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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0458-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Joseph Stiftung Bamberg

Entwurfsverfasser:                            Dipl.Ing. Univ. Reinhard Zingler

 

Kurzbeschreibung:             

                    Beantragt ist die auf 5 Jahre befristete Errichtung eines Musterhauses (eingeschossig mit

                    Flachdach) für das Projekt „SOPHIA living lab“. Bei dem von einem Fertighaushersteller

                    konzipierten Wohngebäude handelt es sich um ein auf den ländlichen Raum ausgerichtetes

                    Konzepthaus für wohn- und gesundheitsunterstütztes Leben zu Hause. Es zielt darauf ab, einen

                    barrierearmen oder möglichst barrierefreien Wohnraum zu bieten und soll dazu beitragen, das

                    Leben zu Hause sicher, gesund und komfortabel zu gestalten. Produkte sowie ausgewählte

                    Forschungsergebnisse regionaler Hochschulen und Universitäten sollen in dem Gebäude

                    vorgestellt und getestet werden. Ebenfalls ist angedacht, dass Mitarbeiter der SOPHIA living

                    network GmbH das Konzepthaus mieten und bewohnen. Weiterhin ist die Errichtung eines

                    Doppelcarports mit Abstellraum geplant.

              [SOPHIA = Soziale Personenbetreuung – Hilfen im Alltag]

 

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Wohnhaus

                    Breite:  8,47 m              Länge:  16,36 m                      3,21 m

-          Doppelcarport und Abstellraum

Breite:  6,00 m              Länge:    9,00 m              Höhe:  ca. 2,60 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               28.09.2012

                                    vollständig:            18.10.2012

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter: Fläche für die Landwirtschaft

 

                               Das Bauvorhaben entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungs- bzw.

                               Landschaftsplanes. Zudem ist dieses Grundstück eine Beregnungsfläche für den

                               Erwerbsgartenbau. Bei den vorhandenen Anwesen in der unmittelbaren Nachbarschaft

                               handelt es sich um Gärtneranwesen, die im Außenbereich privilegiert sind.

                               Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann das befristete Bauvorhaben als „Sonstiges Vorhaben“

                               zugelassen werden, wenn im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der Bauherrin

                               eine Rückbauverpflichtung einschließlich Bürgschaft nach Ablauf der Fünfjahresfrist

                               geregelt wird. Die Erschließung ist gesichert.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:             

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              1

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              1               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Die Stadt Bamberg ist Eigentümerin des Baugrundstücks. Mit der Bauherrin wurde eine Nutzungsvereinbarung mit einer festen Vertragslaufzeit bis 31.12.2017 abgeschlossen (Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, falls nicht durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird). Sollte eine Verlängerung angestrebt werden, ist ein entsprechender Bauantrag erneut zur Prüfung vorzulegen.

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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