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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0041-80

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

1. Situation:

In Bamberg sind in den letzten Monaten mehrere Gemüsegroßhändler vom Markt ver­schwunden oder haben ihre Aktivitäten massiv zurückgefahren. Im Wesentlichen ist nur noch die Fa. Denscheilmann & Wellein möglicher Abnehmer für die in Bamberg und Umgebung angebauten landwirtschaftlichen Produkte.

 

Gerade dieses Unternehmen versorgt aber Lebensmittel- und Discountketten. Diese wiederum nehmen Gemüse und dergleichen nur an, wenn die Produzenten zertifiziert sind, also die Produktion güteüberwacht ist.

 

Die Bamberger Gärtnerbetriebe sind bisher fast alle  n i c h t  zertifiziert. Dies bedeutet, dass – wollen diese an den Großhandel liefern – diese die Zertifizierung 2008 vornehmen lassen müssen. Andere Absatzketten – wohl auch die Direktvermarktung – laufen zukünftig nicht ohne dieses Kriterium. Daher stehen viele Bamberger Gärtner aktuell vor der Frage, ob ab 2008 der Betrieb zertifiziert wird - oder hierauf verzichtet wird, was letztendlich  auch die Existenzfrage stellen kann.

 

Es fanden laut der Verwaltung vorliegenden Information bereits mehrere Besprechungen der betroffenen Gärtner statt. Einige Betriebe werden die Zertifizierung wohl durchführen. Insgesamt scheint sich die Bereitschaft, sich zertifizieren zu lassen, auf etwa 5- 10 (aktuell 8 ) Betriebe zu beschränken.

 

Dessen ungeachtet wurde an die Stadt Bamberg die Überlegung herangetragen, sei­tens der Stadt die Zertifizierung finanziell zu unterstützen.

 

Die Kosten für die Betriebe belaufen sich pro Jahr auf maximal 1.000,-- €. Diese Kos­ten resultieren vor allen Dingen daraus, dass die Bamberger Betriebe großteils so klein sind, dass Externe die Umsetzung der Zertifizierungsmaßnahmen (z. B. Anträge, Über­wachungslisten und dergleichen) vornehmen müssen. Die laufenden Beprobungskos­ten (rund 200,-- €) würde wohl der Großhandel übernehmen.

 

 

2. Wertung:

Ein Zuschuss der Stadt Bamberg wäre als Beihilfe und freiwillige Leistung zu sehen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht keine, auch wenn die Bamberger Gärtnerschaft sicherlich ein prägender Bestandteil der Stadt ist.

 

Ein Betrag von einmalig insgesamt etwa 4.000,-- € (jeweils 500,-- € bei 8 beteiligten Betrieben) wäre sicherlich nicht hoch. Andererseits haben viele Handwerks- und andere Betriebe in der Region eine für den Markt erforderliche Zertifizierung auf eigene Kosten und ohne Unterstützung der Stadt vorausschauend bereits durchführt. Die Gärtnerschaft hat dies – aus welchen Gründen auch immer – bis dato aufgeschoben.

 

Auch wenn die Stadt Bamberg die sicherlich schwierige Situation für die Bamberger Gärtner nicht einfach übergehen kann, so erscheint es – unabhängig von ohnehin bestehenden haushaltsrechtlichen Fragen (Derzeit kein Haushaltsansatz vorhanden vorhanden! ) – leider alleine aus Gleichbehandlungs- und Konsequenzgründen nicht möglich, eine finanzielle Beihilfe speziell für Gartenbaube­triebe zu gewähren. Eine solche Gewährung würde wohl auch der nach wie vor gelten­den Auflage der Regierung von Oberfranken widersprechen, die freiwilligen Leistun­gen an Dritte einzuschränken.

 

Ein Zeichen der Stadt Bamberg, den Gärtnerstand in der aktuellen kritischen Situation zu unterstützen, wäre zwar sicherlich zu begrüßen. Aber unter Abwägung der Gesamt­problematik erscheint es aus Sicht der Verwaltung (leider) nicht anders machbar, als eine finanzielle Beihilfe im vorliegenden Fall abzulehnen.

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II. Beschlussvorschlag

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Eine finanzielle Beihilfe der Stadt Bamberg zur Einführung einer Zertifizierung Bamberger Gartenbaubetriebe kann nicht gewährt werden.

 

3. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 4.Januar 2008 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten . Daher erübrigt sich auch eine Stellungnahme des Amtes 20, mit dem der Sitzungsvortrag im Übrigen abgestimmt  ist.

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

 

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