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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0573-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 25.09.2012 hat Frau Stadträtin Daniela Reinfelder ihren Antrag – Beibehaltung des Parkkonzepts LGS vom 18.05.2012 – dahingehend ergänzt, dass der Antrag auf die Anwohner aus dem Gebiet Mayersche Gärten, sowie Anwohner der Schweinfurter Straße erweitert wird (Anlage 1). Weiter liegt der Verwaltung ein Schreiben der Beiräte der Wohnungseigentümergemeinschaften der Maria-Ward-Straße vor (Anlage 2), die eine Regelung des Parkens nach der Landesgartenschau 2012 wünschen.

 

Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 14.09.2012 die Fortführung der LGS-Regelung für die damalige Zone 1 (Mayersche Gärten) und Teilbereichen der Zone 5 (Bereich um die Konzerthalle) beantragt (Anlage 3).

 

In der Sitzung des Umweltsenats vom 02.10.2012 wurde dargelegt, dass die Fortführung der Parkregelungen, die dem Parkkonzept Landesgartenschau zugrunde lagen, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Für die in den Anträgen formulierten Anliegen und Wünsche können nur Lösungen im Rahmen einer StVO-konformen Parkraumbewirtschaftung angeboten werden.

 

Das Ziel der Anträge ist vor allem die Situation der Anwohner als auch der Gewerbetreibenden zu verbessern. Im Bereich Gaustadt/Schweinfurter Straße ist tatsächlich damit zu rechnen, dass durch die unmittelbare Nähe zur Erba und der dortigen Ansiedlung von Studenten, die offensichtlich auf die Anmietung eines Tiefgaragenstellplatzes verzichtet haben, ein erhöhter Parkdruck entsteht. Dem gegenüber sind in den Bereichen Häfnerstraße, Pulvergasse sowie Schweinfurter Straße Wohnungen bzw. Häuser, die keine privaten Stellplätze haben. Gemeinsam mit dem Planungsamt und dem Bürgerverein Gaustadt wurde deshalb die Möglichkeit der Einführung eines Parklizenzgebietes Gaustadt geprüft. Das kleinräumige Gebiet zwischen Cherbonhofstraße und Maienbrunnen erscheint den Beteiligten der Bereich, der die Voraussetzungen der Einführung von Bewohnerparken aufweist.

 

Der Bürgerverein Sand, der ebenfalls durch die Verwaltung um Stellungnahme ersucht wurde, wünscht die Wiederherstellung des Zustandes wie vor der Landesgartenschau Bamberg 2012 – also ohne Parkraumbewirtschaftung.

Demzufolge verbleibt als neu auszuweisende Bewohnerparkzone nur der Bereich der von der Gaustadter Hauptstraße abzweigenden Straßen im Bereich zwischen Cherbonhofstraße und Friedensbrücke. Er ist in der Anlage 4 (Parklizenzierung Q Friedensbrücke), dargestellt. Im Vorgriff darauf hat die Verwaltung diese Straßen (Cherbonhofstraße, Pulvergasse und Häfnergasse) bereits mit einem Zeichen 260 = Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei gekennzeichnet.  Hierdurch soll erreicht werden, dass Unberechtigte in diese Straßen nicht einfahren und die Anlieger dort leichter einen Parkplatz finden.

 

Im Bereich Gaustadter Hauptstraße (Plan Anlage 5) sollen einvernehmlich zwei neue Parkscheibenbereiche eingerichtet werden, um den dort ansässigen Gewerbetreibenden entgegen zu kommen.

 

Bezüglich der Mayerschen Gärten wird festgestellt, dass aus dem Schreiben der Beiräte der Maria-Ward-Straße hervorgeht, dass Bedarf für Besucher, Handwerker, Lieferanten und Pflegepersonal besteht. Deshalb wird vorgeschlagen, Kurzzeitparkplätze einzurichten und zwar mit Parkscheibe und diese Parkplätze unmittelbar am Erba-Gelände beginnend anzuordnen. Von den vorhandenen Parkplätzen sollen ca. 1/3 bis die Hälfte in Kurzzeitplätze umgeändert werden.

 

Vor Umsetzung dieser Maßnahme wird ein Gespräch mit den Beiräten anberaumt, damit Einvernehmen erzielt werden kann. Insbesondere soll auch die höchstmögliche Parkdauer festgelegt werden.

 

Die Situation in dem ehemaligen Zone 5 LGS-Gebiet = Gebiet um die Konzerthalle ist als Sonderfall zu betrachten. Das gesamte Gebiet ist bereits lizenziert. Es handelt sich um das Gebiet L (Konzerthalle). Derzeit sind 84 Lizenzen ausgegeben, wobei reine Lizenzstellplätze 61 vorhanden sind, was einer Belegungsquote von 72,6 % entspricht. Während der Landesgartenschau konnten die Bewohner auf sämtlichen vorhandenen Parkplätzen parken, da die Beschilderung (Bewohner mit Parkausweis L frei) dies zuließ.

Diese Regelung wurde anlässlich des Großereignisses Landesgartenschau geschaffen und kann nunmehr nach Ende der Veranstaltung nicht weitergeführt werden.

Selbstverständlich wird die Verwaltung bei Änderung der Anzahl der Parklizenzinhaber entsprechende Anpassungen vornehmen und gegebenenfalls auch auf Erfordernisse von zusätzlichen Parkscheibenzonen reagieren.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Mit der vorgeschlagenen Verfahrenweise besteht Einverständnis.

 

3.              Mit der Einrichtung eines Gebietes mit Bewohnerparken (Kennbuchstabe Q = Friedensbrücke) laut der Anlage 4 zum Sitzungsvortrag besteht Einverständnis.

 

4.              Damit sind die Anträge von Frau Stadträtin Daniela Reinfelder vom 18.05.2012 und 25.09.2012 sowie der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.09.2012 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 3.759 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist (Wirtschaftsplan des EBB für 2013).

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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