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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0046-47

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Beratungsfolge

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Zeitplan zur Öffnung des ERBA-Parks

 

Nach dem Abschluss der Landesgartenschau wurde ab Oktober 2012 mit dem Rück- bzw. Umbau der Hauptausstellungsfläche auf der Erba-Halbinsel begonnen.

 

Die Umbauarbeiten der gesamten Fläche werden – je nach Witterung – voraussichtlich bis Mai 2013 fertig gestellt sein. Ab diesem Zeitpunkt wird die ganze Parkfläche für die Bürgerschaft zugänglich sein.

 

Um jedoch schon vorher die fuß- und radläufige Anbindung der Universität in Richtung Innenstadt deutlich verbessern zu können, wurden bereits ab dem 15.02.2013 einzelne Wegeverbindungen auf den südöstlichen Teilflächen freigegeben. Dies beinhaltet neben dem „Fünferlessteg“ auch den historischen Garten sowie den Zugang von der Maria-Ward-Straße. Das Hauptgelände nördlich der Achse „An der Spinnerei“ und der Wegeverlängerung in Richtung des ehemaligen Haupteingangs am Main-Donau-Kanal bleibt bis zum Abschluss der Baumaßnahmen und der Öffnung des Gesamtgeländes im Mai 2013 gesperrt.

 

 

Rückbaumaßnahmen und Dauerkonzept für den ERBA-Park

 

Das Dauerkonzept für die öffentliche Nachnutzung des ERBA-Parks wurde bereits vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.10.2008 beschlossen. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung des Dauerkonzepts hat die Verwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.10.2012 einen ersten Sachstandsbericht gegeben. Dabei wurde auch berichtet, dass bezüglich einzelner Anlagen und Einrichtungen auf dem ERBA-Gelände noch geprüft werden müsse, inwieweit eine dauerhafte Nutzung möglich sei. Diese Bereiche umfassen im wesentlichen die Bühne Inselspitze, die Spiel- und Sportflächen, die Schiffsanlegestelle und Schiffsverbindung, die ERBA-Ausstellung, die Schwarze Brücke, den Pavillon Stadt- und Landkreis, die Süßholzflächen sowie das Zelt der Religionen.

 

Nach Prüfung der jeweiligen Sachverhalte schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

1. Bühne ERBA-Spitze

 

Die Bühne an der Inselspitze wurde für die Zeit der LGS vom Wasser- und Schifffahrtsamt auf der in ihrem Eigentum befindlichen Fläche temporär genehmigt.

 

Da sich die Bühne im Überschwemmungsgebiet befindet, muss sie bei einer Hochwassergefahrenlage (jährlich im Frühjahr – Schneeschmelze) vollständig abgebaut werden. Die Bühne wurde deshalb auch nur für den Betrieb während der LGS in den Sommermonaten konzipiert, d.h. es wurden Materialien verwendet, die nicht witterungsbeständig und nicht imprägniert sind. Die Bühne müsste deshalb jeweils im Herbst vollständig abgebaut werden und könnte erst im folgenden Frühsommer wieder errichtet werden.

Nach Auskunft der LGS GmbH würden für einen Ab- bzw. Aufbau jeweils Kosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. Problematisch ist allerdings die Podestkonstruktion, die zum Kaschieren der großen Bodenfundamente dient. Das Podest ist nicht zum Wiederaufbau geeignet und müsste nach einem Rückbau komplett neu errichtet werden. Sollte die Bühne an der Inselspitze erhalten bleiben, müsste ein sog. Modulsystem für Bühnen beschafft werden, das witterungsbeständig und diebstahlsicher ist und sich mit wenig Aufwand auf- und abbauen lässt. Dieses Modulsystem wurde für die Landesgartenschau nicht gewählt, weil die großen Betonfundamente dadurch nicht kaschiert werden konnten und die Bühne nach Meinung der LGS GmbH an Attraktivität verloren hätte. Bei einer Bühnenfläche von 10 x 6 m müsste mit einmaligen Kosten von ca. 22.000 €/brutto für mobile Bühnenelemente gerechnet werden.

