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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1378-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Herr Christian Hader stellte in der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 folgende Anträge mit dem Wunsch, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer am Babenbergerring zu reduzieren:

 

1. Parkmarkierungen auf der Fahrbahn

2. Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung

3. Rechts vor links-Regelung entlang des Babenbergerrings

 

Die Anträge wurden zusammen mit den beteiligten Stellen (Verkehrsplanung, Polizei, Entsorgungs- und Baubetrieb und Verkehrsbetriebe) geprüft.

1. Parkmarkierungen am Babenbergerring

Der Babenbergerring besitzt Funktion und Charakter einer Sammelstraße, wobei die Verkehrsstärke wesentlich geringer ist und eher einer Wohnstraße entspricht.

Entlang des Rings sind mehrere bauliche Parkbuchten (überwiegend zum senkrecht Parken) angelegt, welche den überwiegenden Bedarf an Parkmöglickeiten abdecken.

Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 6,5m. In einer Richtung verkehrt der ÖPNV.

Wird auf der Fahrbahn das Parken erlaubt, verringert sich die Fahrbahnbreite auf ca. 4,5m.

Eine positive Wirkung von fahrbahnverengenden Maßnahmen ist eine Geschwindigkeitsdämpfung des Individualverkehrs.

Dies kann durch bauliche Maßnahmen, wie dies z.B. schon im Bereich der Kirche/Kindergarten realisiert ist, erreicht werden. An Stellen mit Querungsbedarf für Fußgänger ist dies eine sinnvolle Maßnahme.

Sollen Stellplätze auf der Fahrbahn angeordnet werden (mittels Parkmarkierung), ist dies wegen der dort verkehrenden Buslinie gut vorzubereiten, um für diese Nutzergruppe keine unnötigen Leistungsverluste zu erzeugen. Außerdem sind die Möglichkeiten wegen der zahlreichen Einmündungen von Straßen, Wegen und Grundstückszufahrten sehr beschänkt. Die Regelung wäre im Detail zu prüfen.

 

 

2. Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung

Die Einrichtung von Messstellen erfolgt laut Beschluss des Stadtrats vom 30.01.2013 in erster Linie im Bereich von Fußgängerüberwegen, Schulen, Kindergärten, Bushaltestellen, Altenheimen.

Die Einrichtung einer Messstelle am Babenbergerring in Höhe Graf-Arnold-Straße wurde bereits in der Sitzung des Umweltsenates vom 08.07.2014 geprüft und abgelehnt.

Schon aufgrund der dortigen baulichen Gegebenheiten (zwei Fahrspuren pro Richtung und Trennung mit Leitplanke) darf keine kommunale Geschwindigkeitsmessung erfolgen.

Es gibt jedoch auch bereits drei Messstellen entlang des Babenbergerrings (Höhe Kirche, Höhe Schlüsselbergerstr, Höhe König-Konrad-Str).

 

3. Rechts vor links-Regelung entlang des Babenbergerrings

Eine Rechts vor links-Regelung kann nach den Vorschriften der StVO und damit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht realisiert werden.

Nach den Vorschriften der StVO (Ziffer 3 VwV zu § 8) sollte Einmündungen von rechts die Vorfahrt grundsätzlich genommen werden. Nur wenn beide Straßen überwiegend dem Anliegerverkehr dienen (z. B. Wohnstraßen) und auf beiden nur geringer Verkehr herrscht, bedarf es nach der Erfahrung einer Vorfahrtsbeschilderung nicht.

In den Babenbergerring mündet eine größere Anzahl von Straßen ein.

Zwar dienen sowohl der Babenbergerring, als auch die einmündenden Seitenstraßen überwiegend dem Anliegerverkehr; jedoch ist die Verkehrsbelastung auf dem Babenbergerring im Verhältnis zu den jeweils einmündenden Straßen weitaus höher.

Deshalb wurde in Beachtung  der StVO dem Babenbergerring gegenüber den einmündenden Straßen der Vorrang eingeräumt und der Babenbergerring als Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) gekennzeichnet.

Ferner sind nach der StVO (Ziffer 8 VwV zu § 8) bei der Vorfahrtsregelung die Interessen der öffentlichen Verkehrsmittel besonders zu berücksichtigen; dabei sollten diejenigen Kreuzungszufahrten Vorfahrt erhalten, in denen öffentliche Verkehrsmittel linienmäßig verkehren.

Die Stadtbusse verkehren linienmäßig auf dem Babenbergerring, nicht jedoch in den Seitenstraßen. Dies wurde bei der bestehenden Vorfahrtsregelung berücksichtigt

Die Stellungnahmen der Polizei und Verkehrsbetriebe entsprechen dieser Argumentation.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, fahrbahnverengende Maßnahmen in Form von baulichen Einrich-              tungen und/oder Parkanordnungen im Detail zu prüfen.

 

3. Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 ist damit nach den Bestimmungen der Gemein-              deordnung erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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