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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0154-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A. Gemeinsamer Antrag der CSU- und der GAL-Stadtratsfraktion

 

Mit Datum vom 14. April 2011 haben die CSU- und die GAL-Stadtratsfraktionen  unter Bezugnahme auf die stattfindenden Debatten im Bamberger Stadtrat zum Umgang mit dem Bauen in historischer Umgebung gemeinsam folgendes beantragt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Entscheidungen über Neubauten im Welterbebereich das UNESCO-Memorandum zugrunde zu legen.“

 

Zur Begründung wird ausgeführt:

 

Im Abschnitt 21 des Wiener Memorandums „Welterbe und zeitgenössische Architektur – Vom Umgang mit der historischen Stadtlandschaft“ heißt es eindeutig: „pseudohistorische Gestaltung ist zu vermeiden“.

 

 

B. Das Wiener Memorandum

 

Das Wiener Memorandum der UNESCO aus dem Jahr 2005 (Anlage 1) beschäftigt sich in 31 Abschnitten ausführlich mit dem Thema „Welterbe und zeitgenössische Architektur – Vom Umgang mit der historischen Stadtlandschaft“.

 

Es wird anerkannt, dass unter anderem Stadtbild, Dachlandschaft und Sichtachsen feste Bestandteile der Identität der historischen Stadtlandschaft sind. Hinsichtlich der Erneuerung dient diese historische Stadtlandschaft als Basis für Planung und Gestaltung.

 

Das Memorandum fordert dazu auf, die kontinuierlichen Veränderungen der funktionellen Nutzung, der Sozialstruktur, des politischen Kontextes und der wirtschaftlichen Entwicklung, die sich in Form von baulichen Eingriffen in der historischen Stadtlandschaft zeigen, als Teil der Tradition der Stadt zu begreifen.

 

Entwicklungen in einer historischen Stadt sind auch nach Willen des Memorandums erwünscht, und es wird unter Abschnitt 31 explizit die zeitgenössische Architektur erwähnt, die maßgeblich zu den Werten einer Stadt beiträgt. Wörtlich heißt es dort: „Historische und zeitgenössische Architektur sind ein Gewinn für die Bevölkerung, da sie pädagogischen Zwecken, der Erholung und dem Tourismus dienen und den Marktwert von Grundstücken sichern sollten“.

 

Zeitgenössische Architektur soll dabei das überlieferte Stadtbild und sein Umfeld respektieren (Abschnitt 14). In Abschnitt 15 wird darauf hingewiesen, dass das städtische Erbe zu erhalten sei und gleichzeitig bei der Modernisierung und Entwicklung der Gesellschaft in kulturell und historisch sensibler Art und Weise vorgegangen werden solle.

 

Im Kern geht es bei dem Memorandum darum, Stadtdenkmälern zeitgenössische Entwicklungen zu ermöglichen, aber dabei maßstabssprengende Neubauten zu vermeiden.

 

 

C. Gültigkeit des Wiener Memorandums

 

Aus der Sicht der UNESCO war das Wiener Memorandum lediglich ein Zwischenschritt auf dem Weg zur HUL-Recommendation (HUL = Historic Urban Landscape), was übersetzt soviel bedeutet wie „Empfehlungen für Historische Stadtgebiete“. Diese wurden bei der 36. Generalversammlung der UNESCO im Herbst 2011 verabschiedet. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauen im historischen Bestand an Maßstäblichkeit am vorhandenen Stadtgefüge orientieren soll. Dieses neue Dokument ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Auf die Ausgestaltung moderner Architektur wird nicht mehr eingegangen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die UNESCO mit der einseitigen Auslegung des Wiener Memorandums zu kämpfen hatte. So ist auf der Internetseite der UNESCO über die Erfordernis einer Überarbeitung des Wiener Memorandums aus dem Jahr 2007 zu lesen:

 

„Die 2005 von der 15. Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention verabschiedete "Erklärung zur Konservierung der historischen Stadtlandschaft" soll bis 2010 überarbeitet werden. Das Dokument, das auf dem "Wiener Memorandum" mit dem Untertitel "Welterbe und zeitgenössische Architektur – Zum Umgang mit der historischen Stadtlandschaft" basiert, ist in die Kritik geraten. Es sei zunehmend nicht zur Verhinderung, sondern zur Legitimation von problematischen Eingriffen in den historischen Bestand und die traditionelle Stadtlandschaft genutzt worden.“

 

 

D. Situation in Bamberg

 

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es Bauherren und Grundstückseigentümern auch bei vorhandenen Bebauungsplänen nicht bis ins Detail vorgegeben werden kann, wie sie zu bauen haben. Unabhängig davon wird das Bauen im Ensemblebereich jedoch stark von den denkmalpflegerischen Möglichkeiten beeinflusst.

 

In Abschnitt 14 des Memorandums wird daher auch erkannt, dass es für die Umsetzung des genannten Gedankengutes eines gegenseitigen Verständnisses zwischen Politik, Stadtplanern, Stadtentwickler, Architekten, Umweltschützern, Investoren und betroffenen Bürgern bedarf. 

 

Der Geist des Wiener Memorandums und auch des nachgefolgten HUL-Dokumentes gilt auch in Bamberg: so ist beispielsweise in der Veröffentlichung „Bamberg ist unser Maßstab“ über den Städtebaulichen Denkmalschutz bei der Darstellung des Managementplans ein Hinweis auf das Memorandum zu finden.

 

Das Baureferat und das Zentrum Welterbe sehen es daher als eine wichtige Aufgabe an, bei der Beurteilung von geplanten Bauvorhaben auch die Verträglichkeit mit der historischen Bausubstanz im Sinne des Memorandums zu überprüfen und die Bauherren entsprechend zu beraten.

 

Dabei ist es weiterhin Ziel, pseudohistorische Gestaltungen, die nicht im Sinne der Denkmalpflege und der erhaltenden Stadterneuerung sind, zu vermeiden. Nach der neuen Formulierung der HUL Recommendation sollte sich das Bauen im historischen Bestand an Maßstäblichkeit, Materialität und am überkommenden Stadtgrundriss mit seiner Parzellenstruktur orientieren.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Baureferates Kenntnis

2.      Der gemeinsame Antrag der CSU- und der GAL-Fraktion vom 14. April 2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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