 

Auch bei Übernahme der Bühne und Investitionen in eine dauerhaft bespielbare Bühnenkonstruktion sind jedoch Abendveranstaltungen mit Ausleuchtung der Bühne bzw. der Akteure nicht möglich. Auf Grund von § 10 Bundeswasserstraßengesetz hat das Wasser- und Schifffahrtsamt einer Beleuchtung wegen möglicher Beeinträchtigung (Blendwirkung) des Schiffsverkehrs auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal nicht zugestimmt. Während der Landesgartenschau fanden aus diesem Grund auf der Bühne Inselspitze keine Abendveranstaltungen statt. Auch künftig sind die Vorgaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes zu beachten.

 

Nach Auskunft des Umweltamtes ist außerdem durch die Vorbelastung durch den Hafen für das nahe gelegene Wohngebiet in Gaustadt und das heranrückende geplante Wohngebiet „Wohnpark Regnitz-Insel“ der Verbleib der Bühne aus Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Inanspruchnahme der höheren Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA-Lärm von tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A) ist an nicht mehr als zehn Kalendertagen pro Jahr zulässig.

 

Für die Stromversorgung der Bühne mit Starkstrom wurde ein Festplatzverteiler eingebaut, der ebenfalls im Überschwemmungsgebiet liegt. Dieser Verteilerschrank muss abgebaut und im Bereich der Kleingartenanlage neben einem dort befindlichen Stromkasten aufgestellt werden. Veranstalter müssten dann mit einer Stromzuführung vom oberen Terrassenbereich mittels Kabel arbeiten.

 

Abschließend gilt es festzuhalten, dass der Bereich ERBA-Inselspitze mit den bestehenden Sitzstufen auch ohne feststehende Bühne als Veranstaltungsort für Kleinkunstaufführungen zur Verfügung gestellt werden kann. Die Belange der Schifffahrt (keine nächtliche Beleuchtung) sowie der Nachbarschaft (Begrenzung der Lärmemission, max. zehn Veranstaltungen pro Jahr) müssen dabei eingehalten werden.

 

Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, dass, wie in der ursprünglichen Konzeption der Landesgartenschau GmbH bereits vorgesehen, die Bühne an der ERBA-Spitze sowie der Stromverteiler abgebaut werden.

 

Die Kosten hierfür sind Bestandteil des Rück- und Umbaukonzepts durch die Landesgartenschau GmbH  und werden von dieser getragen.

 

 

2. Wasserspielplatz mit den Seilfähren am Fischpass

 

Im Rahmen des wasserrechtlichen Anzeigeverfahrens wurden die drei Seilfähren Ende 2009 als temporäre Spielelemente genehmigt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Fähren nach der Landesgartenschau rückgebaut werden. Die Steine verbleiben und können weiter als Trittsteine genutzt werden, gleichzeitig dienen sie als Fischunterstand und Rückzugsraum für die fließgewässertypische Fauna.

Sowohl die Schiffer- und Fischerzunft Bamberg als auch die Fischereifachberatung des Bezirkes Oberfranken gehen davon aus, dass die o. a. Rahmenbedingungen eingehalten werden.

 

Im Rahmen der DIN-gerechten Planung und Umsetzung der Spielplätze wurden die Spielanlagen durch Herrn Danner vom TÜV Süd sicherheitstechnisch begleitet und überprüft. Hierbei wurde für die Seilfähren festgelegt, dass die für Spielplätze nach DIN 18034 geforderte Wassertiefe von 40 cm im Bereich der Fährstrecken überschritten werden muss. Da die Fähren einen Tiefgang von ca. 20 cm erreichen, ist eine Wassertiefe von 60 cm erforderlich, um das Einklemmen eines ins Wasser gestürzten Kindes unter den Fähren zu vermeiden. Diese Vorgabe und deren Einhaltung stellte für den Interimsbetrieb im Landesgartenschau-Halbjahr kein Problem dar. Deshalb wurde von Herrn Danner auch die sicherheitsrechtliche Genehmigung für den begrenzten Zeitraum der Landesgartenschau erteilt.

