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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0063-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.     Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werkssenats vom 07.11.2012 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Änderung des Bebauungsplanes "Einschränkung städtebaulich bedenklicher Nutzungen - Bereich: Sandgebiet und seine Randbereiche" in der Fassung vom 07.11.2012 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 8.01.2013 bis 11.02.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

2.     Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Regierung von Oberfranken mit dem Fax vom 20.12.2012

2. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt mit dem Schreiben vom 03.01.2013

3. Immobilienmanagement der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 08.01.2013

4. Untere Denkmalpflege der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 09.01.2013

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.01.2013

6. Zentrum Welterbe mit Schreiben vom 23.01.2013

7. Freiwillige Feuerwehr Bamberg mit Schreiben vom 08.02.2013

8. Wirtschaftsförderung – Stadt Bamberg mit Schreiben vom 08.02.2013

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keinen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung geführt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.             Der Bau- und Werkssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.             Der Bau- und Werkssenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

die Änderung des Bebauungsplans „Einschränkung städtebaulich bedenklicher Nutzungen - Bereich: Sandgebiet und seine Randbereiche vom 07.11.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 07.11.2012.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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