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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0342-29

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf den Sitzungsvortrag zum Tagesordnungspunkt VO/2013/0337-29 „Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg (Schlacht- und Viehhofsatzung)“ wird verwiesen.

 

Eine Haftung für aufgestalltes Vieh wird, außer in den gesetzlich nicht auszuschließenden Fällen, vom Viehhof nicht übernommen. Die Anlieferer bleiben für ihre Tiere weiter selbst verantwortlich.

 

Die Lebendverwiegung ist ein traditioneller Service, der nur noch an wenigen Schlachthöfen angeboten wird. Die Kosten für den Unterhalt der Viehwaagen sowie die Personalkosten für das Verwiegen selbst sind nicht unerheblich. Bislang wurde für das Verwiegen nur ein Minimalbetrag verrechnet. Mit einem deutlich höheren, wenngleich insgesamt noch immer kaum kostendeckenden Entgelt, soll insbesondere einer missbräuchlichen Nutzung durch die Viehhändler vorgebeugt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Stadtrat beschließt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Viehhof der

    Stadt Bamberg gemäß Anlage 1.

 

                            b) Der Stadtrat beschließt die Benutzungsentgeltliste für den Viehhof der

                                Stadt Bamberg gemäß Anlage 2.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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