"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0213-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.  Sitzungsvortrag:

 

1.      Sachverhalt

 

Mit Bescheid vom 19.12.2008,  bei der Stadt Bamberg eingegangen am 29.12.2008, setzte das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die Gemeindeschlüsselzuweisungen für die Stadt Bamberg für das Jahr 2009 vorläufig fest auf 15.875.608 € (siehe Anlage 1).

 

Dies bedeutet für die Stadt Bamberg Schlüsselzuweisungen in bisher noch nie da gewesener Höhe und außerdem im Verhältnis zum vorgesehenen Haushaltsansatz 2009 mit 9.300.000 € voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von 6.575.608 € in 2009.

 

2.      Begründung der Mehreinnahmen

 

Wie dem beiliegenden Bescheid des Bayer. Statistischen Landesamtes vom 19.12.2008 entnommen werden kann, ist die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein relativ kompliziertes Verfahren unter Berücksichtigung von Einwohnerzahlen, Zahl der nicht kasernierten Mitglieder von Stationierungsstreitkräften, Berücksichtigung von Strukturschwäche und Belastung durch Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende, einem einheitlichen Grundbetrag, der Steuerkraftmesszahl, Sonderschlüsselzuweisung usw.

 

Die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen 2009 ergeben sich aus folgenden Faktoren (siehe Anlage 2):

 

a)   Gewichtete Einwohnerzahl

 

Bei der Berechnung der gewichteten Einwohnerzahl werden neben den Einwohnerzahlen einschließlich Personen mit Nebenwohnung und Zahl der nicht kasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte Ansätze für Strukturschwäche und für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitssuchende zugrunde gelegt. Hier ergeben sich im Verhältnis zum Vorjahr 2008 erhebliche Steigerungen, die der Stadt Bamberg erst durch Mitteilung des Festsetzungsbescheides bekannt wurden. Grundlage dieser Prozentsätze ist nämlich jeweils das Verhältnis der entsprechenden Zahlen der Stadt Bamberg zu den Belastungen aller kreisfreien Gemeinden und Landkreise in Bayern (vgl. Berechnungen in den einzelnen Anlagen zum Bescheid Schlüsselzuweisung 2009 in der Anlage 1).

 

b)        Einheitlicher Grundbetrag

 

Der einheitliche Grundbetrag errechnet sich nach einer Formel unter Einbeziehung der Steuerkraftmesszahlen aller Gemeinden in Bayern, der Gesamtschlüsselmasse für allgemeine Schlüsselzuweisungen in Bayern und den gewichteten Einwohnerzahlen der Gemeinden. Nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden in insgesamt 4 Rechenläufen jeweils steuerstarke Gemeinden aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger ausgesondert, bis sich der endgültig einheitliche Grundbetrag ergibt (für 2009 682,82 €). Dieser Betrag ist entscheidend für die Höhe der Schlüsselzuweisung und wird jeweils vom Bayer. Statistischen Landesamt  im Dezember berechnet und anschließend per Bescheid den Kommunen in Bayern bekannt gegeben.

 

c)        Verhältnis Steuerkraftmesszahl der Stadt Bamberg im Verhältnis zur landesdurchschnittlich gewichteten Steuerkraftmesszahl

 

Die Gewährung einer Sonderschlüsselzuweisung ist abhängig vom Verhältnis der Steuerkraftmesszahl der Stadt Bamberg zur landesdurchschnittlich gewichteten Steuerkraftmesszahl. Nachdem – für die Stadt Bamberg nicht vorhersehbar – die Steuerkraftmesszahl mit 823,21 € deutlich hinter der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl von 877,31 € zurückbleibt, errechnet sich nach den einschlägigen FAG-Bestimmungen erstmalig für die Stadt Bamberg eine Sonderschlüsselzuweisung in Höhe von rund 570.000 €.

 

d)        Wegfall der Landeshauptstadt München

 

Die Landeshauptstadt München hat im Jahr 2008 noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von 42,2 Mio. € erhalten und ist aufgrund ihrer hohen Steuerkraft 2007 für 2009 bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen weggefallen. Auch daraus ergibt sich eine erhebliche Steigerung für die übrigen kreisfreien Städte in Bayern, auf die dieser Anteil in 2009 verteilt wird.

 

3.    Entwicklung der Schlüsselzuweisungen von 2000 bis 2009

 

Neben den Ansätzen für Strukturschwäche und Sozialhilfebelastung ist für die Gesamthöhe der Schlüsselzuweisungen insbesondere die Steuerkraft des Vorvorjahres maßgebend. Nachdem die sonstigen Steuern der Stadt Bamberg (Einkommensteuer, Grundsteuer usw.) relativ konstant bleiben, ergeben sich Änderungen bei der Schlüsselzuweisung insbesondere durch die Änderung der Streuerkraftzahlen aufgrund der Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen.

