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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0447-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der nach den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes durch den Herrn Oberbürgermeister anberaumten Dienstversammlung am 02.10.2012, zu der alle aktiven Feuerwehrleute ab dem 16. Lebensjahr ordnungsgemäß geladen waren, wurde

 

Herr Ewald Pfänder                            mit 121 Stimmen

 

zum Stadtbrandinspektor gewählt. Der Wahlvorschlag kam gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus der Mitte der aktiven Feuerwehrleute. Von den eingeladenen 384 Feuerwehrmännern waren 231 erschienen, 4 Stimmen waren ungültig und 227 gültig. Herr Pfänder wurde mit mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.

 

Herr Pfänder erfüllt die vom Gesetz festgelegten Wählbarkeitsvoraussetzungen (mindestens 4 Jahre Feuerwehrdienst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, erfolgreiche Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrgänge).

 

Gemäß Art. 21 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz ist der Stadtbrandinspektor in kreisfreien Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr. Nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird dieser von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt.

 

Herr Ewald Pfänder hat die Wahl angenommen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.                  Der Stadtrat von Bamberg bestätigt im Benehmen mit Herrn Stadtbrandrat Moyano nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz den am 02.10.2012 zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gemäß Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz gewählten Herrn Ewald Pfänder.

 

Herr Ewald Pfänder ist ab 14.11.2012 bis zum Ablauf des 13.11.2018 (6 Jahre) stellvertretender Kommandant und führt die Dienstbezeichnung Stadtbrandinspektor.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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