Beschlussvorlage - VO/2012/0562-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2012 der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg (Goldene-Hochzeit-Stiftung); Unterabschnitt 9375 - Vermögensbereich; Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel zwecks Sondertilgung zum 30.12.2012 in Höhe von 335.000 € vom Restbetrag des Darlehens der Goldenen-Hochzeit-Stiftung an die Stadt Bamberg (Vermögensportfolio)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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05.12.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Die Stadt Bamberg gewährte der Goldenen-Hochzeit-Stiftung mit Darlehensvertrag vom 17.09.2010 ein Darlehen aus dem Kapitalvermögen des Vermögensportfolios der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten Stiftungen für die Generalsanierung der Wohnanlage Hüttenfeldstraße 2-6 und Am Hochgericht 1-5 in Höhe von 3.350.000 . Laut Punkt 5 des Darlehensvertrages sind Sondertilgungen jährlich bis zu 10 % des Darlehensnennbetrages möglich.
Um hohen Kapitaldienstleistungen entgegenzuwirken und um den Haushalt der Stiftung in den Folgejahren zu entlasten, soll im Wege einer Haushaltsausgaberesteverschiebung die mögliche Sondertilgung in Höhe von 335.000 finanziert werden.
Es wird um folgenden Beschluss gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Finanzsenat stimmt der Sondertilgung in Höhe von 335.000 zum 30.12.2012 zu.
2. Auf Antrag des Kämmereiamtes werden im Wege der Verschiebung eines HAR bereitgestellt bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | BWST |
93750.97280 | Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände | 335.000 | 200 |
3. Deckung erfolgt durch Einzug des HAR bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Minderung | BWST |
93750.94010 | Sanierung der Wohnanlage Hüttenfeldstraße/Am Hochgericht | 335.000 | 206 |
4. Mittelfreigabe:
HSt. | Freibetrag | Anteil |
93750.97280 | 335.000 | 100 % |
5. Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:
HSt. | namentliche Bezeichnung | BWST |
93750.97280 | Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände | 200 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im Haushaltsplan 2012 gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von insgesamt 335.000 , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung kann im Wege einer Haushaltsausgaberesteverschiebung von HSt. 93750.94010 an HSt. 93750.97280 erfolgen. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |