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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0424-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits in den JHA-Sitzungen im Mai und im Juli 2012 wurde darauf hingewiesen, dass der zur Verfügung gestellte Haushaltsansatz 2012 des Jugendamtes gegen Ende des Jahres erhöht werden muss. Die Fehlbeträge ergeben sich heuer wieder zu einem großen Teil (außer bei den Kindertageseinrichtungen) aus den vorgenommenen Kürzungen im Budgetring des Stadtjugendamtes im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie aus tatsächlichen Fallzahlensteigerungen in verschiedenen Bereichen der Hilfen zur Erziehung.

 

Die Nachforderungen werden vor allem der Heimerziehung für Minderjährige und Volljährige ( ca. 866.000,00 €), der Hilfe für Mütter/Väter mit Kindern (ca. 118.000,00 €), der Vollzeitpflege für Minderjährige (ca. 308.000,00 €) und der kindbezogenen Förderung der Kindertageseinrichtungen (ca. 380.000,00 €) benötigt. Zur detaillierten Information dürfen wir auf die Aufstellung in der Anlage verweisen. Der Gesamtbedarf der notwendigen Haushaltsmittel beläuft sich somit insgesamt auf rund 1,8 Mio €. Die Verwaltung des Jugendamtes hat nach Überprüfung des kompletten Budgetkreises 510 Minderausgaben in anderen Unterabschnitten, so dass ein Teil der anfallenden Mittel hieraus gedeckt werden kann. Durch höhere Einnahmen (Erstattungen von anderen Jugendämtern, kindbezogene Förderung, etc.) können Mehreinnahmen erzielt werden, die ebenfalls zur Deckung herangezogen werden.

So ergibt sich für die Nachbewilligung folgende Rechnung:

 

              Mehrbedarf bei den genannten Hilfen              2.055.000,00 €

              Minderausgaben aus anderen Unterabschnitten              270.000,00 €

Mehreinnahmen              487.000,00 €

 

              Restlicher Fehlbetrag              1.298.000,00 €

 

              Die exakte Höhe des benötigten Betrages kann erst gegen Ende des Haushaltsjahres gesagt werden. Deshalb sollte der zusätzlich benötigte Betrag erst nachträglich gebucht, damit nur der wirklich notwendige Betrag bereitgestellt wird.

 

              Es muss erneut, wie auf die angespannte Haushaltslage der Stadt, auch darauf hingewiesen werden, dass exakte Planungen, speziell für den Bereich der individuellen Hilfen zu erstellen, äußerst schwierig sind. Die Haushaltsanforderungen des Jugendamtes sind in den letzten Jahren nur auf das Allernotwendigste ausgerichtet und beinhalten keine geplanten Spielräume. Wir planen auch keine Fallmehrungen mit ein, sondern kalkulieren immer nur mit den bestehenden Fallzahlen. Kürzungen der Haushaltsansätze wirken sich deshalb besonders einschneidend aus und führen zwangsläufig zu Nachforderungen gegen Ende des Jahres.

 

              Die Erhöhung des Basiswertes der kindbezogenen Förderung (bedingt durch die Erhöhung des gesetzlichen vorgeschriebenen Basiswertes von 886,32 € auf 920,67 €), sowie die neu geschaffenen Plätze in Kinderkrippen führen natürlich ebenfalls zu finanziellen Mehrausgaben.

                            Aus dem Deckungsring 510 stehen derzeit noch etwa 4,3 Mio Euro an Ausgabemitteln zur Verfügung. Durch die 1. Abschlagszahlung für das Abrechnungsjahr 2012/2013, fällig Mitte Oktober, der gesetzlichen kindbezogenen Förderung an die Kindertagesstätten werden allein 3,1 Mio Euro verbraucht und durch die Restzahlung für 2011/2012 ist mit weiteren 800.000,00 Euro zu rechnen (wobei die Hälfte staatlicher Anteil ist, der von der Regierung wieder erstattet wird). Bei der Restzahlung ist es jedoch voraussichtlich so, dass die Endabrechnung von der Regierung heuer nicht mehr bearbeitet werden kann. Der kommunale Anteil hierbei soll jedoch noch in 2012 ausbezahlt werden. Hierdurch würde dann aber das kommende Haushaltsjahr entsprechend höher belastet werden. Die Haushaltsmittel 2012 für die anderen Zahlungsverpflichtungen des Jugendamtes (Heimrechnungen, Pflegegeldzahlungen und Elternbeiträge in Kindertagesstätten) wären wegen der Verpflichtungen aus der kindbezogenen Förderung der Kindertageseinrichtungen schon im Laufe des Novembers so knapp, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die zusätzlichen Haushaltsmittel, zumindest teilweise, benötigt werden. Aus diesem Grund kann, wie bereits in den letzten beiden Jahren, mit der Mittelnachgenehmigung nicht bis Ende November gewartet werden. Dies führt wiederum dazu, dass die Angelegenheit, vorab im Jugendhilfeausschuss behandelt wird.

 

              Für die Abwicklung schlägt das Fachamt vor, dem Deckungsring 510 die Möglichkeit zur Überbuchung bis zu dem genannten Betrag zu geben, da hierdurch gewährleistet wäre, dass die Mittel je nach Anfall verbraucht werden würden und nicht sofort im vollen Umfang bereit zu stellen wären.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung des Jugendamtes und dem Beschluss des Finanzsenates vom 23.10.2012 Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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