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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0096-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

0.              Vorbemerkung

 

Im Rahmen der o.g. Maßnahme wurde letztmals im Finanzsenat am 27.07.2010 über die Finanzierung der Maßnahme berichtet.

In der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 4. November 2011 wurden durch die Firma Gerhard Kasper GmbH, Bad Colberg-Heldburg unter der örtlichen Bauleitung des IB Höhnen & Partner auf einer Baufläche von rund 4.300 Quadratmeter, ca. 2.300 Quadratmeter Granitpflaster, ca. 700 Quadratmeter Pflasterklinker und ca. 1.300 Quadratmeter Asphalt in den Fahrbahnen verbaut.

 

Nach rund fünf Monaten Bauzeit präsentierte sich der neue Wilhelmsplatz als „runde Sache“: großzügig, repräsentativ, geordnet. Die Anlage eines Kreisverkehrs erhöht die Leistungsfähigkeit am Knoten. Die Erfahrungen belegen eine zügigere Verkehrsabwicklung. Rückstaus an den Einmündungen halten sich infolge der Vorfahrtsregelungen in Grenzen. Nach Auskunft der Polizei ist der Wilhelmsplatz kein Unfallschwerpunkt mehr. Gleichzeitig wurden die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt.

 

Die bauliche Abwicklung und Kosten lagen – auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen – im Plan. Besonders hervorzuheben ist, dass es aufgrund einer detaillierten Planung der Bauphasen im Vorfeld während der insgesamt sieben Bauphasen immer gelungen ist, die Zufahrt zur Innenstadt zu gewährleisten. Bereits ab dem 13. September 2011 war der Kreisverkehr befahrbar und alle Verkehrsbeziehungen wieder möglich. Mit der offiziellen Verkehrsfreigabe am 7. November 2011 fand eine lange Planungsgeschichte einen guten Abschluss.

 

 

 

 

 

 

1.      Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zum großen Teil aus dem städtischen Haushalt finanziert. Weitere Mittel stammen aus verschiedenen staatlichen Zuschüssen wie etwa Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Weiterhin fördert der Freistaat Bayern die Infrastrukturmaßnahme über das Städtebauförderungsprogramm (StBauF). Außerdem werden aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben Straßenausbaubeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS) herangezogen.

 

 

Kosten

 

Summe

Haushaltsansätze

 

 

lt. Kostenfeststellung
(Stand: 06.03.2013)

2007

  40.000 Euro

 

Straßenbauarbeiten

871.271 Euro

2008

215.000 Euro

 

Beleuchtung

110.523 Euro

2009

282.490 Euro

 

Überwinterung 2010

  19.797 Euro

2010

-

 

Nebenkosten

180.382 Euro

2011

967.000 Euro

 

Bepflanzung

    9.332 Euro

ca. 73.000 Euro

2012

  33.480 Euro

 

Wegebau um Grünfläche

  23.091 Euro

 

 

 

Unterflurcontaineranlage

  40.597 Euro

 

 

 

Rundung

 

Bruttosumme

1.537.970 Euro

 

 

1.255.294 Euro

 

Finanzierung

 

Bereitstellung im Haushalt

Bau- und Werksenat

(Stand: 10.04.2013)

EBB-Entwässerung

        107.000 Euro

   144.000 Euro

StABS-Anliegeranteile

        407.200 Euro

   261.000 Euro

GVFG-externe Förderanteile
(Kreisverkehr – Festbetrags-förderung bis zu max. 265.000 Euro)

        150.000 Euro

   265.000 Euro

StBauF-externe Förderanteile (Beleuchtung)

          85.732 Euro

    51.000 Euro

Stadt Bamberg (Eigenanteil)

        788.038 Euro

   534.294 Euro

Summe

     1.537.970 Euro

1.255.294 Euro

 

Hinsichtlich der Höhe der Anliegerbeiträge wurde eine Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Auftrag gegeben. Zum Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 04. Dezember 2012 berichtet.

 

Die Finanzierungsanteile der Stadtentwässerung wurden aus dem Wirtschaftsplan des EBB entnommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von --- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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