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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0098-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 06.12.2011 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderer Graben und Frauenstraße (Erweiterung Maria-Ward-Schulen) in der Fassung vom 06.12.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 09.01.2012 bis einschließlich 10.02.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A.  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.       E.ON Bayern, mit Schreiben vom 23.12.2011

2.       Amt für Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 28.12.2011

3.       PLEdoc GmbH, Essen mit Schreiben vom 05.01.2012

4.       Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg, mit Schreiben vom 05.01.2012

5.       Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur mit Schreiben vom 10.01.2012

6.       Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B IV Prakt. Denkmalpflege, Bodendenkmäler, mit Schreiben vom 11.01.2012

7.       Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 11.01.2012

8.       Kulturamt Bamberg mit Schreiben vom 19.01.2012

9.       Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 23.01.2012

10.   E.On Netz GmbH, mit Schreiben vom 24.01.2012

11.   Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 25.01.2012

12.   Freiwillige Feuerwehr Bamberg, Stadtbrandrat, mit Schreiben vom 27.01.2012

13.   13. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 07.02.2012

B.  Öffentlichkeit

1.       Wolfgang Bönig, mit Schreiben vom 29.01.2012

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich mit ihren Anregungen inhaltlich ausschließlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 110 C und führen zu keiner Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 06.12.2011.

Um eine spätere Zuordnung des Planes zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren 110 C zu erleichtern, erhält die Änderung des Flächennutzungsplanes das aktualisierte Datum.

 

3.              Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächenutzungsplanes festzustellen.


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

2.1              Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 06.12.2011 während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

2.2              Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.04.2011 (neu datierte Fassung vom 06.12.2011) sowie die Begründung vom 18.04.2012 (ebenfalls neu datiert).

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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