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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0518-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Bamberg, Löschgruppe 5 – Gaustadt soll in den nächsten Jahren ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden.

 

In mehreren Gesprächen mit Herrn Oberbürgermeister, dem SBR, Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung vor Ort zeigte sich, dass das städtische Grundstück in der Heinrich-Semlinger Straße östlich der Hauptschule und in der Nähe der Schwarzen Brücke am geeignetsten erscheint, zumal bei diesem Grundstück keine zusätzlichen Kosten für den Grunderwerb anfallen, da es sich im Eigentum der Stadt Bamberg befindet.

 

Mit der Schulleitung Herrn Rektor Manfred Paczulla und Frau stv. Rektorin Susanne Dörfler, Vertretern der FFW und der Ämter 452, 23,38 fand im Oktober 2012 unter Leitung von berufsm. Stadtrat Ralf Haupt eine Besprechung statt, in der das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr erläutert wurde.

 

Die Schulleitung stand dem Vorhaben der Feuerwehr äußerst aufgeschlossen gegenüber, möchte allerdings sichergestellt haben, dass zwischen dem jetzigen Gebäude entlang der Heinrich-Semlinger Straße ein Durchgang für die Schüler zwischen dem geplanten Feuerwehrgerätehaus und dem Schulgebäude verbleibt. Hierbei ist es unerheblich, ob sich dies als Freiraum darstellt oder dass durch den anzuschließenden Neubau ein überdachter Gang für die Schüler freigehalten wird.

 

Die Laufbahn der Schule darf ebenfalls durch den Neubau nicht beeinträchtigt werden. Selbstverständlich sind die Schulleitung und das Amt 452 bei der Planung mit einzubinden.

 

Weitere Planungsschritte:

 

Ehe die Planung  für das  neue Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Wunderburg an der Rotensteinstraße fortgesetzt werden kann, muss die Stadt Bamberg das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes 241 Z weitestgehend abgeschlossen haben. Im Anschluss daran können die Grundstücksangelegenheiten zum Abschluss gebracht werden, um schließlich die Objektplanung und das Förderverfahren  vorantreiben zu können.

 

Nach Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses Wunderburg kann dann mit der Objektplanung und der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Gaustadt begonnen werden.

 

Mit einer Vorplanung kann im Jahr 2014 begonnen werden. Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € sind auf der Haushaltsstelle 13000.94150 verfügbar.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Bau- und Werkssenat stimmt der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe bis zu 15.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist (HHSt. 13000.94150).

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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