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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0464-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Strenetics GmbH

Entwurfsverfasser:                            Architekt Stefan Seemüller

 

Kurzbeschreibung:             

Das alte Kesselhaus der ehemaligen  Baumwollspinnerei ERBA soll zu 36 Studentenappartements um- und ausgebaut werden. Die bestehenden Außenwände bleiben erhalten, die vorhandene Wellblechfassade wird demontiert und die Außenwände sollen wieder als Ziegelfassade erscheinen.

Die Trauf- und Firsthöhen bleiben unverändert. Im Giebelbereich werden am 1. – 4. OG zwei Balkonanlagen mit jeweils 4 Balkonen angebaut. Im 3. Obergeschoss wird ein  kleiner Anbau zur Vergrößerung von Appartements auf dem vorhandenen Flachdach errichtet. Die Geschosshöhen bewegen sich von 2,62 m  (EG bis 3. OG.) und  3,67 m im 4. Obergeschoss.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 16,17 m              Länge: 29,80 m              17,00 m

             

                         bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               27.05.2013

                                    vollständig:              05.09.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): gemäß § 11 BauNVO - Sondergebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse, zul. 4 Vollgeschosse, gepl. 5 Vollgeschosse

-          Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 34 m²

-          Überschreitung der Baugrenze durch die Balkone an der Stirnseite

-          Kfz.-Stellplätze ebenerdig bzw. unterirdisch geplant

 

 

              Begründung:

 

Insgesamt kann dem Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden:

-              Das Gebäude wird jetzt in seiner historischen Kubatur erhalten, demnach bleiben auch die vorhandenen Trauf- und Firsthöhen des Gebäudes unverändert.

-              Lediglich die geplanten Kfz-Stellplätze können auf der Freifläche nicht zugelassen werden und sind in der ERBA-Tiefgarage nachzuweisen bzw. rechtlich zu sichern.

 

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein: Fl.-Nr. 519/5 (wird zur Zeit eingeholt)

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 12              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              12

              Nachweis auf Nachbargrundstück: In der Tiefgarage der Stadtbau GmbH

             

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege:

 

Die vorliegende, überarbeitete Planung vom 28.08.2013 wurde im Rahmen des Behördensprechtags am 24.09.2013 erneut behandelt. Danach wird vorab von der Fachbehörde festgestellt, dass auch nach Entfallen der wesensfremden Balkonanlagen an der Fassade zum Regnitzufer durch die der neuen Geschossigkeit geschuldete Änderung der bauzeitlichen Fensteröffnungen zu vertikalen Fensterbändern die damit einhergehenden Eingriffe in Substanz und Erscheinungsbild zum Verlust der Denkmaleigenschaft führt und das Vorhaben daher in vorliegender Form abzulehnen ist.

Das Landesamt wird zur aktuellen Planung in ausführlicher Form nochmals endgültig Stellung beziehen.

 

Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde:

 

Unabhängig davon können aus Sicht des Bauordnungsamtes / Denkmalpflege in Abweichung vom Landesamt für Denkmalpflege auf dem Hintergrund der bereits stattgefundenen Entfernung der namensgebenden Kesselanlage und den bis auf die Uferseite bereits veränderten Fassaden Bedenken gegen die vorliegende Planung zurückgestellt werden, wenn die uferseitige Fassade durch Entfernung der bestehenden Verkleidungen wieder ziegelsichtig hergestellt wird und sich der neue Dachaufbau durch architektonische und gestalterische Zäsur deutlich vom bestehenden Unterbau absetzt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den Befreiungen vom Bebauungsplan und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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