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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0037-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung. Bei der Stadt Bamberg wurde diese Aufgabe dem Rechnungsprüfungsausschuss übertragen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Die Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen weichen von den Voranschlägen in den Haushaltsplänen im Wesentlichen nicht ab. Zu den Rechnungsergebnisse 2007 der einzelnen Stiftungen darf auf die Anlage verwiesen werden. Besonderheiten ergaben sich bei der St.-Getreu-Stiftung und der Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung.

 

1.  St.-Getreu-Stiftung Bamberg

Die Mehreinnahmen in 2007 des Vermögenshaushaltes des Vermögensbereiches Immobilien der St.-Getreu-Stiftung in Höhe von 478.599,00 € resultieren hauptsächlich aus der Erstattung eines Zuschusses von der Landesregierung für die Sanierungsmaßnahme des 4. Bauabschnittes des Klinikums am Michaelsberg (Nervenklinik St. Getreu), der mit 353.349,00 € über dem Plansatz liegt und über die Sozialstiftung Bamberg an die St.-Getreu-Stiftung ausbezahlt wurde. Die förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme 4. BA wurden von der Landesregierung mit Schreiben vom 15.11.2001 entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsgesetz als Festbetragsfinanzierung gem. Art. 11 Abs. 5 BayKrG in Höhe von 9.773.400,00 € bezuschusst. Die Stadt Bamberg und der Bezirk Oberfranken beteiligten sich entsprechend einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.11.1995 mit jeweils 613.550,00 € an den nicht förderfähigen Kosten. Die noch verbliebenen Kosten wurden aus Mitteln der pauschalen Förderung gemäß Art. 12 BayKrG durch die Sozialstiftung Bamberg, Betriebsbereich Nervenklinik, beglichen. Das Hochbauamt hat sich zum Ziel gesetzt, baldmöglichst den Verwendungsnachweis bei der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vorzulegen. Bis zur endgültigen Abrechnung der Baumaßnahme zwischen der Sozialstiftung Bamberg und der St.-Getreu-Stiftung Bamberg nach Zuteilung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises von der Regierung von Oberfranken wurden die Mehreinnahmen in Höhe von 353.349,00 € auf einem Termingeld zweckgebunden angelegt.

 

2.  Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg

Der Vermögenshaushalt des Teilabschnittes Geldvermögen der Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung weist in den Einnahmen eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 2.342,33 € aus. Die Rücklagenentnahme wurde notwendig, nachdem der Verwaltungshaushalt nach Feststellung der vorläufigen Jahresrechnung mit einem negativen Rechnungsergebnis in Höhe von 2.542,33 € abschloss. Das Ergebnis kam zustande, da der im Herbst 2006 für den Haushaltsplan 2007 kalkulierte Planansatz für Zinseinnahmen aus dem Vermögensportfolio zu hoch angesetzt worden war, was zu Mindereinnahmen bei Haushaltsstelle 9465.2070 führte.

 

Es wird gebeten, die Jahresrechnungen der Stiftungen im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bamberg zur Prüfung zuzuleiten.

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

Beschlussfassung

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2007 im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.       Die Rücklagenentnahme bei der Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung in Höhe von 2.342,33 € zur Vermeidung eines Fehlbetrages wird genehmigt.

 

3.       Die Jahresrechnungen sind im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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