog), Kosten

 

2.4.1          Stellungnahme

 

Die Behindertenbeauftragte bedankt sich bei allen Dienststellen der Stadtverwaltung für die rege Beteiligung und für die zahlreichen Meldungen von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK.

Nach erfolgter Behandlung in der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 05.05.2011 sowie aus Sicht der Behindertenbeauftragten können alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die nachfolgend in gebündelter Form dargestellt werden, als zielführend für die Umsetzung der UN-BRK in der Stadt Bamberg bewertet werden. Es handelt sich dabei grundsätzlich um erforderliche und geeignete Vorkehrungen, die vorgenommen werden sollten, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Bürgern in Bamberg alle Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben können. Dabei ist der nachfolgende Maßnahmenkatalog nicht als abgeschlossen zu verstehen, sondern wird sich stetig weiterentwickeln müssen um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden.

 

Es wird daher der folgende Maßnahmenkatalog zur Umsetzung empfohlen:

 

2.4.2              Maßnahmenkatalog

 

a)              Maßnahmen im Bereich der Stadtverwaltung im Hinblick auf das Verwaltungshandeln

 

Kurzfristig:

1.       Die genannten Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention betreffen die gesamte Stadtverwaltung und den grundsätzlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Die Ämter sollen per Dienstanweisung oder durch ein Leitbild auf diese Maßnahmen aufmerksam gemacht und zur Umsetzung angehalten (verpflichtet) werden (s. 2.1.1/ 2.1.2/ 2.1.3).

2.       Die derzeitige „corporate identity and design“ entspricht nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit (DIN 18040) durch Vernachlässigung des „Zwei Sinne“- Prinzips und der fehlenden kontrastreichen Gestaltung, sowie der zu kleinen Schriftgröße. Die Pressestelle soll beim „corporate identity and design“ die Belange behinderter Menschen berücksichtigen. Unter der Berücksichtigung der Vorschriften zu barrierefreien Gestaltung ist das „corporate identity and design“ zu ändern (s. 2.1.3).

3.       Begehung der sanitären Anlagen der Graf- Stauffenberg- Schule durch das zuständige Amt und Erstellung eines Zeit- und Kostenplans (s. 2.1.5).

 

Mittelfristig:

1.       Dienstleistungsangebot im Bereich der Informationsmaterialien erweitern durch die Anschaffung eines Lesegeräts und eines zentralen Brailleschrift- Drucker im Rahmen der Sozialplanung (s. 2.1.3).

2.       Anschaffung eines Stehtisches/- pultes nachdem entsprechende Angebote eingeholt wurden (s. 2.1.4).

3.       Im Bedarfsfall Hausbesuche durchführen (s. 2.1.4).

4.       Prüfung und Ermöglichung des virtuellen Zugangs und die Sprachausgabe der Dienstleistungen im Internet (s. 2.1.4).

5.       Erstellung eines Zeit- und Kostenplans durch die VHS für die Anschaffung von Leselupen (s. 2.1.4).

6.       Das Kulturreferat wird gebeten/ beauftragt, die Schulen über die Möglichkeit von Schulungen im Umgang mit Schülern mit einer Behinderung zu informieren und sich im Bedarfsfall an die Behindertenbeauftragte zu wenden. Diese könnte dann im Rahmen von einem Vortrag oder einem Workshop die Lehrer informieren und ggf. Experten hinzuziehen. Ebenso sollten die Schulen angehalten werden, Projekte mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung- hier wäre sicherlich die Lebenshilfe der geeignete Ansprechpartner- durchzuführen (s. 2.1.5).

7.       Die Ämter der Stadtverwaltung überprüfen, inwieweit es einfache Arbeiten oder Serviceleistungen in ihrem Bereich gibt, die durch einen Beschäftigten von Integra MENSCH abgedeckt werden können (s. 2.1.6).

 

Langfristig

1.       Erstellung eines Zeit- und Kostenplans durch das zuständige Amt, um den gesamten Internetauftritt barrierefrei zu gestalten (s. 2.1.3).

2.       Die jeweils zuständigen Fachämter und Dienststellen werden beauftragt, die Maßnahmen zur Ausstattung des Rathauses Maxplatz mit einem Leitsystem sowie die Neuauflage der Medien mit Untertiteln/ Gebärdensprache auf ihre Umsetzung zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen (s. 2.1.4).

3.       Die zuständigen Ämter werden damit beauftragt einen Zeit- und Kostenplan für die barrierefreie Gestaltung der Schulen zu erstellen (s. 2.1.5).

 

b)              Maßnahmen mit Auswirkung auf das Stadtgebiet und im Stadtgebiet („Öffentlicher Raum und öffentliche Einrichtungen“)

 

Kurzfristig

1.       Überprüfung der Besuchertoilette in der Dienststelle Moosstraße durch das zuständige Fachamt (s. 2.2.1).

