Beschlussvorlage - VO/2013/0160-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetierung; Zusätzliche Mittelbereitstellung in 2013 für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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16.04.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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17.04.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2012 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2013 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:
Grundsätzliches
Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet nunmehr Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Diese Richtlinie ist am 01.07.2011 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorläufige Dienstanweisung über die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung vom 21.03.1997.
Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege (Managementleistungen) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dies geschieht dabei in der Weise, dass der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz mindestens noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhält. Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in eine Sonderrücklage erfolgen soll. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.
Dienststellen
Im Haushaltsjahr 2012 haben die Staatlichen Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg, das Historische Museum, das E.T.A. Hoffmann Theater und die Städtische Volkshochschule ihr Budget überschritten. Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2013 wie folgt zu kürzen:
Dienststelle | Überschreitung | negativer Vortragzu 100% |
Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg | 1.185 | -1.185 |
Historisches Museum | 48.121 | -48.121 |
E.T.A. Hoffmann Theater | 36.808 | -36.808 |
Städtische Volkshochschule | 15.723 | -15.723 |
Insgesamt: 101.837 - 101.837
Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft. Als Anerkennung für die Managementleistung der Budgetverantwortlichen, die die positiven Budgetergebnisse ermöglicht haben, sind in diesen Fällen über die Regelung in den AFB hinaus jeweils 100% der eingesparten Beträge in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.
Im Einzelnen:
Dienststelle | Unterschreitung | Übertragzu 100% |
Städtische Musikschule | 4.919 | 4.919 |
Gartenamt | 43.108 | 43.108 |
Tourismus & Kongress Service | 79.730 | 79.730 |
BCE Bamberg Congress & Event GmbH | 122.210 | 122.210 |
Insgesamt: 249.967 249.967
Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.
Städtische Schulen
Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen ebenfalls Einsparungen auf.
Auch hier sollen grundsätzlich 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2013 übertragen werden.
Im Einzelnen:
Dienststelle | Unterschreitung | Übertrag |
Weiterführende Schulen | 21.137 | 21.137 |
Grund- und Hauptschulen | 3.079 | 3.079 |
Insgesamt: 24.216 24.216
Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
a) Im Haushaltsjahr 2013 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 172.344 gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve für Budgetübertrag.
b) Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | Keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 172.344 |
| 3. | Kosten in Höhe von .für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren:
Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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