Beschlussvorlage - VO/2009/0213-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2009 der Stadt Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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27.01.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
1. Sachverhalt
Mit Bescheid vom 19.12.2008, bei
der Stadt Bamberg eingegangen am 29.12.2008, setzte das Bayer. Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung die Gemeindeschlüsselzuweisungen für die Stadt
Bamberg für das Jahr 2009 vorläufig fest auf 15.875.608 € (siehe Anlage 1).
Dies bedeutet für die Stadt Bamberg Schlüsselzuweisungen in bisher noch
nie da gewesener Höhe und außerdem im Verhältnis zum vorgesehenen
Haushaltsansatz 2009 mit 9.300.000 € voraussichtliche Mehreinnahmen in
Höhe von 6.575.608 € in 2009.
2. Begründung der
Mehreinnahmen
Wie dem beiliegenden Bescheid des Bayer.
Statistischen Landesamtes vom 19.12.2008 entnommen werden kann, ist die
Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein relativ kompliziertes Verfahren unter
Berücksichtigung von Einwohnerzahlen, Zahl der nicht kasernierten Mitglieder
von Stationierungsstreitkräften, Berücksichtigung von Strukturschwäche und
Belastung durch Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende, einem
einheitlichen Grundbetrag, der Steuerkraftmesszahl, Sonderschlüsselzuweisung
usw.
Die Mehreinnahmen bei den
Schlüsselzuweisungen 2009 ergeben sich aus folgenden Faktoren (siehe Anlage 2):
a) Gewichtete
Einwohnerzahl
Bei der Berechnung der gewichteten
Einwohnerzahl werden neben den Einwohnerzahlen einschließlich Personen mit
Nebenwohnung und Zahl der nicht kasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte
Ansätze für Strukturschwäche und für Belastung durch Sozialhilfe und durch
Grundsicherung für Arbeitssuchende zugrunde gelegt. Hier ergeben sich im Verhältnis
zum Vorjahr 2008 erhebliche Steigerungen, die der Stadt Bamberg erst durch
Mitteilung des Festsetzungsbescheides bekannt wurden. Grundlage dieser
Prozentsätze ist nämlich jeweils das Verhältnis der entsprechenden Zahlen der
Stadt Bamberg zu den Belastungen aller kreisfreien Gemeinden und Landkreise in
Bayern (vgl. Berechnungen in den einzelnen Anlagen zum Bescheid
Schlüsselzuweisung 2009 in der Anlage 1).
b)
Einheitlicher Grundbetrag
Der einheitliche Grundbetrag errechnet sich nach
einer Formel unter Einbeziehung der Steuerkraftmesszahlen aller Gemeinden in
Bayern, der Gesamtschlüsselmasse für allgemeine Schlüsselzuweisungen in Bayern
und den gewichteten Einwohnerzahlen der Gemeinden. Nach Auskunft des Bayer.
Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden in insgesamt 4
Rechenläufen jeweils steuerstarke Gemeinden aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger
ausgesondert, bis sich der endgültig einheitliche Grundbetrag ergibt (für 2009
682,82 €). Dieser Betrag ist entscheidend für die Höhe der
Schlüsselzuweisung und wird jeweils vom Bayer. Statistischen Landesamt im Dezember berechnet und anschließend per
Bescheid den Kommunen in Bayern bekannt gegeben.
c)
Verhältnis Steuerkraftmesszahl der Stadt Bamberg im
Verhältnis zur landesdurchschnittlich gewichteten Steuerkraftmesszahl
Die Gewährung einer Sonderschlüsselzuweisung
ist abhängig vom Verhältnis der Steuerkraftmesszahl der Stadt Bamberg zur
landesdurchschnittlich gewichteten Steuerkraftmesszahl. Nachdem – für die
Stadt Bamberg nicht vorhersehbar – die Steuerkraftmesszahl mit 823,21
€ deutlich hinter der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl von
877,31 € zurückbleibt, errechnet sich nach den einschlägigen
FAG-Bestimmungen erstmalig für die Stadt Bamberg eine
Sonderschlüsselzuweisung in Höhe von rund 570.000 €.
d)
Wegfall der Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München hat im Jahr 2008
noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von 42,2 Mio. € erhalten und ist
aufgrund ihrer hohen Steuerkraft 2007 für 2009 bei der Verteilung der
Schlüsselzuweisungen weggefallen. Auch daraus ergibt sich eine erhebliche Steigerung
für die übrigen kreisfreien Städte in Bayern, auf die dieser Anteil in 2009
verteilt wird.
3.
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen von 2000 bis 2009
Neben den Ansätzen für Strukturschwäche und
Sozialhilfebelastung ist für die Gesamthöhe der Schlüsselzuweisungen
insbesondere die Steuerkraft des Vorvorjahres maßgebend. Nachdem die sonstigen
Steuern der Stadt Bamberg (Einkommensteuer, Grundsteuer usw.) relativ konstant
bleiben, ergeben sich Änderungen bei der Schlüsselzuweisung insbesondere durch
die Änderung der Streuerkraftzahlen aufgrund der Schwankungen der
Gewerbesteuereinnahmen.