 

Durch den gewässer- und lagebedingten steten Eintrag von Feinteilen in die Fährstrecken wären aber zukünftig für die dauerhafte Sicherstellung der 60 cm Wassertiefe regelmäßige und aufwändige Entschlammungsaktionen notwendig, die Kosten von einigen Tausend Euro pro Jahr nach sich zögen (aktuell wurden Wassertiefen zwischen 10 und 40 cm gemessen).

 

Aus den dargelegten Gründen gingen sowohl die Landesgartenschau GmbH als Planer und Betreiber der LGS als auch das Gartenamt als späterer Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichtiger davon aus, dass die Fähren nach der LGS rückgebaut werden.

 

Nach Wägung der Sachlage und des Sicherheitsrisikos wurden die Seilfähren interim abgebaut und eingelagert. Es wird dringend empfohlen, die Seilfähren nicht wieder zu reaktivieren.

 

Die notwendigen Maßnahmen sind Bestandteil des Rück- und Umbaukonzepts und werden kostenmäßig von der Landesgartenschau GmbH getragen.

 

 

3. Wasserspielplatz auf der Fischpassinsel

 

Der außerordentlich gut frequentierte Wasserspielplatz mitten im Fischpass soll komplett erhalten bleiben.

Allerdings wird das Wasserwirtschaftsamt/Flussmeisterei in Absprache mit der LGS GmbH, dem Fischereiverband und dem Gartenamt aufgrund von Steinsetzungen und Abspülungen, die sich insbesondere im Winterhalbjahr verstärkt haben, im Frühjahr 2013 die Schadstellen beseitigen und die Versteinungen dergestalt verstärken, dass der Spielplatz der Wasserdynamik standhält und gleichzeitig den einschlägigen Normen für sicheres Kinderspiel entspricht.

 

 

4. Volleyball-, Basketball- und Kicker-Bereiche

 

Diese Bereiche sind von vorneherein für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt worden und sollen daher komplett erhalten bleiben.

 

 

5. Schiffsanlegesteg

 

Der Anlegesteg an der Friedensbrücke soll erhalten bleiben, und zwar zunächst auf die Dauer von drei Jahren ab Inbetriebnahme d.h. bis 25.04.2015. Dies entspricht auch dem Zeitraum für den die aktuelle Genehmigung zum Befahren des linken Regnitzarmes mit dem Personenfahrgastschiff „Franken“ erteilt wurde.

Danach ist über die weitere Vorgehensweise neu zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

6. Sonderausstellung „ERBA – verwobene Geschichte“

 

Nach Auskunft der Universitätsleitung und der „Ausstellungsmacher“ Prof. Dr. Alzheimer und Prof. Dr. Dornheim kann ein Teil der Exponate und Leihgaben von Privatleuten in dem neuen Universitätsgebäude auf der ERBA-Insel gezeigt werden. Als Örtlichkeiten der Ausstellung möchte die Universitätsleitung den Flurbereich zwischen Cafeteria und Hörsaal sowie die Schleuse zwischen den beiden Hörsälen zur Verfügung stellen.

Eine mögliche „Umkonzeptionierung“ durch die Professoren Alzheimer und Dornheim ist bereits erfolgt. Die neuen Pläne werden derzeit vom Flächenmanagement der Universität mit Frau Reinfelder als Architektin und dem Brandschutzgutachter des Uni-Gebäudes unter besonderer Berücksichtigung der Rettungswege abgestimmt.

Frau Prof. Dr. Alzheimer vom Lehrstuhl für Europäische Ethnologie wird mit ihren Studierenden die Ausstellung betreuen. Die Exponate könnten während der Öffnungszeiten des Gebäudes besichtigt werden, evtl. wären bei Bedarf  sogar Führungen für Schulklassen möglich.

 

In Absprache mit der Universität werden die nicht benötigten Leihgaben der Sonderausstellung an die Eigentümer zurückgegeben. Der Bereich B 5 der Ausstellung (Thema: Milieu), Eigentum des Bürgervereins Gaustadt, soll nach Aussagen von Frau Reinfelder künftig in Räumen des Bürgervereins gezeigt werden.

 

Die Universität Bamberg wird die Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter finanzieren. Weitere Maßnahmen, die mit grob 15.000€ geschätzt wurden (evtl. notwendige Deckenverstärkungen, Brandschutzanstriche, Duplizierungen), sollen nach Auskunft der Universität – soweit möglich - über zusätzliche Fördermittel abgedeckt werden (Oberfrankenstiftung).

 

 

7. Neu- und Wiederanlage von Kleingärten im Gebiet Weidenufer

 

Bei der Gartenanlage am Weidenufer wird allen interessierten vormaligen Kleingartenbetreibern das Angebot gemacht, dort wieder eine Parzelle zu erhalten. Die restlichen Flächen in Richtung Regnitz werden in eine differenziert bepflanzte, öffentliche Grünanlage umgewandelt, die als Bestandteil des ERBA-Parkes den südlichen Eingangsbereich gestalterisch aufwertet.

 

Seitens des Immobilienmanagements ist vorgesehen, diese Grabelandflächen (Keine Kleingärten !) nach Abschluss der Rekultivierung,  Anlegen der Wege und Errichtung der Zäune und Türchen im Rahmen der laufenden Vergabeverfahren an Interessierte zu verpachten.

 

 

8. Kleingartenanlage Schwarze Bücke e.V.

 

Der ERBA-Park ist eine öffentliche Grünanlage deren Zugänglichkeit gewährleistet sein muss. Der einzige nordwestliche Zugang des Parks verläuft über die Schwarze Brücke. Dies bedeutet, dass nach der Parköffnung im Mai 2013 über die Schwarze Brücke eine öffentliche und dauerhaft offen zu haltende Wegebeziehung entsteht. Auch die Hauptwege innerhalb der Kleingartenanlage sind öffentlich zugänglich, so dass für die Parkbesucher über die ERBA-Spitze und entlang des Kanals ein Rundweg entsteht.

 

Mit aktuellem Schreiben vom 12.02.2013 (vgl. Anlage 2)  hat der Kleingartenverein „An der Schwarzen Brücke e.V.“ beantragt,  in diesem Zusammenhang ein striktes Radfahrverbot sowie eine Leinenpflicht für Hunde einzuführen. Diese Anträge werden durch die zuständigen Teile der  Verwaltung gesondert geprüft.

 

Hinsichtlich des Vereinsheimes wurde durch die LGS GmbH am 13.11.2012 ein Unterpachtvertrag mit dem KGV geschlossen um dem  Wunsch des KGV entgegenzukommen, dieses Gebäude bereits ab November 2012 als solches nutzen zu können und gleichzeitig mögliche Nachteile für die Stadt Bamberg zu vermeiden. Durch diese mit dem Ref. 2 und dem Amt 23 abgestimmte Vertragsgestaltung konnte sichergestellt werden, dass der Verein das Gebäude seither und bis zur offiziellen Rückgabe der LGS-Flächen an die Stadt Bamberg  nutzen kann. Auf Grund der Witterung und des bisherigen Rückbaufortschritts ist mit dieser Rückgabe voraussichtlich im Mai 2013  zu rechnen.

 

Die Zeit bis dahin wird von der Verwaltung gegenwärtig genutzt, um mit dem Verein zum einen die Rahmenbedingungen für die endgültige Übernahme des künftigen Vereinsheims auszuhandeln. Zum anderen wurde bereits im Rahmen der Errichtung des künftigen Vereinsheimes des KGV im Jahr 2010 durch das Immobilienmanagement eine Nutzungsmöglichkeit der dortigen Toilettenanlage durch die Öffentlichkeit  – gemäß der damaligen Intention für die Sommermonate -  vertraglich vereinbart.  Auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklungen hat das Immobilienmanagement Gespräche mit dem Vereinsvorstand angestoßen,  um eine ganzjährige Öffnung zu erreichen. 