2.       Ausstattung der Kundentheke im Friedhofsamt und der Aussegnungshalle mit einer induktiven Höranlage im Mai 2011 (s. 2.2.2)

 

Mittelfristig:

1.       Prüfung der Möglichkeit Rollstühle u.a. kostenneutral in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen der Stadt Bamberg zur Verfügung zu stellen (s. 2.2.1).

2.       Bau einer provisorischen Rampe für den Haupteingang Rathaus Maximiliansplatz (s. 2.2.1).

3.       Ausstattung des Historischen Museums, der Sammlung Ludwig und der Villa Dessauer mit einer induktiven Höranlage (s. 2.2.2).

4.       Anschaffung zusätzlicher mobiler induktiver Höranlagen (s. 2.2.2).

5.       Erstellung einheitlicher DIN- Normen für Bodenindikatoren und festlegen von Standardlösungen sowie Erstellung einer Broschüre für Architekten (s. 2.2.3).

 

Langfristig:

Die jeweils zuständigen Fachämter werden beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in den Bereichen Mobilität, auditiven und taktilen Angeboten auf ihre Umsetzung zu überprüfen sowie einen Kosten- und Zeitplan zu erstellen. Dieser soll dem Stadtrat erneut vorgelegt werden, ggf. wird eine Zielvereinbarung über die vollständige bzw. teilweise Umsetzung des Maßnahmenkatalogs geschlossen (s. 2.2.1/ 2.2.2/ 2.2.3).

 

2.4.3              Priorisierung und zugleich Empfehlung der Behindertenbeauftragten

 

à Es wird empfohlen, alle kurzfristigen Maßnahmen zeitnah umzusetzen, d. h. bis zum Ende des ersten Halbjahres 2012.

 

à Bzgl. der mittel- und langfristigen und kostenintensiven Maßnahmen wird empfohlen, dass diese von den zuständigen Fachämtern auf Umsetzbarkeit überprüft werden und hierzu jeweils ein Zeit- und Kostenplan erstellt wird. Sobald diese Überprüfungsergebnisse vorliegen, werden diese dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung bzw. zum Abschluss einer Zielvereinbarung vorgelegt. Die Erstellung der Zielvereinbarungen inklusive Zeit- und Kostenplan sollte jeweils bis zum Ende des ersten Halbjahres 2012 erfolgen.

 

In der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 05.05.2011 hat der Beirat den unter Ziffer 2.4.2 aufgeführten Maßnahmenkatalog befürwortet und sich auch der Priorisierung unter Ziff. 2.4.3 angeschlossen.

 

2.4.4               Kosten

 

Die Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen verursachen im laufenden Haushaltsjahr keine Kosten.

Kosten werden in den Folgejahren durch die Umsetzung der mittel- und langfristigen Maßnahmen entstehen. Nach Prüfung der Maßnahmen und eventueller Fördermöglichkeiten durch die Ämter und Vorlage einer Zeit- und Kostenplanung ist im Rahmen der Haushaltsberatungen die konkrete Mittelbereitstellung zu beantragen.

 


[1] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Stand: 25.11.2009, URL: http://www.bmas.de/portal/25970/2008__04__30__rechte__von__menschen__mit__behinderungen.html, besucht am 18.04.2011.

[2] Vgl. Degener, Th., Die UN-Behindertenrechtskonvention. Grundlage für eine neue inklusive Menschenrechtstheorie, Vereinte Nationen 2010, S. 57ff., 57

[3] Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen, Artikel 2

[4] Vgl. Dr. Andreas Jürgen, Die Behindertenrechtskonvention: Grundsätze und Verpflichtungen“, Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“, Chemnitz 20.2.2009

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung  und dem Maßnahmenkatalog unter Ziffer 2.4.2 Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat beschließt davon die Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen, die keine Kosten verursachen bzw. deren Finanzierung im laufenden Haushaltsjahr gesichert ist, bis zum Ende des ersten Halbjahres 2012.

 

3.              Der Stadtrat begrüßt die unter Ziffer 2.4.2 genannten mittel- und langfristigen Maßnahmen des Maßnahmekatalogs grundsätzlich und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Überprüfung der Umsetzbarkeit samt Erstellung von Zeit- und Kostenplänen bis Ende des ersten Halbjahres 2012. Der Stadtrat entscheidet in einer weiteren Sitzung auf Grundlage der gefundenen Überprüfungsergebnisse, welche der mittel- und langfristigen Maßnahmen bis wann umgesetzt werden sollen.

 

4.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 24.01.2011 ist damit gemäß der Geschäftsordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten:

 


 

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Anlagen

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