Aus Anlage 3 ergibt sich im Gesamtüberblick
die Abhängigkeit der Höhe der Schlüsselzuweisungen von der Höhe der
Gewerbesteuereinnahmen des Vorvorjahres. So führen z. B. die relativ niedrigen
Gewerbesteuereinnahmen in 2002 zu relativ hohen Schlüsselzuweisungen im Jahre
2004 oder die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen 2006 zu relativ niedrigen
Schlüsselzuweisungen in 2008.
Ausgehend von den Gewerbesteuereinnahmen in
2007 mit rund 37 Mio. € gingen wir bei der Erstellung des Entwurfs des
Haushaltsplanes 2009 beim Ansatz für die Schlüsselzuweisungen von einer Zunahme
der Schlüsselzuweisungen von 2008 nach 2009 aus. Im Verhältnis zu früheren
Jahren wurde dabei auch eine deutliche Steigerung von 5,9 Mio. in 2008 auf 9,3
Mio. € an Schlüsselzuweisungen in 2009 eingeplant.
Eine derart hohe Steigerung der Einnahmen aus
den Schlüsselzuweisungen in 2009 von rd. 10 Mio. € war absolut nicht
vorhersehbar und resultiert im wesentlichen aus der doch erheblich schlechteren
Finanzlage der Stadt Bamberg im Vergleich zum Landesdurchschnitt der Kommunen
in Bayern. Auffallend ist, dass selbst durch die relativ niedrigen Gewerbesteuereinnahmen
in den Jahren 1999 bis 2003 (sämtlich unter 34 Mio. €) die
Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2002 bis 2005 mit Einnahmen zwischen 9 und
13,5 Mio. € jeweils deutlich unter dem jetzt für 2009 festgesetzten
Betrag von 15,8 Mio. € blieben. Auch dies zeigt, dass die
überdimensionale Steigerung der Schlüsseleinnahmen 2009 auf Grund
verschiedener, für die Stadt Bamberg sehr günstigen Einflussfaktoren zustande
kam und bei der Erstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2009 absolut nicht
vorhergesehen werden konnte.
Von anderen kreisfreien Städten in Bayern
wurde zwischenzeitlich bekannt, dass sie ebenso von erheblichen Mehreinnahmen
bei den Schlüsselzuweisungen im Verhältnis zu den Haushaltsansätzen überrascht
wurden (z. B. Nürnberg +46 Mio. €, Ingolstadt + 9 Mio. €).
4.
Folgerung für Haushalt 2011
Sowohl bei der Bezirksumlage als auch bei der
Krankenhausumlage sind 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorvorjahres
Umlagegrundlage. Das bedeutet, dass die enorme Steigerung der
Schlüsselzuweisung 2009 im Verhältnis zu den Vorjahren in 2011 zu erhöhten
Belastungen bei diesen beiden Umlagen führen wird. Unter Zugrundelegung der
bisherigen Umlagesätze wird dies im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich zu
Mehrausgaben von rund 1,5 Mio. € führen. Es erscheint deshalb dringend
notwendig, diesen Betrag noch im Jahr 2009 der Sonderrücklage
„Haushaltsausgleich“ (Stand aktuell: 0 €!) zuzuführen, um für
die zu erwartenden Mehrausgaben in 2011 die nötigen Haushaltsmittel
bereitstellen zu können.
5.
Sonstige Haushaltsentwicklung 2009
Es bestehen weiterhin erhebliche
Unsicherheiten für die Einnahmen aus den Gewerbesteuern und dem Anteil der
Stadt Bamberg an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer-Sollstellungen liegen
zwar derzeit aufgrund eines „Einmaleffektes“ (Nachzahlungen
aufgrund eines Rechtsstreits) unter Berücksichtigung bereits angekündigter
Minderungen mit 36,7 Mio. € noch leicht über dem Haushaltsansatz von 33
Mio. €. Es muss aber nach der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung im Laufe
des Jahres mit weiteren Verschlechterungen gerechnet werden.
Bei der Einkommensteuer ist insbesondere
durch die Steuererleichterungen durch das Konjunkturpaket 2 und den drohenden
Anstieg der Arbeitslosigkeit voraussichtlich mit Mindereinnahmen zu rechnen.
Es erscheint deshalb dringend erforderlich,
die derzeit noch bestehenden Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen neben
der notwendigen Zuführung an die Sonderrücklage Haushaltsausgleich für zu
erwartende Steuermindereinnahmen im Gewerbesteuer- und Einkommensteuerbereich
zu sichern. Bei - entgegen unseren Befürchtungen - positiver Entwicklung
im Laufe des Haushaltsjahres 2009
erscheint evtl. die Verwendung für dringend notwendige unaufschiebbare
Maßnahmen im Rahmen des „Nachtragsbeschlusses“ im Juli 2009 als Deckungsmittel
vorstellbar.
II. Beschlussvorschlag
1.
Vom
Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Dem Stadtrat wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Mit der
vorgeschlagenen Verfahrensweise einschließlich der Zuführung von 1,5 Mio.
€ an die Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ aus den
Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen 2009 besteht Einverständnis.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 1.500.000 € für die
Zuführung an die Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Als
Deckung wird der Ansatz von Mehreinnahmen von 1,5 Mio. € bei HSt.
9010.0410 vorgeschlagen. |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |