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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0265-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Ansiedlung der Firma Brose und der herausragenden Bedeutung für den Standort Bamberg war auch über eine Verlagerung des bisherigen Plärrer-Standortes zu entscheiden. In der Vergangenheit wurden diesbezüglich durch das Ordnungsamt, gemeinsam mit den Marktbeschickern, diverse Standort-Alternativen geprüft und bewertet. In verschiedenen Gesprächen wurde seitens der Marktbeschicker immer wieder das US-Gelände mit dem früheren Standort des Deutsch-Amerikanischen Volksfestes als Wunsch-Standort benannt.

 

Die Verwaltung hat daher Kontakt mit dem US-Standort und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsangelegenheiten, in Nürnberg Kontakt aufgenommen und nach positiver Rückmeldung des US-Standortes einen entsprechenden Antrag auf Mitbenutzung bei der BImA gestellt.

 

Mit Schreiben vom 04.06.2013 wurde die Stadt Bamberg informiert, dass eine Vereinbarung zur Mitbenutzung des US-Motor Pools auf dem Gelände der Warner Barracks positiv geprüft wurde. Die Vereinbarung zwischen der BImA, der US-Army Europe sowie der Stadt Bamberg lag dem Schreiben bei (Anlage 1).

 

Gegenstand der Vereinbarung sind der Herbstplärrer 2013 sowie der Frühjahrsplärrer 2014. Angesichts des voraussichtlichen vollständigen Truppenabzugs, spätestens zum 30.09.2014, ist für die mögliche Durchführung eines Herbstplärrer 2014 keine Zustimmung der US-Army Europe mehr erforderlich. Diesbezügliche Verhandlungen sind dann direkt mit der BImA zu führen. Bei entsprechend positiver Bewertung des Standortes im Zuge der Durchführung des Herbstplärrers 2013 wird die Verwaltung entsprechend an die BImA herantreten. Die Mitbenutzungsvereinbarung betrifft die Fläche eines US-Motor Pools unmittelbar benachbart der Sporthalle und über die Zollnerstraße unmittelbar erschlossen. Für die Dauer des Herbstplärrers 2013 sowie des Frühjahrsplärrers 2014 (jeweils inklusive der erforderlichen Auf- und Abbauzeiten) werden die dort befindlichen Fahrzeuge durch die US-Army von der Fläche entfernt und anschließend wieder auf diese verbracht. Traktoren, Camper und Wohnwagen dürfen nicht auf der Fläche geparkt werden. Diese müssen daher für die Dauer der Veranstaltung auf einer anderen Fläche untergebracht werden. Besonders erfreulich ist, dass ein Nutzungsentgelt nicht erhoben wird.

 

Die Vereinbarung liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage bei.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist besonders darauf hinzuweisen, dass es sich um ein erhebliches Entgegenkommen des US-Standortes in Bamberg zur Unterstützung der Stadt Bamberg handelt. Ohne die - nicht selbstverständliche - Bereitschaft seitens der Standortverantwortlichen wäre eine solche Entwicklung undenkbar gewesen. Dabei ist auch zu bedenken, dass für die US-Army durch das anderweitige Verbringen der Fahrzeuge auf dem Motor Pool vor und nach den Plärrerveranstaltungen ein nicht unerheblicher Aufwand entsteht, der jedoch zugunsten der Plärrerveranstaltungen in Kauf genommen wird. Dies verdient besonderen Dank und Anerkennung, der sich auch auf die Verantwortlichen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstreckt, welche die Stadt Bamberg in ihren Bemühungen um einen attraktiven Weiterbetrieb der Plärrerveranstaltungen nach Kräften unterstützt. Damit verbindet sich gleichzeitig die Hoffnung - bei entsprechender Bewährung - auf die Möglichkeit einer Weiternutzung der Flächen auch nach Abzug der US-Truppen.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu einem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Konversionssenat stimmt der Vereinbarung zwischen der BImA, der Stadt Bamberg und der US Army Europe über eine Mitbenutzung des US-Motor Pools auf dem Gelände der Warner Barracks in Bamberg zur Durchführung der Veranstaltungen Bamberger Herbstplärrer vom 11.-27.10.2013 und Frühjahrsplärrer vom 16.05.-01.06.2014 zu und ermächtigt die Verwaltung zur Unterzeichnung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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