"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0562-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg gewährte der Goldenen-Hochzeit-Stiftung mit Darlehensvertrag vom 17.09.2010 ein Darlehen aus dem Kapitalvermögen des Vermögensportfolios der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten Stiftungen für die Generalsanierung der Wohnanlage „Hüttenfeldstraße 2-6“ und „Am Hochgericht 1-5“ in Höhe von 3.350.000 €. Laut Punkt 5 des Darlehensvertrages sind Sondertilgungen jährlich bis zu 10 % des Darlehensnennbetrages möglich.

 

Um hohen Kapitaldienstleistungen entgegenzuwirken und um den Haushalt der Stiftung in den Folgejahren zu entlasten, soll im Wege einer Haushaltsausgaberesteverschiebung die mögliche Sondertilgung in Höhe von 335.000 € finanziert werden.

 

Es wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

1.              Der Finanzsenat stimmt der Sondertilgung in Höhe von 335.000 € zum 30.12.2012 zu.

 

2.              Auf Antrag des Kämmereiamtes werden im Wege der Verschiebung eines HAR bereitgestellt bei

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

BWST

93750.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände

335.000 €

200

3.              Deckung erfolgt durch Einzug des HAR bei

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

BWST

93750.94010

Sanierung der Wohnanlage Hüttenfeldstraße/Am Hochgericht

335.000 €

206

 

4.              Mittelfreigabe:

HSt.

Freibetrag

Anteil

93750.97280

335.000 €

100 %

 

5.              Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:

HSt.

namentliche Bezeichnung

BWST

93750.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände

200

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2012 gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von insgesamt 335.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung kann im Wege einer Haushaltsausgaberesteverschiebung von    HSt. 93750.94010 an HSt. 93750.97280 erfolgen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Loading...