 

Aus Anlage 3 ergibt sich im Gesamtüberblick die Abhängigkeit der Höhe der Schlüsselzuweisungen von der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen des Vorvorjahres. So führen z. B. die relativ niedrigen Gewerbesteuereinnahmen in 2002 zu relativ hohen Schlüsselzuweisungen im Jahre 2004 oder die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen 2006 zu relativ niedrigen Schlüsselzuweisungen in 2008.

 

Ausgehend von den Gewerbesteuereinnahmen in 2007 mit rund 37 Mio. € gingen wir bei der Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2009 beim Ansatz für die Schlüsselzuweisungen von einer Zunahme der Schlüsselzuweisungen von 2008 nach 2009 aus. Im Verhältnis zu früheren Jahren wurde dabei auch eine deutliche Steigerung von 5,9 Mio. in 2008 auf 9,3 Mio. € an Schlüsselzuweisungen in 2009 eingeplant.

 

Eine derart hohe Steigerung der Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen in 2009 von rd. 10 Mio. € war absolut nicht vorhersehbar und resultiert im wesentlichen aus der doch erheblich schlechteren Finanzlage der Stadt Bamberg im Vergleich zum Landesdurchschnitt der Kommunen in Bayern. Auffallend ist, dass selbst durch die relativ niedrigen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 1999 bis 2003 (sämtlich unter 34 Mio. €) die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2002 bis 2005 mit Einnahmen zwischen 9 und 13,5 Mio. € jeweils deutlich unter dem jetzt für 2009 festgesetzten Betrag von 15,8 Mio. € blieben. Auch dies zeigt, dass die überdimensionale Steigerung der Schlüsseleinnahmen 2009 auf Grund verschiedener, für die Stadt Bamberg sehr günstigen Einflussfaktoren zustande kam und bei der Erstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2009 absolut nicht vorhergesehen werden konnte.

 

Von anderen kreisfreien Städten in Bayern wurde zwischenzeitlich bekannt, dass sie ebenso von erheblichen Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen im Verhältnis zu den Haushaltsansätzen überrascht wurden (z. B. Nürnberg +46 Mio. €, Ingolstadt + 9 Mio. €).

 

4.    Folgerung für Haushalt 2011

 

Sowohl bei der Bezirksumlage als auch bei der Krankenhausumlage sind 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorvorjahres Umlagegrundlage. Das bedeutet, dass die enorme Steigerung der Schlüsselzuweisung 2009 im Verhältnis zu den Vorjahren in 2011 zu erhöhten Belastungen bei diesen beiden Umlagen führen wird. Unter Zugrundelegung der bisherigen Umlagesätze wird dies im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich zu Mehrausgaben von rund 1,5 Mio. € führen. Es erscheint deshalb dringend notwendig, diesen Betrag noch im Jahr 2009 der Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ (Stand aktuell: 0 €!) zuzuführen, um für die zu erwartenden Mehrausgaben in 2011 die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen zu können.

 

5.    Sonstige Haushaltsentwicklung  2009

 

Es bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten für die Einnahmen aus den Gewerbesteuern und dem Anteil der Stadt Bamberg an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer-Sollstellungen liegen zwar derzeit aufgrund eines „Einmaleffektes“ (Nachzahlungen aufgrund eines Rechtsstreits) unter Berücksichtigung bereits angekündigter Minderungen mit 36,7 Mio. € noch leicht über dem Haushaltsansatz von 33 Mio. €. Es muss aber nach der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung im Laufe des Jahres mit weiteren Verschlechterungen gerechnet werden.

 

Bei der Einkommensteuer ist insbesondere durch die Steuererleichterungen durch das Konjunkturpaket 2 und den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit voraussichtlich mit Mindereinnahmen zu rechnen.

 

Es erscheint deshalb dringend erforderlich, die derzeit noch bestehenden Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen neben der notwendigen Zuführung an die Sonderrücklage Haushaltsausgleich für zu erwartende Steuermindereinnahmen im Gewerbesteuer- und Einkommensteuerbereich zu sichern. Bei - entgegen unseren Befürchtungen - positiver Entwicklung im  Laufe des Haushaltsjahres 2009 erscheint evtl. die Verwendung für dringend notwendige unaufschiebbare Maßnahmen im Rahmen des „Nachtragsbeschlusses“ im Juli 2009 als Deckungsmittel vorstellbar.

 

 

 

         

           

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

1.         Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einschließlich der Zuführung von 1,5 Mio. € an die Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ aus den Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen 2009 besteht Einverständnis.

Reduzieren

 

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1.500.000 € für die Zuführung an die Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Als Deckung wird der Ansatz von Mehreinnahmen von 1,5 Mio. € bei HSt. 9010.0410 vorgeschlagen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Loading...