Beschlussvorlage - VO/2012/0458-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Musterhauses "SOPHIA living lab" (Befristung 5 Jahre), Bamberg,Villachstr.13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.11.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Joseph Stiftung Bamberg
Entwurfsverfasser: Dipl.Ing. Univ. Reinhard Zingler
Kurzbeschreibung:
Beantragt ist die auf 5 Jahre befristete Errichtung eines Musterhauses (eingeschossig mit
Flachdach) für das Projekt SOPHIA living lab. Bei dem von einem Fertighaushersteller
konzipierten Wohngebäude handelt es sich um ein auf den ländlichen Raum ausgerichtetes
Konzepthaus für wohn- und gesundheitsunterstütztes Leben zu Hause. Es zielt darauf ab, einen
barrierearmen oder möglichst barrierefreien Wohnraum zu bieten und soll dazu beitragen, das
Leben zu Hause sicher, gesund und komfortabel zu gestalten. Produkte sowie ausgewählte
Forschungsergebnisse regionaler Hochschulen und Universitäten sollen in dem Gebäude
vorgestellt und getestet werden. Ebenfalls ist angedacht, dass Mitarbeiter der SOPHIA living
network GmbH das Konzepthaus mieten und bewohnen. Weiterhin ist die Errichtung eines
Doppelcarports mit Abstellraum geplant.
[SOPHIA = Soziale Personenbetreuung Hilfen im Alltag]
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus
Breite: 8,47 m Länge: 16,36 m 3,21 m
- Doppelcarport und Abstellraum
Breite: 6,00 m Länge: 9,00 m Höhe: ca. 2,60 m
Antragseingang: 28.09.2012
vollständig: 18.10.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter: Fläche für die Landwirtschaft
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungs- bzw.
Landschaftsplanes. Zudem ist dieses Grundstück eine Beregnungsfläche für den
Erwerbsgartenbau. Bei den vorhandenen Anwesen in der unmittelbaren Nachbarschaft
handelt es sich um Gärtneranwesen, die im Außenbereich privilegiert sind.
Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann das befristete Bauvorhaben als Sonstiges Vorhaben
zugelassen werden, wenn im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der Bauherrin
eine Rückbauverpflichtung einschließlich Bürgschaft nach Ablauf der Fünfjahresfrist
geregelt wird. Die Erschließung ist gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 1
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 1 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Stadt Bamberg ist Eigentümerin des Baugrundstücks. Mit der Bauherrin wurde eine Nutzungsvereinbarung mit einer festen Vertragslaufzeit bis 31.12.2017 abgeschlossen (Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, falls nicht durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird). Sollte eine Verlängerung angestrebt werden, ist ein entsprechender Bauantrag erneut zur Prüfung vorzulegen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636,2 kB
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