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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0519-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Datum vom 7. Oktober 2013 hat die CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag zu baulichen Maßnahmen an Straßen im Stadtteil Bug gestellt (s. Anlage).             
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung.             

 

  1. Das Bankett neben dem Schutzstreifen für Radfahrer am Buger Berg ab der Haltestelle „In der Warth“ bergaufwärts verkehrssicher herzustellen.             

    Das Bankett entlang der Buger Straße wurde im Zuge der Errichtung des Schutzstreifens mit Asphaltfräsgut entlang der Fahrbahnkante Mitte diesen Jahres ertüchtigt und die damals vorhandenen Ausspülungen beseitigt. Durch die starken Regenfälle im Sommer wurde das gesamte Material erneut ausgewaschen und talwärts gespült, sodass nun erneut die Asphaltkante freiliegt.             

    Nach den gewonnenen Erfahrungen kommen wir zur Einschätzung, dass hier das Bankett im Steigungsbereich neu aufzubauen und zur gepflasterten Flutmulde hin zu profilieren ist.             

    In der Woche vom 28.10.2013 erfolgen Sanierungsarbeiten, durch die die wesentlichen Auskolkungen behoben werden und weitere Ausspülungen über den Winter verhindern sollen. Darüber hinaus sind für das Frühjahr 2014 die vorgenannten umfassenden Arbeiten zur Neuprofilierung des Bankettes vorgesehen.             
     

  1. Den Gehweg gegenüber Café Lieb so herzustellen, dass er ohne Gefährdung benutzt werden kann.

    Die Betonoberfläche des auskragenden Gehweges hat sich seit unserer letzten Begehung im ersten Halbjahr 2013 erneut erheblich verschlechtert. Da sich das Bauwerk selbst auch in einem schlechten Zustand befindet ist vorbehaltlich der Haushaltsmittel für die Zukunft eine grundlegende Sanierung geplant. Das Bauwerk wird aus diesem Grund nur soweit ertüchtigt, dass die Verkehrssicherheit hergestellt ist.             
     

 

  1. Den Geh- und Radweg von der Hans-Schmitt-Straße zur Angerstraße in der Nähe der Feuerwehrhalle für Autofahrer nicht mehr passierbar zu machen.             

    Auch dem EBB wurde in jüngster Vergangenheit von Anliegern berichtet, dass der Fußweg zwischen Angerstraße und Hans-Schmitt-Straße widerrechtlich von Fahrzeugen befahren wird. Darüber hinaus wurde uns wiederholt berichtet, dass der Weg von der Feuerwehr Bamberg - LG Bug für Einsatzfahrten benötigt wird und nicht aufgelassen oder dauerhaft gesperrt werden kann. Überdies sei der Weg nach Auffassung einiger Bürger in einem unsicheren Zustand und sollte für die komfortable Benutzung mit Autos ausgebaut werden.             

    Im Rahmen des Stadtteilgespräches wurde dieses Thema unter Einbeziehung des Straßenverkehrsamtes und der Feuerwehr Bamberg eingehend diskutiert. Als Ergebnis kann berichtet werden, dass zunächst der Fahrzeugverkehr durch versetzt angeordnete Sperrbretter unterbunden werden soll. Nach dieser Probephase wird in Abstimmung mit Straßenverkehrsamt, Polizei und EBB die Wirksamkeit der Einrichtung überprüft und abschließend über die feste Anordnung von herausnehmbaren Pfosten und weiteren flankierenden Maßnahmen (z. B. Verhinderung der Umfahrbarkeit durch Findlinge am Ende der Angerstraße) entschieden.              

     

 

  1. Die im Ortsteil Bug und außerhalb noch vorhandenen Hinweisschilder zur Jugendherberge in der Wolfsschlucht entfernen zu lassen.             

    Hinsichtlich der Wegweiser kann berichtet werden, dass das Immobilienmanagement auf Nachfrage des EBB vor einigen Wochen bereits der Entfernung der Schilder zugestimmt hat. Allerdings konnte aufgrund der beschränkten Ressourcen und anderer unaufschiebbarer Arbeiten kein sofortiger Rückbau erfolgen. Der Rückbau erfolgt derzeit.             
     

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.
     
  2. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion ist geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von rund 10.000€ für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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