Beschlussvorlage - VO/2012/0116-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, Bamberg, Michael-Rümmer-Str. 23
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Tremel Stefan
Entwurfsverfasser: Herr Architekt Jochen Wachter
Kurzbeschreibung:
Ein Teil des Dachgeschosses soll zu einer Wohnung ausgebaut werden. Zur Belichtung werden Dachgauben sowie zwei Dachterrassen errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
Wohnfläche DG-Wohnung: 245,48 m²
Norden
1 Dachgaube: Länge 4,43 m
2 Dachgauben: Länge je Gaube ca. 4,80 m
1 Dachgaube: Länge 6,80 m
1 Dachterrasse: Länge 2,76 m
Süden
2 Dachgauben: Länge je Gaube 5,49 m
1 Dachterrasse: Länge 8,99 m
Die Höhe der Dachaufbauten bzw. Dacheinschnitte beträgt ca. 2,00 m.
Antragseingang: 25.11.2011
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: G 11
rechtsverbindlich seit: 25.09.1963
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Dachausbau sowie Dachaufbauten sind gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht zulässig.
- Kfz. - Stellplätze außerhalb des Baurahmens.
Begründung:
Die Dachgestaltung in ihrer modernen Architektursprache stellt eine stimmige Planung
dar. Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berühren, sind sie
städtebaulich vertretbar, zumal ein Dachausbau aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich
zu begrüßen ist.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Die geplanten Dachaufbauten sind als abstandsflächenwirksame Bauteile zu werten. Da die
erforderliche nördliche Abstandsfläche nicht eingehalten wurde, ist die Zustimmung der
Eigentümer der gegenüberliegenden Grundstücke Fl. Nrn. 73/20 und 73/23 erforderlich. Deren
Unterschriften liegen zwischenzeitlich vor.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 1
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 1 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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789 kB
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