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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0455-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Dem Stadtrat wurde in der Sitzung vom 25.05.2011 (VO/2011/0226-5) das Ergebnis der Überprüfung der Ämter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass die kurzfristigen Maßnahmen bis Ende des ersten Halbjahres 2012 umgesetzt werden. Gleich­zeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit der mittel- und langfristigen Maßnahmen zu prüfen und hierzu Zeit- und Kostenpläne zu erstellen. Die zwischenzeitlich bei der Behindertenbe­auftragten eingegangenen Überprüfungsergebnisse der Ämter wurden in einer tabellarischen Über­sicht zusammengestellt. Die Übersicht ist diesem Sitzungsvortrag als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und einer großzügigen Spende der Sparkasse Bam­berg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konnten bzw. können neben den kurz­fristigen Maßnahmen nahezu alle mittelfristigen Maßnahmen umgesetzt werden (siehe Anlage).

 

Die Umsetzung der langfristigen Maßnahmen ist meist mit sehr hohen Kosten verbunden, da es sich fast ausschließlich um größere Baumaßnahmen handelt. Für genaue Kosten- und Zeitpläne bedürfe es in den meisten Fällen eines Planungsauftrages. Dies würde einen zusätzlichen Kostenaufwand für die verschiedenen Baumaßnahmen bedeuten. Hinzu kommt, dass –nachdem aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Bamberg nicht mit einer zeitnahen Realisierung aller Maßnahmen zu rechnen ist- die Kostenaufstellung bei einer einmaligen Gesamtkostenschätzung sämtlicher Baumaßnahmen bis zur Umsetzung im Einzelnen nicht mehr aktuell wären.

 


In den originären Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten fällt die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen in der Stadt Bamberg  sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetz­lichen Bestimmungen aus diesem Bereich. Zudem arbeitet die Behindertenbeauftragte eng mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zusammen, dem eine wichtige Funktion im Hinblick auf die Abstimmung von Entscheidungen mit „Selbst-Betroffenen“ kommt. Der Beirat betonte bei der Vor­stellung des Maßnahmenkataloges zur UN-Behindertenrechtskonvention die Notwendigkeit der steti­gen Weiterentwicklung dieser Maßnahmenauflistung, um den Bedürfnissen der Menschen mit Behin­derung gerecht zu werden.

 

Vorschlag für das Vorgehen bezüglich der langfristigen Maßnahmen:

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bamberg wird mit der Umsetzung sowie der ständigen Weiter­entwicklung des Maßnahmenkataloges (siehe Anlage) beauftragt. Das heißt, die weitere Bearbeitung der gesammelten Maßnahmen erfolgt durch die Behindertenbeauftragte. In Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen berät sie in der jeweils ersten Sitzung des Gremiums im Kalenderjahr, welche der langfristigen Maßnahmen als Nächste in die Tat umgesetzt werden soll. Die Behindertenbeauftragte wird dann in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern -unter Umstän­den unter Zuziehung von Experten- die Kosten für die ausgesuchte „Einzelmaßnahme“ ermitteln. Nach erfolgter Beratung im Familiensenat werden entsprechende Haushaltsmittel für das Folgejahr im Zuge der Haushaltsberatungen beantragt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Fördermöglichkeiten im Einzelfall durch die Behindertenbeauftragte geprüft werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung und den Überprüfungsergebnissen der Ämter zu den kurz-, mittel-, und langfristigen Maßnahmen (siehe Anlage) Kenntnis.

 

2.              Der Familiensenat begrüßt, dass neben den kurzfristigen Maßnahmen auch die mittelfristigen Maß­nahmen zeitnah (voraussichtlich bis Ende des ersten Kalenderhalbjahres 2013) umgesetzt werden können.

 

3.              Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat, die Behindertenbeauftragte mit der Umsetzung der langfristi­gen Maßnahmen in Abstimmung mit dem städtischen Beirat für Menschen mit Behinderun­gen zu beauftragen. Die Behindertenbeauftragte ist für die fortlaufende Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zuständig.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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