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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1103-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 24.11.2012 informierte die DJK Don Bosco Bamberg e.V. das Kultur-,
Schulverwaltungs- und Sportamt, dass ein neues Rasenspielfeld für Kleinfeldmannschaften gebaut
werden solle. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Der BLSV teilte dem Verein mit Schreiben vom 21.08.2014 mit, dass bei Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 186.050,- Euro zuschussfähige Kosten in Höhe von 150.000,- Euro festgestellt rden.

 

Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt hat den Verein mit Schreiben vom 06.12.2012 davon in Kenntnis gesetzt, dass vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Kultursenates ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

 

Entsprechend der Feststellung der förderfähigen Kosten durch den BLSV in Höhe von 150.000,-  Euro
errechnet sich ein 12 %iger Investitionszuschuss in Höhe von 18.000,- Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der förderfähigen Kosten zu
gewähren. Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von derzeit

 

18.000,- Euro.

 

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Jahr 2015.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der DJK Don Bosco Bamberg e.V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für den Neubau eines neuen Rasenspielfeldes für Kleinfeldmannschaften ein Zuschuss in Höhe von derzeit 18.000,- Euro (= 12 % der derzeit zuwendungsfähigen Kosten von 150.000,- Euro),
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.

 

3.              Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Jahr 2015.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 18.000,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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