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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0355-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund des Antrags der GAL-Fraktion vom 20.12.2012 (Anlage 1) wird festgehalten, dass der EBB mit den Planungen bzgl. der Maßnahme Radverkehrsführung Regensburger Ring bereits soweit ist, dass nach Mittelbereitstellung mit der Ausführungsplanung begonnen werden kann.

 

Da es sich bei der Frage, ob zur Finanzierung der angedachten Radwegeverbindung zwischen Memmelsdorfer Straße und Schweinfurter Straße Mittel aus der Stellplatzrücklage in Betracht kommen, um ein strittiges Thema handelt, wurde die Regierung von Oberfranken hierzu um Stellungnahme gebeten.

 

Gemäß der Stellungnahme der Regierung, die unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse des kon-kreten Einzelfalls erfolgte, dürfen die Rücklagemittel leider nicht für o. g. Zweck eingesetzt werden (vgl. Anlage 2). Daneben existiert eine allgemein gehaltene Aussage der Obersten Baubehörde, welche die   Finanzierung von Radwegen aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage zumindest nicht grundsätzlich ablehnt. Zur sicheren Ermittlung der Rechtslage für den konkreten Fall Regensburger Ring soll daher eine Abklärung des Sachverhalts über die Regierung bei der Obersten Baubehörde (Bayerisches Staatsministerium des Innern) erfolgen.

 

Zu gegebener Zeit berichten wir über das Ergebnis mit dem Ziel, spätestens für die Haushaltsberatungen 2014 Klarheit zu erhalten.

 

Die Antragstellung auf GVFG-Mittel befindet sich derzeit bereits in der Vorbereitung. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Fördermöglichkeiten (z. B. von Seiten des Bundesumweltministeriums) in Betracht kommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Der Antrag der GAL-Fraktion vom 20.12.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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