"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1102-452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Schützenclub 04 Bamberg e.V. beantragte mit Schreiben vom 11.05.2013 beim
Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt für seine geplanten Investitionsmaßnahmen (Umbau der Pistolenhalle, der Luftdruckwaffenhalle und für die Erneuerung der Schießhallendächer sowie Einbau von vollelektronischen Schießständen) die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg.

 

Der Kultursenat beschloss in seiner Sitzung am 17.10.2013, dem Schützenclub 04 Bamberg e.V für die genannten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 31.490,- Euro (= 12 % der damals zuschussfähigen Kosten von 262.419,- Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, zu
bewilligen.

 

Mit Schreiben vom 08.09.2014 informierte der Schützenclub 04 Bamberg e.V. das Kultur-,
Schulverwaltungs- und Sportamt, dass noch eine weitere Umbaumaßnahme notwendig sei. Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben müsse nun zusätzlich die Entlüftungsanlage von Stoßbelüftung auf
Durchströmungsbelüftung umgerüstet werden. Der Verein beantragte deswegen eine Erhöhung des
bereits bewilligten städtischen Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist. Im Bereich des Schützensports ist der Bayerischen Sportschützenbund e. V. als zuständiger Landesverband dem BLSV gleichgestellt.

 

Nach Mitteilung des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. vom 01.09.2014 erhöhen sich durch diese weitere Maßnahme die Gesamtkosten von 288.141,- Euro auf 387.128,- Euro und die zuschussfähigen
Kosten von 262.419,- Euro auf 355.484,- Euro.

 

Entsprechend dieser Feststellung errechnet sich nun ein 12 %iger Investitionszuschuss in Höhe von 42.658,- Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der nun förderfähigen Kosten zu gewähren.

 

Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von derzeit 42.658,- Euro.

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab dem Jahr 2016.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              In Abänderung des Beschlusses des Kultursenats vom 17.10.2013 wird dem Schützenclub 04
Bamberg e.V ein Zuschuss für den Umbau der Pistolen- und Luftdruckwaffenhalle, die Erneuerung der
Schießhallendächer, dem Einbau vollelektronischer Schießstände und für die Umrüstung der
Entlüftungsanlage in Höhe von derzeit 42.658,- Euro (= 12 % der derzeit zuschussfähigen Kosten von 355.484,- Euro), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.

 

3.              Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab dem Jahr 2016.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 42.658,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...