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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0433-401

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) beabsichtigt, seinen nächsten Bundeskongress vom 25.-28. April 2013 in Bamberg zu veranstalten. Als wegweisende Ideen- und Impulsgeber auf dem Gebiet der Musikschulpädagogik wirken die Musikschulkongresse des VdM seit über 40 Jahren bis weit über Deutschlands Grenzen hinweg. "Aus der Praxis für die Praxis" - dies ist der Leitgedanke der Musikschulkongresse, seit der VdM unter seinem damaligen Vorsitzenden Diethard Wucher diese "zentrale Fortbildungsveranstaltung" 1971 ins Leben rief und seit dem alle zwei Jahre als Kongressangebot durchführt. Dieser Leitsatz ist das Erfolgsrezept der Musikschulkongresse – zugleich also der Maßstab, an dem die Musikschulpädagogen Wert und Nutzen dieser Veranstaltungen einschätzen. Jeweils über 1.500 Fachbesucher und ein nachhaltiges Echo in der Musikschullandschaft spiegeln die Wirksamkeit der Musikschulkongresse. In Bayern fand der Kongress zuletzt 1999 statt; München war damals die gastgebende Stadt.

 

Mitte 2009 hatte die Stadt Bamberg Kontakt zum VdM aufgenommen und Bamberg als möglichen Kongressstandort für die kommenden Jahren ins Gespräch gebracht. Bei zwei Ortsterminen haben sich Vertreter des VdM ein Bild von den im Ziegelbau und der Konzerthalle gegebenen Möglichkeiten gemacht. In Kombination mit den beiden in direkter Nähe gelegenen Hotels wird Bamberg von den Verantwortlichen des VdM als Kongressstandort für geeignet erachtet. Bei einem Ortstermin am 12. Oktober 2011, bei dem auch Wolfgang Greth, 1. Vorsitzender des VBSM (Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen) anwesend war, wurde an die Stadt nun die offizielle Anfrage gerichtet, ob Bamberg vom 25.-28. April 2013 Gastgeberin des Musikschulkongresses sein möchte. Von Seiten des Kulturreferates und der Städtischen Musikschule entstand die Idee, den Landkreis und die Kreismusikschule einzubinden und gemeinsam als gastgebende Region aufzutreten. Erste Gespräche fanden bereits statt.

 

Die gastgebende Region, insbesondere die beiden ortsansässigen öffentlichen Musikschulen erhalten damit die einmalige Gelegenheit, ihre Qualität vor einem großen bundesweiten Fachpublikum unter Beweis zu stellen. Gemeinsam werden die Städtische Musikschule Bamberg und die Kreismusikschule Bamberg, die ein partnerschaftliches Verhältnis pflegen am ersten Kongresstag eine „Klangstraße“ für die eintreffenden Kongressbesucher und bei der großen Abschlussveranstaltung am Sonntagmittag im Keilberthsaal der Konzerthalle Auszüge eines Musicals gestalten.

 

Zur Finanzierung des Kongresses, der zu einem großen Teil über die Teilnehmerbeiträge und aus Bundesmitteln finanziert wird, wird von der gastgebenden Stadt/der gastgebenden Region eine finanzielle Beteiligung in Höhe von € 35.000,- erwartet. Zusätzlich werden ca. 5.000,- € für einen offiziellen Empfang des erweiterten Bundesvorstandes des VdM und geladener Gäste aus der Region benötigt. Zuschussanträge zur teilweisen Deckung dieses Beitrages werden bei der Oberfrankenstiftung und der Sparkassenstiftung gestellt. Der maximale Regelfördersatz der Oberfrankenstiftung beträgt 25 % der förderfähigen Kosten (40.000 € x 25 % = 10.000 €), die Sparkassenstiftung hat keinen vorgegebenen Fördersatz.

 

Landrat Dr. Denzler hat zugesagt, dass der Landkreis den Empfang im Foyer des Landratsamtes ausrichtet und die Kosten dafür übernimmt. Über eine weitere finanzielle Beteiligung des Landkreises an dem o.g. Kostenbeitrag wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Landkreises für 2013 entschieden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,- € im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1. x

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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