 

 

9. Schleusenwärterhaus

 

Das Schleusenwärterhaus wurde entsprechend der Entscheidung des Finanzsenats vom 27.07.2010 an die IFG mbH Bamberg verkauft. Diese veräußerte das Haus und die Außenfläche weiter an Herrn Georg Schütz, Tütschengereuth. Die Zustimmung zu diesem Verkauf erfolgte durch die Stadt, da der Vertrag von vorneherein eine Rechtsnachfolgerklausel enthielt.

 

Herr Schütz setzte das Haus unverzüglich und in Absprache mit der Stadt entsprechend der durch die LGS Bamberg 2012 GmbH festgelegten und mit der Denkmalpflege abgestimmten Rahmenbedingungen in Stand und vermietete das Haus während der Zeit  der Landesgartenschau im Jahre 2012 an die LGS. Diese nutzte das Gebäude als „SAMS-Haus“ in Kombination mit dem benachbarten Spielplatz für Kinderangebote.

 

Der Mietvertrag mit der LGS GmbH endete am 31.10.2012. Danach steht das Haus der im Kaufvertrag festgelegten, mit einer entsprechend lautenden Dienstbarkeit gesicherten Nutzung zur Verfügung. Das heißt. es wird nach den entsprechenden Sanierungsarbeiten ein Tagescafe mit Freischankfläche entstehen. Das Obergeschoss des Gebäudes soll hierbei als Pächterwohnung genutzt werden.

 

Nach Rücksprache mit dem neuen Eigentümer sucht dieser aktuell einen Pächter, der das Scheleusenwärterhäuschen vertragsgemäß betreiben soll.

Die vorgesehene Dienstbarkeit hat folgenden Inhalt: Das EG des Anwesens darf in keiner anderen Weise genutzt werden als zum Betrieb einer Gastronomie mit Freischankfläche. Ergänzend wurde schuldrechtlich vereinbart, dass die Wohnung im OG als Pächterwohnung genutzt werden soll. Die Dienstbarkeit  (Tages-cafe) ist durch Vertragsstrafe bewehrt.

 

 

10. Pavillon Stadt- und Landkreis

 

Der hinter dem Haupteingang der Landesgartenschau gelegene Pavillon des Stadt- und Landkreises wurde von der LGS GmbH in Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg für 10.000.- € an einen Interessenten verkauft.

 

 

11. Süßholzflächen

 

Bei den mit Süßholz bepflanzten Flächen wurde die LGS GmbH sowie die Stadtverwaltung von der Süßholzgesellschaft gebeten, die Pflanzen nicht zu entfernen, da diese erst nach entsprechendem Wurzelwachstum im Herbst 2013 als Süßholz gerodet und weiterverwertet werden sollen.

Nach stadtinterner Rücksprache hat das Gartenamt im Rahmen eines Gestattungsvertrages diesem Wunsch zugestimmt, da sich die Süßholzgesellschaft vertraglich bereiterklärt, die bis dahin notwendigen Pflege- und Rodungsarbeiten eigenständig zu übernehmen und die Fläche im Herbst in einem gerichteten und vom Gartenamt abgenommenen Zustand zurückgegeben wird.

 

 

12. Zelt der Religionen

 

Das Zelt der Religionen wird auf dem LGS-Gelände abgebaut. Es soll aber auf Wunsch vieler, denen der interreligiöse Dialog am Herzen liegt, in Bamberg wieder aufgebaut und weiterbetrieben werden.

 

In Zusammenarbeit mit den beteiligten Glaubensgemeinschaften konnte als neuer Standort der Markusplatz gefunden werden, der - idealtypisch in unmittelbarer Nähe zu der evangelischen Hochschulgemeinde gelegen - dafür sorgt, dass die Nutzung des Zeltes problemlos weitergeführt werden kann.

