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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0408-61

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Beratungsfolge

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-              Bericht über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

-          Bericht über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

  1. Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 08.05.2013 wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 307 i in der Fassung vom 08.05.2013 nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 24.06. bis 26.07.2013 gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

  1. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

2.1  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

2.1.1              Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 03.07.2013

2.1.2              Stadtjugendamt – Familienbeirat Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 24.07.2013

2.1.3              Regierung von Oberfranken,
Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth              mit Schreiben vom 08.07.2013

2.1.4              Stadtwerke Bamberg,
Margaretendamm 28, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 01.07.2013

2.1.5              Fernwärme Bamberg GmbH – STWB,
Margaretendamm 28, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 21.06.2013

2.1.6              PLEdoc GmbH,
Postfach 12 02 55, 45312 Essen              mit Schreiben vom 24.06.2013

2.17              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
G23 – Bauleitplanung, Schloss Seehof,
96117 Memmelsdorf              mit Schreiben vom 08.07.2013

2.1.8              Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin              mit Schreiben vom 08.07.2013

2.1.9              E.ON Netz GmbH,
Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 15.07.2013

2.1.10              Deutsche Telekom Technik GmbH,
Niederlassung Süd – Herr K.-H. Pülz,
Memmelsdorfer Straße 209a, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 23.07.2013

2.1.11              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz,
Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 24.07.2013

2.1.12              Freiwillige Feuerwehr Bamberg,
Margaretendamm 40, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 19.07.2013

2.1.13              Entsorgungs- und Baubetrieb,
Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 26.07.2013

2.2              Öffentlichkeit

2.2.1              Bürger A              mit Schreiben vom 21.07.2013

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben nur zu redaktionellen Ergänzungen der Planung geführt: Lediglich wurden (auf Anregung des Umweltamtes – Naturschutz) im Plan unter C. Hinweise zum Baumschutz die Handhabung von Baumfällanträgen redaktionell ergänzt. In der Begründung wurden redaktionell im Punkt 8. Eingriffs- Ausgleichsregelung unter Fazit ein verbindliches Entwicklungsziel und ein Pflegezeitraum ergänzt.

Die Änderungen und Ergänzungen in Plan und Begründung sind nur von geringfügiger und redaktioneller Art, sodass auf eine erneute Auslegung verzichtet werden kann und die Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt wird.

  1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 307 i vom 18.09.2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bereicht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

c)      Der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 307 i vom 18.09.2013, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.09.2013.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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