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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0116-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Abschluss der Landesgartenschau wurde auch das Zelt der Religionen auf der Erba Insel zurückgebaut. Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen, die mit dem Projekt einhergingen, haben die beteiligten Religionsgemeinschaften das Ziel das Zelt der Religionen dauerhaft in Bamberg an einem neuen Standort zu erhalten.

 

Die Stadt Bamberg wurde gebeten diesen Prozess unterstützend zu begleiten.

Neben der Suche eines neuen Standorts musste gleichzeitig ein Förderverein gegründet werden, der sich um den Erhalt und die Pflege des Zeltes kümmert. Von Seiten der Stadt Bamberg ist das Bürgermeisteramt beauftragt hier als Koordinator in der Stadtverwaltung zu wirken. Durch diese Vermittlung ist inzwischen in Zusammenarbeit mit dem Gartenamt eine öffentliche Fläche am Markusplatz als neuer Standort gefunden worden.

Mit einem vom Gartenamt erarbeiteten Überlassungsvertrag wird dem Förderverein das Gelände zur Verfügung gestellt. Daneben hat im Bauordnungsamt/Bauberatung ein Vorgespräch stattgefunden, um den Förderverein bei der notwendigen Bauantragsstellung entsprechend zu beraten. Sobald der Bauantrag vorliegt, wird die Angelegenheit im nächsten Bau- und Werksenat behandelt.

 

Die vier Religionsgemeinschaften sind bereits im Dezember an die Stadt Bamberg herangetreten und haben um Teilnahme an der Gründungsveranstaltung für den Förderverein geben. Die erste Zusammenkunft fand in den Räumen der evangelischen Studierendengemeinde am Markusplatz am 28.01.2013 statt. Dabei hat das Bürgermeisteramt, Frau Riegelbauer, die Stadt Bamberg vertreten.

Bei dieser Zusammenkunft am 28.01.2013 hat sich der Förderverein gegründet. Die Stadt Bamberg wurde gebeten dem Förderverein beizutreten um auch künftig das Projekt begleiten und unterstützen zu können. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 48,00 € für Institutionen. Aufgrund der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB) beschließt über die Mitgliedschaft in Vereinen nur der Stadtrat bzw. der Finanzsenat (Nr. 2.4.3. Abs. 4 AFB).

 

 


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.                               Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.               Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die Aufnahme der Stadt Bamberg als

                                          Mitglied im Förderverein Zelt der Religionen e.V. zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 48,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist: Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Bürgermeisteramtes.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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