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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0433-38

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 03. Juni 2013 (Anlage 1) stellte die GAL-Stadtratsfraktion die Anfrage auf Sachbehandlung zu Arzneimittelrückständen im Bamberger Trinkwasser. Es wurde im Wesentlichen um die Klärung folgender Fragen gebeten:

 

    1. Wie viel und welche Medikamentenrückstände befinden sich im Bamberger Trinkwasser?
    2. Wie sind deren gesundheitliche Auswirkungen?
    3. Was kann gegen diese unternommen werden?

 

Anlass für diese Anfrage war die Presseinformation Nr. 07/2012 des Umweltbundesamtes „Schmerzmittel belasten deutsche Gewässer“. Grundlage war eine aktuelle Literaturstudie des Umweltbundesamtes zu im Umlauf befindlichen Arzneimitteln und deren umweltschädigendem Potenzial.

 

Das Amt 38 hat zur weiteren Bearbeitung Stellungnahmen der Stadtwerke Bamberg / Trinkwasserversorgung und dem Gesundheitsamt eingeholt. Die Stellungnahmen sind dem Sitzungsvortrag als Anlagen 2 und 3 beigegeben.

 

Durch das Gesundheitsamt (mit LGL/Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) und den Stadtwerken wurden in den Jahren 2008/2010 Untersuchungen veranlasst und durchgeführt. Die Stadtwerke weisen allerdings daraufhin, dass keine regelmäßigen Kontrollen des Trinkwassers auf Rückstände von Arzneien erfolgen.

Auch in der Trinkwasserverordnung ist dies zurzeit noch nicht vorgeschrieben.

Untersucht wurden jeweils eine Vielzahl an Parametern u.a. Analgetika, Zytostatika, Betablocker, Suchtmittelmetabolite etc.

Hierbei wurden u.a. Carbamazepin (ein Antiepileptikum) neben Röntgenkontrastmittel, Süßstoffen, Benzotriazol (Verwendung u.a. als industrielles Kühlschmiermittel, Silberschutz in Geschirrreinigern u.a.) EDTA (EthylenDiaminTetraEssigsäure, starker Komplexbildner) analytisch ermittelt.

 

In Abstimmung mit den Trinkwasserexperten des LGL kommt das Gesundheitsamt Bamberg zu der abschließenden Feststellung, dass zurzeit keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und ein „Genuss“ des Trinkwassers bei den festgestellten Größenordnungen gesundheitlich vollkommen unbedenklich ist.

Das Vorkommen von Arzneimittelwirkstoffen ist ein ungewollter und zum Teil auch unvermeidbarer Nebeneffekt ihrer Herstellung und ihres Gebrauches. Die eingesetzten Medikamente sind, damit der gewünschte Effekt im Körper erreicht wird, entsprechend stabil ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass ein Teil der Wirkstoffe zwangsläufig nicht im Körper abgebaut wird und somit über den Stoffwechselprozess wieder ausgeschieden wird.

 

Der Eintragsweg von Arzneimitteln in Gewässer erfolgt im wesentlichem über die Haushalte und Krankenhäuser in Form von Ausscheidungen in das kommunale Abwasser.

Kläranlagen sind im derzeitigen Ausbauzustand noch nicht ausreichend in der Lage diese Stoffe abzubauen. Der weitere Weg führt dann über die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Vorflut und Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerböden in die Oberflächengewässer und damit zwangsläufig durch eine zeitverzögerte Abgabe im Wege der Versickerung zu einer langsamen Anreicherung der Wirkstoffe im Rahmen der Grundwasserneubildung.

In Deutschland stellen die häuslichen Abwässer, neben Krankenhäuser und Aufbringen von Gülle aus der Massentierhaltung, die Hauptquelle für die Verunreinigungen mit Arzneimittelwirkstoffen dar.

 

Verschiedene Studien weisen nach, dass der Eintrag von Arzneimittelwirkstoffen negative Auswirkungen auf die aquatische Flora hat.

 

Speziell können hormonell wirksame Substanzen bei Fischen und anderen Wassertieren zu Missbildungen an den Fortpflanzungsorganen und sinkender Fruchtbarkeit führen.

 

Zweifelsfrei spielt daneben auch die unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten eine große Rolle.

Durch die gesetzlich verpflichtende Einführung eines bundesweit einheitlichen Sammelsystems für Altmedikamente könnte das Problem durchaus minimiert werden.

 

Das Vermeiden einer unsachgemäßen Entsorgung von Altmedikamenten durch den Verbraucher stellt einen ersten Schritt zur Minimierung dar. Wege über eine verbesserte Abwasser- oder Trinkwasseraufbereitung sind dagegen mit hohen Kosten und einem hohen technischen Aufwand verbunden, wobei die untersuchten Verfahren noch nicht abschließend auf ihre Wirksamkeit beurteilt sind.

Die Entsorgung von Altmedikamenten  war bis Mitte 2009 über ein bundesweites Sammelsystem sichergestellt. Der Verbraucher konnte Sie kostenlos bei den Apotheken abgeben und entsorgen. Rücknahme und Entsorgung war auch für die Apotheken mit keinen Kosten verbunden. Seit in Krafttreten der fünften Novelle zur Verpackungsverordnung gibt es dieses bundeseinheitliche System zur Rücknahme von Altmedikamenten nicht mehr.

 

Die EU fordert bereits mit ihrer Richtlinie 2004/27/EG (Artikel 127B) die Einführung von geeigneten Sammelsystemen für abgelaufene und ungenutzte Medikamente.

Leider wurde dies bis jetzt von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt.

Somit sollten bis zur Umsetzung eines bundeseinheitlichen Weges die Städte und Regionen zum Schutz ihrer Trinkwasserversorgung im Vorgriff auf ein bundeseinheitliches Sammelsystem, kompatible Alternativen aufzeigen. Die Stadt Bamberg ist hier in einer guten Situation, da die bereits über den Hausmüll entsorgten Altmedikamente zwangsläufig einer umweltverträglichen, nicht gewässerbelastenden thermischen Entsorgung im MHKW zugeführt werden.

 

Trotzdem sollte der Gedanke einer Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Apotheken zur Rücknahme weiter verfolgt und entsprechend medial dargestellt werden, um auch den Bevölkerungsteil, die ihre Altmedikamente aus Sicherheitsgründen über den Abwasserweg entsorgen, zu erreichen.

Dies wäre ein Schritt, der sich relativ schnell realisieren ließe, neben den notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen, um den ubiquitär, anthropogen verursachten, steigenden Anteil an arzneimittelbedingten Wirkstoffen in der Umwelt einzudämmen.

 

Das Umweltamt wird daher Kontakt mit dem Apothekerverband Bamberg aufnehmen und eine Aktion kostenloser Rücknahme von Altmedikamenten anregen.

Außerdem wird das Umweltamt die Öffentlichkeitsarbeit der Abfallwirtschaft schwerpunktmäßig auf das Thema Altmedikamentenentsorgung in der Stadt Bamberg lenken.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 03. Juni 2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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