"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0571-23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.      Beschlusslage und Sachstand:

 

Mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 05.10.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, die erforder­lichen Schritte zur Vorbereitung eines Antrags auf FAG-Fördermittel für die Generalsanierung der Grundschule unter Einbeziehung der bestehenden sanierungsbedürftigen Kleinsporthalle einzuleiten und die mit der Planung der Maßnahme Clavius-Gymnasium beauftragten Architekten mit der Entwurfs­planung und Kostenberechnung zu beauftragen.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt auf Grundlage der vor­gestellten Entwurfsplanung und Kostenberechnung der mit der Planung beauftragten Architekten den Antrag auf FAG-Förderung für die Sanierung der Grundschule Martinschule zu stellen.

 

Der FAG-Antrag ohne Kleinsporthalle und Umkleiden wurde gemeinsam mit dem FAG-Antrag für die Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums noch im Juni 2012 bei der Regierung von Oberfranken eingereicht.

 

Voraussetzung für eine FAG-Förderung der Kleinsporthalle ist eine erneute Aufnahme in den Sport­stätten­bestand durch die Regierung von Oberfranken. Eine diesbezügliche Bedarfsprüfung wurde von Amt 40 bereits veranlasst. Die Beplanung der Kleinsporthalle wurde bis zum Vorliegen einer positiven Aussage der Regierung von Oberfranken zur Wiederaufnahme der Kleinsporthalle in den Sportstätten­bedarf zunächst zurückgestellt.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2012 teilt die Regierung von Oberfranken nach Überprüfung der Bedarfsfrage diesbezüglich mit, dass die bestehende Kleinsporthalle als schulisch notwendig anerkannt werden könnte, wenn diese sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand den heutigen schulsportlichen Anforderungen anpassen lässt.


 

Die baulichen Anforderungen wurden in einem Gespräch bei der Regierung von Oberfranken am 20.06.2012 im Einzelnen geklärt.

 

Die Kleinsporthalle Martinschule wurde im Juli 2012 als Einzeldenkmal in die Denkmalliste nach­getragen.
 

 

2.      Planungsstand

 

Die mit der Schulleitung, dem Fachberater Sport, und der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmte Planung des beauftragten Architekturbüros Schmitt.Vogels, Bamberg, lässt die von der Regierung geforderte Anpassung der Halle an einen zeitgemäßen Sportunterricht sowie eine Nutzungsmöglichkeit durch Vereine unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwarten (Anlage Vorplanung).


Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Arbeiten:

 

?         Energetische Ertüchtigung des vorhandenen Altbaus

?         Umbau der Umkleide- und Waschräume

?         Kompletterneuerung der haustechnischen Anlagen und Einbau einer mechanischen Lüftung

?         Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage

?         Brandschutzertüchtigung der Rettungswege (Einbau 2. Rettungsweg)

?         Einbau einer umlaufenden flächenbündigen Wandverkleidung (z. T. Prallwand)

?         Erneuerung des Bodenbelags und der Sporthallendecke

?         Erneuerung der Unterkonstruktion der Sporthallendecke

?         Mehrkosten für Ausführung der Fassadendämmung als Innendämmung (Einzeldenkmal)

?         Komplettaustausch des Sporthallenbodens

?         Kompletterneuerung Dachlaterne

 

Der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung für die Sanierung der Kleinsporthalle mit Nebenraum­programm sowie die damit verbundene Wiederaufnahme in den Sportstättenbestand wurde zwischen­zeitlich bei der Regierung von Oberfranken eingereicht.

 

 

3.      Kostenstand:

 

Die Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Schmitt.Vogels vom 21.11.2012 (siehe Anlage) für die durchzuführenden Maßnahmen zur Sanierung der Kleinsporthalle endet mit einer Gesamt­summe in Höhe von 998.076,10 Euro/brutto inkl. festeingebaute Sportgeräte (Anlage Kosten­schätzung Übersicht).

 

Davon entfallen auf die Maßnahmen, die aufgrund der zwischenzeitlich entstandenen Denkmal­eigen­schaft und im Rahmen der Detailuntersuchungen sich als zwingend notwendig herausgestellt haben Kosten in Höhe von rd. 190.000,- Euro.

 

Das auf den Zeitpunkt der Fertigstellung Mitte 2016 prognostizierte Budget endet einschließlich eines Toleranzzuschlags auf die Kostenschätzung in Höhe von 20% und einer eingerechneten Index­an­passung von jährlich 3% mit 1.300.000,- Euro/brutto.


Die erforderlichen Mittel wurden für den Finanzplan 2012-2016 bereits angemeldet und entsprechend berücksichtigt.


Zur Erlangung einer zu dieser Planungsstufe größtmöglichen Kostensicherheit wurde die Kosten­schätzung der Baukonstruktionen und technischen Ausrüstung (Kostengruppen 300 und 400) bereits auf Basis vorgezogener Mengenermittlungen erstellt.



Im Zuge der Abstimmungsgespräche mit der Regierung von Oberfranken wurde vereinbart, die Sanierung der Kleinsporthalle als eigenständigen FAG-Antrag (losgelöst von der Sanierungsmaßnahme Grundschule) zu stellen.

 

Um für die im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums herzustellenden, gemeinsam genutzten Anlagen eine Förderschädlichkeit durch vorzeitigen Baubeginn auszuschließen, soll die FAG-Antragstellung für die Kleinsporthalle noch im Jahr 2012 erfolgen. Der Maßnahmenbeginn für die Kleinsporthalle ist zeitgleich mit der Sanierung der Räume der Grundschule für August 2015 vorgesehen.


Haushaltsmittel für die Planungsleistungen stehen zur Verfügung.


Daher unterbreitet die Verwaltung unten stehenden Beschlussvorschlag.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
 

2.       Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

„ 1.              Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Vorplanung mit Kostenschätzung sowie der vor­geschlagenen Vorgehensweise zur Sanierung der Kleinsporthalle Martinschule zu.

2.              Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kosten­schätzung,

a)              den Antrag auf FAG-Förderung für die Sanierung der Kleinsporthalle bei der Regierung von Oberfranken zu stellen

b)              den Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung der Kleinsporthalle einzureichen.“

 

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von rd. 46.600,- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...