Nach einer weiteren Abstimmung mit den Sandkirchweihverantwortlichen wurde der genaue Standort in der Grünanlage (= Rasenfläche zwischen dem Denkmal und der Trafostation) so gelegt, dass auch die Flächenwünsche der Schausteller, die während der Sandkrichweih 2013 erstmals mit den Kinderkarussells den Markusplatz nutzen, berücksichtigt werden konnten.

 

Mittlerweile hat sich unter dem Begriff „GottesGarten der Religionen“ ein Förderverein gegründet, der sich um den Erhalt und die Pflege des Zeltes kümmert und ein interreligiöses Nutzungskonzept ausarbeitet und durchführt.

Mit dem Förderverein soll nun ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden, der die Nutzung der Grünflächenteilfläche auf dem Markusplatz regelt.

 

 

13. Sonstige Baumaßnahmen

 

Bei der Umgestaltung vom LGS-Gelände zum ERBA-Park sind weitere Abbau-, Umbau- und Neubaumaßnahmen notwendig.

 

Zu nennen sind hierbei insbesondere der Ausbau der Fundamentplatte des Zeltes der Religionen sowie die Umwandlung der umgebenden wassergebundenen Wegedecke in eine Rasenfläche und das Entnehmen von Heckenpflanzen, um eine Grundtransparenz in diesem Bereich zu erreichen.

 

Weiterhin werden alle nicht mehr benötigten Fundamente, Aufbauten und Kleingebäude sowie deren Versorgungsanschlüsse und Nebenwegserschließungen zurückgebaut.

Die neue, großzügige Flächenaufteilung ist teilweise auch mit dem Umpflanzen von Gehölzen und Stauden sowie mit der Verschiebung von Vegetationsflächen verbunden.

 

Der ERBA-Park wird mit der Neuplazierung von ca. 20 der bestehenden Betonsitzelemente sowie der Aufstellung von ca. 36 Müllbehältern eine nutzungsgerechte Grundausstattung erhalten.

Darüber hinaus werden zur Komplettierung der Möblierung ca. fünf Bank-Sitz-Gruppen im Bereich der Spielplätze aufgestellt.

 

Zum Schutz gegen Befahren der gesamten Parkanlage werden an den relevanten Stellen Poller sowie Durchfahrtssperren eingebaut.

 

Auch Teile der wassergebundenen Wegeflächen sowie einige Wegeanschlüsse werden umgebaut. Nach Abschluss aller Baumaßnahmen werden alle in Mitleidenschaft gezogenen wassergebundenen Wegeflächen gerichtet und in einen abnahmefähigen Zustand gebracht.

 

Die Umbaumaßnahmen schließen mit dem Einbau der Asphalt-Einstreudecken am Dreiecksplatz und am Weidenufer ab, da diese aus bauphysikalischen Gründen (Trockenheit, Mindesttemperatur) erst Mitte Mai durchgeführt werden können.

 

Alle Umbaumaßnahmen sind Bestandteil des Rück- und Umbaukonzeptes der LGS GmbH und werden kostenmäßig von dieser getragen.

 

Mit dem Abschluss der Umbaumaßnahmen steht der Bevölkerung ab Mai 2013 eine großzügige und weitläufige Parklandschaft zur Verfügung, die mit ihrer differenzierten Gestaltung und reichhaltigen Ausstattung ihresgleichen sucht (vgl. Übersichtsplan, Anlage 1).

Darüber hinaus wird die gesamte Inselstadt Bambergs mit einer nahezu durchgängigen Wegeverbindung entlang der Regnitz und des Kanals von der Buger-Spitze bis zur ERBA-Spitze in einer einzigartigen Weise gewässerbegleitend erschlossen.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die weiteren Landesgartenschauthemen „Michaelsberg/Weinberg“, „Urbaner Gartenbau“ und „ÖPNV“ in der nächsten Vollsitzung im April gesondert behandelt werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.               Der Vorgehensweise bzw. den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

 

3.              Der Antrag von Stadtratsmitglied Peter Röckelein vom 31.01.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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