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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1068-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni den Bundeshaushalt 2014 verabschiedet und darin das Gesamtprogrammvolumen für die Förderung des Städtebaus auf 700 Millionen Euro aufgestockt. Innerhalb dieses Mittelrahmens wird ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit einem Programmvolumen von 50 Millionen Euro geschaffen.

 

Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

 

Die Bundesmittel sind im aktuellen Jahr zu binden und werden in fünf Jahresraten 2014 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2015 mit gleicher Höhe und mit gleichem Schwerpunkt fortzuführen. In den Jahren danach ist beabsichtigt, mit gleicher Höhe und anderer Intension (Konversion?) fortzufahren.

 

Bei der vorgesehenen Förderung besteht der Grundsatz, dass von den förderfähigen Projektkosten der Bund 2/3 und die Kommune 1/3 trägt. Bei Vorliegen einer kommunalen Haushaltsnotlage beträgt der Anteil des Bundes 90 %, der Anteil der Kommune 10 % der förderfähigen Kosten. Die Stadt Bamberg geht davon aus, dass  - wie bereits bei den Maßnahmen des Investitionsprogramms Nationale Welterbestätten (INUW) -  die Voraussetzungen für diese Notlage gegeben ist und die Regierung von Oberfranken eine entsprechende Bescheinigung erstellt.

 

 

Die Stadt Bamberg beabsichtigt, sich für die 1. Tranche (2014 – 2018) mit den folgenden zwei Projekten zu bewerben:

 

Antrag 01:

Schloss Geyerswörth  -  Sanierung der Dachflächen und Dachtragwerke unter Berücksichtigung energetischer Aspekte

 

Beim Schloss Geyerswörth handelt es sich um eine repräsentative Renaissanceanlage, die mitten im Herzen des UNESCO-Welterbes „Altstadt von Bamberg“ liegt. Ziel ist die Gesamtsanierung der Anlage, wobei nur die Sanierung der Dachflächen einschließlich der Dachtragwerke Gegenstand dieses Antrages ist.

 

Gesamtkosten:                            4.300.124,-- €

Beantragte Förderung:              1.171.000,-- €

 

 

Antrag 02:

Ehemalige Klosteranlage St. Michael   -   Kirche und Fassaden

 

Beim Michaelsberg handelt es sich um einen der frühesten Siedlungsbereiche Bambergs, wie archäologische Funde belegt haben. Den dringenden Handlungsbedarf an der Klosteranlage haben erste Ergebnisse bestätigt, so dass bereits einige Instandsetzungen im Rahmen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten (INUW) in den Jahren 2009-2014 umgesetzt werden konnten. Um die Gesamtanlage St. Michael jedoch nachhaltig und umfassend instand zu setzen, die ehemalige Klosterkirche St. Michael der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen zu können und besonders akute Bauschäden weiterhin sofort beheben zu können, ist es notwendig, weitere Teilprojekte mit der Notsicherung und Dachsanierung der Kirche und den Instandsetzungen der Natursteinfassaden in Angriff zu nehmen.

 

Gesamtkosten:                            10.370.000,--€

Beantragte Förderung:              2.070.000,-- €

 

 

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt, bei dem auch die Kommunen geeignete Projektvorschläge einreichen sollen.

 

Der vorgesehene Zeitplan für das neue  Bundesprogramms sieht folgendermaßen aus:

 

August 2014                                          Projektaufruf

 

22. September 2014                            Fristende zur Einreichung der Projektanträge beim BBSR

 

Oktober 2014                            Sichtung und Vorauswahl der Förderanträge durch das BBSR bzw.
                                                        beauftragte Dritte

 

November 2014                            Tagung eines unabhängigen Expertengremiums mit dem Ziel, einen
                                                        Gesamtvorschlag für den Abfluss und die Bindung der zur Verfügung
                                                        stehenden Haushaltsmittel zu erarbeiten

 

November 2014                            Zuwendungsanträge / Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch
                                                        die Kommunen

 

Dezember 2014                            Erlass entsprechender Förderbescheide durch das BBSR

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Beantragung der Fördermittel aus dem neuen Bundesprogramm für die im Sitzungsvortrag genannten Projekte.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat, dem Stadtrat zu empfehlen,  im Rahmen der Haushaltsberatungen die für die bis dahin vom Expertengremium beim BBSR ausgewählten Projekte erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten,  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den durch das Expertengremium beim BBSR im Antragsverfahren berücksichtigten Projekten.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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