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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0453-38-1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 27.11.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, die Durchführung einer Probephase für den Einsatz eines Pfandflaschensammelsystems vorzubereiten. Vor der Umsetzung wird dem Umweltsenat - wie im damaligen Beschluss gefordert – hiermit nochmals berichtet.

 

Die Bedenken und Probleme, die mit der Einführung eines solchen Sammelsystems verbunden sind, wurden vom Umweltamt bereits in der Sitzung am 27.11.2012 ausführlich dargelegt. Der damalige Sitzungsvortrag wurde in der Anlage nochmals beigefügt.

 

In Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen (Entsorgungs- und Baubetrieb, Denkmalpflege, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Stadtwerke) wurden potentielle Standorte für die geplante Testphase ermittelt. Diese wurden im Innenstadtbereich angesiedelt, da dieser aufgrund der dortigen Besucherströme (Touristen, Veranstaltungsbesucher, Gaststättenbesucher) für die Testphase am erfolgversprechendsten erscheint.

 

Im Einzelnen wurden folgende Standorte vorgeschlagen und mit den beteiligten Fachämtern auf ihre Eignung hin überprüft:

 

Ludwigstraße/Ecke Luitpoldstraße; Postvorplatz

Unter der Löwenbrücke

Hauptwachstraße/Kleberstraße

ZOB am Glascontainerstandort

Fleischstraße am Glascontainerstandort

Grüner Markt – Gabelmann

Untere Brücke

Obere Sandstraße vor Hausnummer 33

Schiffbauplatz

Mühlwörth

 

Grundsätzlich sind alle Standorte für den Einsatz des Pfandflaschensammelsystems geeignet.

Als Sammelbehälter stehen zwei Alternativen zur Auswahl - wobei jedoch die Anbringung von einfachen Getränkekästen, die aufgeschnitten und mit Kabelbindern befestigt werden, den Anforderungen an das Erscheinungsbild einer Weltkulturerbestadt nicht gerecht werden und daher auch von Seiten der Denkmalpflege ablehnend beurteilt werden.

 

Der im Rahmen eines Designwettbewerbes von Paul Ketz entwickelte Pfandring, der sich um öffentliche Abfalleimer herum spannt, stellt sicherlich eine optisch ansprechendere Lösung dar. Herr Ketz hat seine Idee beim Deutschen Patent- und Markenamt am 23.07.2012 eintragen und schützen lassen. Er startet zwischenzeitlich mit der Vermarktung seiner Idee.

 

Die Kosten für solch einen Pfandring würden sich bei geringer Stückzahl auf ca. 290,00 € je Ring zuzüglich 19% Mehrwertsteuer und Lieferkosten belaufen. Hinzu kämen die noch nicht bezifferbaren Aufwendungen des Entsorgungs- und Baubetriebs für die Anbringung und den laufenden Unterhalt.

 

Im laufenden Haushalt 2013 sind weder beim Umweltamt noch beim Entsorgungs- und Baubetrieb Haushaltsmittel für diese Testphase vorgesehen. Eine Beteiligung des EBB an den Kosten aus dem Wirtschaftsplan ist haushaltsrechtlich und gebührenrechtlich nicht möglich, da sich laut Auskunft des Finanzreferats die Verwendung der Mittel negativ auf die Gebührenkalkulation und damit auf die Bamberger Gebührenzahler auswirkt.

 

Die Testphase muss daher allein aus Mitteln des Umweltamtes bestritten werden. Die einzige Möglichkeit wird darin gesehen, aus der Haushaltsstelle 11450.70200 (Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen) einen Betrag von 1.000 Euro zur Verfügung zu stellen was letztendlich zwei Probestandorte bedeuten würde. Konkret werden vorgeschlagen:

 

ZOB – Mülleimer neben dem Glascontainerstandort

Grüner Markt – Mülleimer am Gabelmann

 

Die Haushaltsmittel stehen nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben erst mit Ablauf des 30.09.2013 zur Verfügung. Das  Umweltamt der Stadt Bamberg schlägt daher vor, die beiden Pfandflaschensammelsysteme ab 01.10.2013 anzubringen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der Umweltsenat beschließt die Durchführung einer einjährigen Testphase für die Anbringung von zwei Pfandflaschensammelbehältern ab 01.10.2013.

 

3.              Nach Abschluss der Testphase ist dem Umweltsenat erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr (Haushaltsstelle 11450.70200) gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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