Berichtsvorlage - VO/2013/0096-65
Grunddaten
- Betreff:
-
Wilhelmsplatz in Bamberg, Kosten und Finanzierung - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bamberg Service
- Beteiligt:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle; 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Kenntnisnahme
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10.04.2013
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I. Sitzungsvortrag:
0. Vorbemerkung
Im Rahmen der o.g. Maßnahme wurde letztmals im Finanzsenat am 27.07.2010 über die Finanzierung der Maßnahme berichtet.
In der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 4. November 2011 wurden durch die Firma Gerhard Kasper GmbH, Bad Colberg-Heldburg unter der örtlichen Bauleitung des IB Höhnen & Partner auf einer Baufläche von rund 4.300 Quadratmeter, ca. 2.300 Quadratmeter Granitpflaster, ca. 700 Quadratmeter Pflasterklinker und ca. 1.300 Quadratmeter Asphalt in den Fahrbahnen verbaut.
Nach rund fünf Monaten Bauzeit präsentierte sich der neue Wilhelmsplatz als runde Sache: großzügig, repräsentativ, geordnet. Die Anlage eines Kreisverkehrs erhöht die Leistungsfähigkeit am Knoten. Die Erfahrungen belegen eine zügigere Verkehrsabwicklung. Rückstaus an den Einmündungen halten sich infolge der Vorfahrtsregelungen in Grenzen. Nach Auskunft der Polizei ist der Wilhelmsplatz kein Unfallschwerpunkt mehr. Gleichzeitig wurden die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt.
Die bauliche Abwicklung und Kosten lagen auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen im Plan. Besonders hervorzuheben ist, dass es aufgrund einer detaillierten Planung der Bauphasen im Vorfeld während der insgesamt sieben Bauphasen immer gelungen ist, die Zufahrt zur Innenstadt zu gewährleisten. Bereits ab dem 13. September 2011 war der Kreisverkehr befahrbar und alle Verkehrsbeziehungen wieder möglich. Mit der offiziellen Verkehrsfreigabe am 7. November 2011 fand eine lange Planungsgeschichte einen guten Abschluss.
1. Kosten und Finanzierung
Die Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zum großen Teil aus dem städtischen Haushalt finanziert. Weitere Mittel stammen aus verschiedenen staatlichen Zuschüssen wie etwa Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Weiterhin fördert der Freistaat Bayern die Infrastrukturmaßnahme über das Städtebauförderungsprogramm (StBauF). Außerdem werden aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben Straßenausbaubeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS) herangezogen.
Kosten
| Summe Haushaltsansätze |
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| lt. Kostenfeststellung | |
2007 | 40.000 Euro |
| Straßenbauarbeiten | 871.271 Euro | |
2008 | 215.000 Euro |
| Beleuchtung | 110.523 Euro | |
2009 | 282.490 Euro |
| Überwinterung 2010 | 19.797 Euro | |
2010 | - |
| Nebenkosten | 180.382 Euro | |
2011 | 967.000 Euro |
| Bepflanzung | 9.332 Euro | ca. 73.000 Euro |
2012 | 33.480 Euro |
| Wegebau um Grünfläche | 23.091 Euro | |
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| Unterflurcontaineranlage | 40.597 Euro | |
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| Rundung |
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Bruttosumme | 1.537.970 Euro |
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| 1.255.294 Euro |
Finanzierung
| Bereitstellung im Haushalt | Bau- und Werksenat (Stand: 10.04.2013) |
EBB-Entwässerung | 107.000 Euro | 144.000 Euro |
StABS-Anliegeranteile | 407.200 Euro | 261.000 Euro |
GVFG-externe Förderanteile | 150.000 Euro | 265.000 Euro |
StBauF-externe Förderanteile (Beleuchtung) | 85.732 Euro | 51.000 Euro |
Stadt Bamberg (Eigenanteil) | 788.038 Euro | 534.294 Euro |
Summe | 1.537.970 Euro | 1.255.294 Euro |
Hinsichtlich der Höhe der Anliegerbeiträge wurde eine Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Auftrag gegeben. Zum Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 04. Dezember 2012 berichtet.
Die Finanzierungsanteile der Stadtentwässerung wurden aus dem Wirtschaftsplan des EBB entnommen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von --- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: